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Vergabe & Transparenz

 
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Öffentliche Aussschreibungen

Aktuell sind keine Ausschreibungen veröffentlicht.

 
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Veröffentlichungspflichtige abgeschlossene Vergabeverfahren

Gemäß § 30 Abs. 1 UVgO informieren die Auftraggeber nach der Durchführung von Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb oder Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb für die Dauer von 3 Monaten über jeden vergebenen Auftrag ab einem Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer auf Internetportalen oder ihren Internetseiten.

Die Information enthält mindestens folgende Angaben:

  • Name des Auftraggebers und dessen Beschaffungsstelle sowie deren Adressdaten,

  • Name des beauftragten Unternehmens; soweit es sich um eine natürliche Person handelt, ist deren Einwilligung einzuholen oder die Angabe zu anonymisieren,

  • Vergabeart,

  • Art und Umfang der Leistung,

  • Zeitraum der Leistungserbringung.

Nachfolgend erhalten Sie die vorgenannten Informationen für die durch das Thüringer Sozialministerium vergebenen Aufträge.

 
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Informationen nach § 30 UVgO

Übersicht Vergaben
Beauftragtes UnternehmenVergabeartArt und Umfang der LeistungZeitraum der Leistungserbringung
Raufeld Medien GmbHDirektauftrag (§ 14 UVgO)Landing-Page für die Thüringer Familien-AppSeptember bis Dezember 2025
CityNews GmbH & Co. KGDirektauftrag (§ 14 UVgO)CityCards-Kampagne zur Bewerbung der Thüringer Familien-AppDezember 2025 bis Januar 2026
 
 
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Interessensbekundungsverfahren

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Etablierung einer Fachstelle Schulsozialarbeit in Thüringen

Das Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie beabsichtigt, im Rahmen des vorliegenden Interessenbekundungsverfahrens qualifizierte und interessierte Träger zu ermitteln und geeignete Konzeptideen einzuholen, um eine Fachstelle Schulsozialarbeit in Thüringen zu etablieren. Interessierte können ihre Unterlagen unter Berücksichtigung der Anlage 1 „Aufruftext“ bis zum 20.12.2025 per E-Mail an Referat62@tmsgaf.thueringen.de einreichen.

 

 
 
 
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Transparenzangaben

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Thüringer Transparenzgesetz & Transparenzportal

Informationen der Verwaltung sind für die Öffentlichkeit grundsätzlich offen und transparent zugänglich. Leitlinie für dieses Handeln ist das Thüringer Transparenzgesetz. Das umfassende Informationsrecht soll die demokratische Meinungs- und Willensbildung fördern und eine Kontrolle des staatlichen Handelns ermöglichen. Die proaktive Bereitstellung von Daten befördert auch die Möglichkeiten, diese zum Zwecke der Bereitstellung neuer Anwendungen, Dienste und Dienstleistungen weiterzuverwenden.

Weitere Informationen finden Sie im Thüringer Transparenzportal.