Externer Inhalt von ##teaserTitle##
##teaserText##

Gemäß § 30 Abs. 1 UVgO informieren die Auftraggeber nach der Durchführung von Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb oder Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb für die Dauer von 3 Monaten über jeden vergebenen Auftrag ab einem Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer auf Internetportalen oder ihren Internetseiten.
Die Information enthält mindestens folgende Angaben:
Name des Auftraggebers und dessen Beschaffungsstelle sowie deren Adressdaten,
Name des beauftragten Unternehmens; soweit es sich um eine natürliche Person handelt, ist deren Einwilligung einzuholen oder die Angabe zu anonymisieren,
Vergabeart,
Art und Umfang der Leistung,
Zeitraum der Leistungserbringung.
Nachfolgend erhalten Sie die vorgenannten Informationen für die durch das Thüringer Sozialministerium vergebenen Aufträge.
| Beauftragtes Unternehmen | Vergabeart | Art und Umfang der Leistung | Zeitraum der Leistungserbringung |
|---|---|---|---|
| Raufeld Medien GmbH | Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb (§ 12 UVgO) | Kampagne für den Öffentlichen Gesundheitsdienst | Juli bis Dezember 2025 |
| Raufeld Medien GmbH | Direktauftrag (§ 14 UVgO) | Landing-Page für die Thüringer Familien-App | September bis Dezember 2025 |
| Organisationsberatungsinstitut Thüringen - ORBIT - | Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb (§ 11 UVgO) | Zielgruppenbefragung zur überregionalen Familienförderung in Thüringen | September 2025 bis Dezember 2025 |
| CityNews GmbH & Co. KG | Direktauftrag (§ 14 UVgO) | CityCards-Kampagne für den Öffentlichen Gesundheitsdienst | November bis Dezember 2025 |
| CityNews GmbH & Co. KG | Direktauftrag (§ 14 UVgO) | CityCards-Kampagne zur Bewerbung der Thüringer Familien-App | Dezember 2025 bis Januar 2026 |
| Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft | Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb (§ 11 UVgO) | Datenschutzfolgeabschätzung und Datenschutzkonzept für das zentrale, webbasierte Fachverfahren für den Öffentlichen Gesundheitsdienst in Thüringen | Januar bis März 2026 |
| Fraunhofer FOKUS | Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb (§ 11 UVgO) | IT-Sicherheitskonzept für das zentrale, webbasierte Fachverfahren für den Öffentlichen Gesundheitsdienst in Thüringen | Januar bis März 2026 |
| hcb Institute for Health Care Business GmbH | Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb (§ 12 UVgO) | Gutachten über Fördermöglichkeiten des Freistaats Thüringen in der Pflege | Januar 2026 bis Dezember 2026 |
Mit dem Ziel eines einheitlichen und zugleich wirtschaftlichen sowie sparsamen Vorgehens bei der Vereinbarung von Honoraren gibt es im Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie (TMSGAF) eine verbindliche Honorarstaffel. Zum 1. Januar 2026 erfolgte zuletzt eine Anpassung der Honorarsätze.
Bei der Anwendung der Honorarstaffel sind die als Download zur Verfügung gestellten Hinweise zu beachten.
Aus den Überschüssen der Thüringer Staatslotterien (sogenannte Lottomittel) können Projekte und Vorhaben in den folgenden Bereichen gefördert werden:
Kultur
Soziales
Umweltschutz
Sport
Die rechtliche Grundlage bildet § 9 Absatz 5 des Thüringer Glücksspielgesetzes.
Fördermittel können vom Thüringer Ministerpräsidenten, der Staatskanzlei sowie den Landesministerien vergeben werden.
Grundsätzlich können alle Projekte gefördert werden, die einen der genannten Zwecke (Kultur, Soziales, Umweltschutz, Sport) verfolgen.
Bitte beachten: Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Damit Ihr Projekt gefördert werden kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Keine Doppelförderung:
Für dasselbe Vorhaben dürfen keine weiteren Landesmittel beantragt oder bewilligt worden sein – auch nicht über Dritte (z. B. Kommunen, Vereine, Verbände oder Unternehmen).
Nachrangigkeit:
Lottomittel werden nur eingesetzt, wenn keine anderen Fördermöglichkeiten zur Verfügung stehen.
Eigenanteil:
Sie müssen einen angemessenen eigenen finanziellen Beitrag leisten.
Gesamtfinanzierung:
Alle Einnahmen (z. B. Spenden oder Zuschüsse) für den Zuwendungszweck müssen zur Finanzierung des Projekts eingesetzt werden.
Einzelprojekte, die klar abgegrenzt sind
Umsetzung innerhalb des laufenden Kalenderjahres (bis spätestens 31.12.)
Nicht gefördert werden:
bereits begonnene Projekte
laufende Kosten (z. B. regelmäßige Betriebsausgaben)
Wenn Sie eine Förderung planen, senden Sie bitte zunächst eine formlose und unverbindliche Anfrage per E-Mail an das zuständige Ministerium.
Diese sollte enthalten:
eine kurze Beschreibung Ihres Vorhabens
eine Übersicht der geplanten Kosten
Informationen der Verwaltung sind für die Öffentlichkeit grundsätzlich offen und transparent zugänglich. Leitlinie für dieses Handeln ist das Thüringer Transparenzgesetz. Das umfassende Informationsrecht soll die demokratische Meinungs- und Willensbildung fördern und eine Kontrolle des staatlichen Handelns ermöglichen. Die proaktive Bereitstellung von Daten befördert auch die Möglichkeiten, diese zum Zwecke der Bereitstellung neuer Anwendungen, Dienste und Dienstleistungen weiterzuverwenden.
Weitere Informationen finden Sie im Thüringer Transparenzportal.