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Grundsicherung für Arbeitsuchende

Informationen zu Leistungen, Jobcentern und Zuständigkeiten in Thüringen

 
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Das Bürgergeld, Die Grundsicherung für Arbeitsuchende ist im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) geregelt. Sie soll ein menschenwürdiges Existenzminimum sichern und Menschen dabei unterstützen, ihren Lebensunterhalt möglichst wieder eigenständig zu bestreiten.

Leistungen können insbesondere Menschen erhalten, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Angehörige ihrer Bedarfsgemeinschaft Leistungen beziehen.

Seit dem 1. Juli 2026 wird die bisher als Bürgergeld bezeichnete Leistung als Grundsicherungsgeld bezeichnet.

Welche Leistungen und Unterstützung gibt es?

Die Grundsicherung umfasst unterschiedliche Leistungen, die sich nach der persönlichen Lebenssituation und den gesetzlichen Voraussetzungen richten.

  • Sicherung des Lebensunterhalts
    Finanzielle Leistungen für grundlegende Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie gegebenenfalls weitere Bedarfe.

  • Unterkunft und Heizung
    Übernahme angemessener Kosten für Unterkunft und Heizung nach den gesetzlichen Bestimmungen.

  • Unterstützung bei der Arbeitsaufnahme
    Beratung, Qualifizierung und weitere Förderangebote zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt.

  • Bildung und Teilhabe
    Zusätzliche Leistungen für anspruchsberechtigte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, beispielsweise für Schulbedarf, gemeinschaftliches Mittagessen, Klassenfahrten oder soziale und kulturelle Teilhabe.

Antragstellung und Beratung

Für die Beantragung der Grundsicherung und die individuelle Beratung ist grundsätzlich das örtlich zuständige Jobcenter verantwortlich.

Dort erhalten Sie Informationen über Anspruchsvoraussetzungen, erforderliche Unterlagen, finanzielle Leistungen und Unterstützung bei der Arbeitssuche.

Über die Online-Angebote der Bundesagentur für Arbeit können Sie bei teilnehmenden Jobcentern Anträge stellen, Unterlagen übermitteln und Veränderungen mitteilen.

Organisation der Jobcenter in Thüringen

Die Jobcenter sind für die Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständig. Sie erbringen Dienstleistungen sowie Geld- und Sachleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt.

In Thüringen gibt es zwei Organisationsformen von Jobcentern:

Gemeinsame Einrichtungen

Bei den gemeinsamen Einrichtungen nehmen die Bundesagentur für Arbeit und der jeweilige Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt die Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende gemeinsam wahr.

Zugelassene kommunale Träger (kommunale Jobcenter)

Daneben gibt es in Thüringen vier zugelassene kommunale Träger, die ihre Jobcenter eigenverantwortlich betreiben:

Im Unterschied zu den gemeinsamen Einrichtungen erbringen diese Kommunen auch die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit in eigener Verantwortung. Dem Thüringer Arbeitsministerium und dem Landesverwaltungsamt obliegt die Aufsicht über die kommunalen Jobcenter der zugelassenen kommunalen Träger.