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Arbeits- und Tarifrecht

 
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Das deutsche Arbeits- und Tarifrecht ist in einer Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen geregelt. Das gilt besonders für das Individualarbeitsrecht, das die arbeitsvertraglichen Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestimmt. Das kollektive Arbeitsrecht gliedert sich vor allem in die Bereiche Unternehmensmitbestimmung, betriebliche Mitbestimmung und Tarifrecht.

Das Arbeitsrecht bildet die Grundlage für die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Es wird dabei ständig der sich entwickelnden Arbeitswelt angepasst. Sowohl nationale, als auch internationale Entwicklungen führen zu Änderungen von Gesetzen und Rechtsprechung auf Bundesebene. 

Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist das Recht auf Tarifautonomie festgeschrieben. Die Tarifautonomie beschreibt das Recht der Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen, Vereinbarungen frei von staatlichen Eingriffen über insbesondere Tarifverträge mit den Schwerpunkten Arbeitsentgelt, Arbeitszeit und jeglichen weiteren Arbeitsbedingungen abzuschließen. Die Tarifpolitik wird maßgeblich von Arbeitgeberverbänden oder einzelnen Betrieben mit den Gewerkschaften, ohne staatliche Eingriffe, bestimmt. Gesetzliche Grundlage für das Tarifrecht ist das Tarifvertragsgesetz. Dieses regelt die formellen Grundlagen des Tarifsystems wie Inhalt und Form von Tarifverträgen, Tarifvertragsparteien, Tarifgebundenheit, Wirkung der Rechtsnormen, Verfahren auf Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen und die Einrichtung von Tarifregistern.

 
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Tarifverträge und Allgemeinverbindlicherklärungen (AVE)

Tarifverträge sind Verträge zwischen einem oder mehreren Arbeitgeberverbänden bzw. Arbeitgebern und einer oder mehreren Gewerkschaften. Sie regeln die Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien und enthalten Rechtsnormen zur Ausgestaltung von Arbeitsverhältnissen sowie über betriebliche bzw. betriebsverfassungsrechtliche Fragen. Die Arten von Tarifverträgen sind sehr vielfältig.

Ein gültiger Tarifvertrag bildet gleichzeitig die Grundlage für einen Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung nach dem Tarifvertragsgesetz, welcher gemeinsam von beiden Tarifvertragsparteien beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales gestellt werden muss.

Wird ein Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt, so gilt dieser nicht mehr nur für die Tarifvertragsparteien und deren Mitglieder, sondern auch für die Arbeitgeber und Arbeitnehmer derselben Branche, die zuvor noch nicht tariflich gebunden waren.

Tarifregister

Im Tarifregister des Freistaats Thüringen werden alle durch die Tarifvertragsparteien zur Verfügung gestellten Tarifverträge erfasst, die in Thüringen gültig sind. Das Tarifregister bildet somit die Grundlage für die Erteilung von Auskünften zu Tarifverträgen. Die Weitergabe von Tarifverträgen erfolgt nur in begründeten Ausnahmefällen.

Das zentrale Tarifregister wird zwingend beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales geführt. Die Tarifvertragspartner sind verpflichtet, nach Abschluss von Tarifverträgen diese zu übersenden.

Das Verzeichnis über die allgemeinverbindlichen Tarifverträge führt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und aktualisiert dieses vierteljährlich.

Ausbildungsvergütungen

In einer Übersicht werden regelmäßig die tariflich vereinbarten Ausbildungsvergütungen - aus den im Tarifregister Thüringen vorliegenden Tarifverträgen - für den Freistaat veröffentlicht.

Thüringer Vergabegesetz/Repräsentative Tarifverträge

Gemäß § 6 Abs. 4 Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) vergeben staatliche Auftraggeber einschließlich der Universitäten und ihrer Einrichtungen Aufträge an Unternehmen nur dann, wenn diese ihren Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung mindestens das in Thüringen für die jeweilige Branche in einem einschlägigen und repräsentativen Tarifvertrag vorgesehene Entgelt zahlen.

Solange die ausgeschriebene Leistung keinem als repräsentativ festgestellten Tarifvertrag unterfällt oder keine Bekanntgabe im Thüringer Staatsanzeiger erfolgte, gilt stattdessen der vergabespezifische Mindeststundenlohn von derzeit 13,91 Euro (brutto).

Aktuell gibt es für Thüringen keinen als repräsentativ festgestellten Tarifvertrag. Eine Bekanntgabe erfolgt zu gegebener Zeit im Thüringer Staatsanzeiger und auf dieser Internetseite. Fragen zu repräsentativen Tarifverträgen und zum Vergabe-Mindestlohn können Sie an Arbeits-Tarifrecht@tmasgff.thueringen.de richten.

Weitere Informationen zum öffentlichen Auftragswesen sowie die entsprechenden Formulare finden Sie auf der Internetseite des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft.

Tarifauskunft

Tarifauskünfte aus Tarifverträgen, die im Freistaat Thüringen wirken, erteilt das Thüringer Tarifregister.

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Referat 31 - Tarifregister
Werner-Seelenbinder-Straße 6
99096 Erfurt

Telefon: 0361  573811336    
Telefax: 0361  571811393
E-Mail: tarifregister(at)tmasgff.thueringen.de