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Pflegebedürftige sollen möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung leben können. Dank der Hilfe ihrer Familien ist dies auch in vielen Fällen möglich. Oft kommen die Angehörigen pflegebedürftiger Menschen aber schnell an die Grenzen ihrer Belastbarkeit und benötigen Unterstützung.
Darum existieren auch in Thüringen niedrigschwellige Unterstützungsangebote. Dies sind Angebote, die Pflegepersonen entlasten und pflegebedürftigen Menschen helfen sollen, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten und den Alltag weiterhin möglichst selbstständig bewältigen zu können.
Mögliche Angebote sind:
Betreuungsgruppen, insbesondere für an Demenz erkrankte Menschen
Helferinnen- und Helferkreise zur stundenweisen Entlastung pflegender Angehöriger im häuslichen Bereich
Tagesbetreuungen in Kleingruppen oder Einzelbetreuung durch Helferinnen und Helfer
Agenturen zur Vermittlung von Betreuungs- und Entlastungsleistungen für Pflegebedürftige, pflegende Angehörige und vergleichbare Pflegepersonen
Alltags- und Pflegebegleitung zur stundenweisen Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbare Pflegepersonen
Haushaltnahe Dienstleistungen im Haushalt der pflegebedürftigen Person
Familienentlastende Dienste
Soweit der Charakter des Angebots es zulässt, können Angebote zur Unterstützung Pflegebedürftiger im Alltag auch in digitaler Form erbracht werden.
Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 1 haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro monatlich. Der Entlastungsbetrag wird nicht wie das Pflegegeld regelmäßig ausgezahlt, sondern von den Pflegekassen nach Vorlage von Rechnungen für zugelassenen Angebote erstattet. Zudem können ab Pflegegrad 2 für diese Angebote 40 Prozent des jeweiligen Leistungsbetrags für ambulante Pflegesachleistungen eingesetzt werden. Leistungserbringer mit vom Land anerkannten Angeboten können auf Wunsch der Pflegebedürftigen oder ihrer Angehörigen den Entlastungsbetrag auch direkt mit den Pflegekassen abrechnen.
Informationen über zugelassene Angebote zur Unterstützung im Alltag in der näheren Umgebung erhalten Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei Ihren Pflegekassen oder direkt über deren Internetauftritte. Unter der Überschrift "Suchportale" sind Beispiele dazu aufgeführt.
Angebote von ehrenamtlichen Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfern werden bei den Pflegekassen registriert. Eine Anerkennung über das Thüringer Landesverwaltungsamt ist nicht notwendig. Informationen zu den möglichen Leistungen und den Voraussetzungen für die Anerkennung der Nachbarschaftshilfe finden Sie im Downloadbereich.
Die weiterführenden Links können Ihnen dabei helfen, Angebote zur Untersützung Pflegebedürftiger im Alltag zu finden: