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Bitte reichen Sie folgende Bewerbungsunterlagen ein:
Bewerbungsanschreiben
tabellarischer Lebenslauf
Nachweis über den Berufs-/Studienabschluss
aktuelle Arbeitgeberzeugnisse bzw. dienstliche Beurteilungen (das neueste Arbeitszeugnis bzw. die letzte dienstliche Beurteilung nicht älter als drei Jahre)
ggf. Nachweise über sonstige Qualifizierungen
Bei im Ausland erworbenen Abschlüssen ist ein Nachweis über deren Anerkennung und eine beglaubigte Übersetzung beizufügen.
Bitte beachten Sie, dass wir nur Bewerbungen mit vollständig vorliegenden Unterlagen berücksichtigen können.
So erreichen uns Ihre Bewerbungsunterlagen:
Bitte nutzen Sie für Ihre Bewerbung das Karriereportal des Freistaats Thüringen unter https://karriere.thueringen.de.
Für Ihre persönliche Datensicherheit bitten wir Sie, von der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen per E-Mail abzusehen. Dem TMASGFF ist der Zugang für den Empfang verschlüsselter E-Mails nicht eröffnet. Damit kann die Vertraulichkeit der gesendeten Informationen für diesen Übertragungsweg nicht gewährleistet werden und es besteht das Risiko einer unbefugten Kenntnisnahme durch Dritte.
Zum Ablauf des Auswahlverfahrens:
Bei einer Übermittlung Ihrer Bewerbung über https://karriere.thueringen.de erhalten Sie unverzüglich eine automatisch generierte Eingangsbestätigung. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist prüfen wir jede Bewerbung sorgfältig und entscheiden, wer zum Auswahlgespräch eingeladen wird. Bitte beachten Sie, dass eine Einladung nur erfolgen kann, wenn Sie das Anforderungsprofil (insbesondere hinsichtlich Berufs-/ Studienabschluss) erfüllen. Wurden Sie zum Auswahlgespräch eingeladen, erhalten Sie darin Gelegenheit, uns (Auswahlgremium bestehend aus dem Personalreferat, dem Fachbereich, der Gleichstellungsbeauftragten, der Personalratsvertretung sowie der Schwerbehindertenvertretung) fachlich und persönlich zu überzeugen. Nach getroffener Auswahlentscheidung anhand der Anforderungen des Artikel 33 Abs. 2 Grundgesetz erhalten alle Bewerber:innen eine Information über die Entscheidung.
Die Dauer des Verfahrens hängt von zahlreichen Faktoren ab. Eine generelle Aussage über die Dauer des Verfahrens kann daher leider nicht getroffen werden.
Hinweise zum Datenschutz:
Wir verarbeiten lhre Bewerbungsdaten im Einklang mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und dem Thüringer Datenschutzgesetz. Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erteilen Sie die Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das TMASGFF im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens (Zweck der Verarbeitung). Die Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen (Ein Widerruf führt zum Ausschluss aus dem laufenden Verfahren). Zwei Monate nach dem Abschluss des Ausschreibungsverfahrens werden die Daten nicht berücksichtigter Bewerber:innen datenschutzkonform vernichtet. lhre Rechte hinsichtlich des Datenschutzes ergeben sich aus der EU-DSGVO und dem Thüringer Datenschutzgesetz. Datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörde ist der Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (Häßlerstraße 8, 99096 Erfurt).
Das TMASGFF ist bestrebt, bestehende Unterrepräsentanzen von Männern oder Frauen abzubauen. In Fällen einer bestehenden Unterrepräsentanz werden Frauen bzw. Männer in der Stellenausschreibung deshalb gezielt zur Bewerbung aufgefordert.
Bewerbungen von schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten Menschen sind ausdrücklich erwünscht. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Wir freuen uns über Bewerbungen von Menschen mit Migrationsgeschichte.
Ihre Fragen zum Stellenangebot oder zum Verfahren beantworten wir gerne. In diesem Fall wenden Sie sich bitte telefonisch oder per Mail an die im Ausschreibungstext benannte Kontaktperson.
Wir hoffen, dass Sie eines unserer aktuellen Stellenangebote anspricht und freuen uns über Ihre Bewerbung!