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Soziales Entschädigungsrecht / SED-Unrechtsbereinigung

 
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Versorgung von Kriegsopfern

Durch die Auswirkungen des ersten und zweiten Weltkriegs geschädigte Menschen sowie deren Hinterbliebene können Versorgungsleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) in Form von Heil- und Krankenbehandlung, laufenden Rentenleistungen, Berufsschadensausgleich und Leistungen der Kriegsopferfürsorge (sog. „Sozialhilfe“ für diese Personenkreise) erhalten. Weiterführende Informationen finden Sie im Zuständigkeitsfinder des Serviceportal Thüringen.

 
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Entschädigung nach den Gesetzen des Sozialen Entschädigungsrechts

Die Gesetze des Sozialen Entschädigungsrechts regeln auf Grundlage der Übernahme staatlicher Verantwortung die Gewährung einzelner Ausgleichsleistungen insbesondere für folgende Personengruppen:

  • Opfer von Gewalttaten können Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) erhalten. Das OEG beruht auf dem Gedanken, dass der Staat und seine Organe die Gewaltkriminalität trotz vielfacher Bemühungen zur Verbrechensverhütung nicht vollständig verhindern und somit auch keinen umfassenden Schutz des Einzelnen sichern können. Für die Folgen übernimmt der Staat Verantwortung.
  • Menschen, die in der DDR rechtsstaatswidrig inhaftiert waren, können Entschädigungsleistungen für haftbedingte Gesundheitsschäden nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) erhalten.
  • Menschen, die in der DDR Opfer rechtsstaatswidrigen Verwaltungshandelns waren, können Entschädigung für verfolgungsbedingte Gesundheitsschäden nach dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) erhalten.
  • Menschen, die durch eine staatlich empfohlene Impfmaßnahme geschädigt wurden, können Versorgungsleistungen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) erhalten.
  • Menschen die während bzw. durch die Ableistung des Zivildienstes gesundheitlich geschädigt wurden, können Versorgungsleistungen nach dem Zivildienstgesetz (ZDG) erhalten.

Die Versorgung nach diesen Gesetzen erfolgt in Anwendung der entsprechenden Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes (BVG). Weiterführende Informationen finden Sie im Zuständigkeitsfinder des Serviceportal Thüringen.

 
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Rehabilitierung von SED-Unrecht

Die Bundesrepublik Deutschland gewährt Opfern staatlichen Unrechts in der DDR verschiedene Ausgleichsleistungen:

  • Menschen, die in der DDR rechtsstaatswidrig inhaftiert waren, können eine Haftentschädigung, laufende Geldleistungen (so genannte Opferpension), die Erstattung von Geldstrafen, Kosten und Auslagen sowie eine Versorgung bei Gesundheitsschäden erhalten.
  • Menschen, die in der DDR Opfer rechtsstaatswidrigen Verwaltungshandelns waren, können zusätzlich zur Aufhebung der rechtsstaatswidrigen Entscheidung Entschädigung für verfolgungsbedingte Gesundheitsschäden nach dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) sowie ggf. die Rückübertragung entzogener Vermögenswerte erhalten.
  • Sofern Menschen durch rechtsstaatswidriges Verwaltungshandeln oder Inhaftierung Eingriffe in ihren Beruf hinnehmen mussten, sind spezielle Leistungen zur beruflichen Rehabilitierung vorgesehen. Als Folgeleistung kommen bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen beispielsweise ein Nachteilsausgleich in der Rentenversicherung oder die Zahlung von besonderen Ausgleichsleistungen – laufende Geldleistungen – in Betracht.

Weiterführende Informationen finden Sie im Zuständigkeitsfinder des Serviceportal Thüringen.