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Bürgergeld - Grundsicherung für Arbeitsuchende

Das Bürgergeld, die Grundsicherung für Arbeitsuchende, soll es Leistungsberechtigten ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht.

Durch die Jobcenter werden zur Erreichung dieses Ziels Dienstleistungen, Geldleistungen und Sachleistungen zum Lebensunterhalt und zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erbracht. Auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit können Sie sich zielgerichtet über die Leistungsformen und -voraussetzungen informieren. Weitere Informationen enthält auch die Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

 
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Um eine Ausgrenzung von Kindern und Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen im Alltag zu vermeiden, werden seit 01.01.2011 durch die Jobcenter bzw. durch die kreisfreien Städte und Landkreise Bildungs- und Teilhabeleistungen erbracht.

Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF) ist oberste Rechtsaufsichtsbehörde über die von den Landkreisen und kreisfreien Städten zu erbringenden Leistungen (z.B. Kosten der Unterkunft und Heizung, Schuldnerberatung, psychosoziale Betreuung, Suchtberatung) im Rahmen des Bürgergeldes.

Das Landesverwaltungsamt führt die Rechtsaufsicht.

 

Dem TMASGFF und dem Landesverwaltungsamt obliegt die Aufsicht über die kommunalen Jobcenter der zugelassenen kommunalen Träger. Dies sind im Freistaat Thüringen aktuell die Stadt Jena sowie die Landkreise EichsfeldGreiz und Schmalkalden-Meiningen.

Im Unterschied zu den  Jobcentern, in denen Landkreis oder kreisfreie Stadt mit der Bundesagentur für Arbeit eine gemeinsame Einrichtung bilden, erbringen diese Kommunen auch  die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit in eigener Verantwortung.

Aktuelle Fachinformationen insbesondere für Akteure, die an der Umsetzung des Bürgergeldes beteiligt sind, werden auf der SGB II - Informationsplattform (einer Initiative des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales) veröffentlicht.