Inhaltselment überspringen 

Pflege

 
Inhaltselment überspringen  
Inhaltselment überspringen 

Die Aufgabe, die Pflege zukunftssicher zu gestalten, ist eine der großen Herausforderungen unserer Zeit. Es müssen Lösungen gefunden werden, wie mit dem demografischen Wandel und den sich daraus ergebenden Folgen umgegangen werden soll. Der Anteil der hochaltrigen Bevölkerung in Deutschland steigt und damit auch der Anteil der Pflegebedürftigen insgesamt. Gleichzeitig sinkt zunehmend der Anteil derer, die die Kosten aus Einnahmen oder Vermögen werden decken können. Dies trifft auf ein Versorgungssystem, welches stetig steigende Kosten zur Aufrechterhaltung einer qualitativ guten Pflege- und Gesundheitsversorgung zu verarbeiten hat und zusätzlich mit einem wachsenden Personalmangel zu kämpfen hat.

Zu diesem Zweck setzt sich das Thüringer Sozialministerium in Zusammenarbeit mit den anderen Bundesländern und dem Bund für eine nachhaltige Reform der Pflegeversicherung mit dem Ziel ein, die Pflegeversicherung auf ein auskömmlich und gerecht finanziertes Fundament zu stellen, um allen Menschen mit Pflegebedarf ein möglichst barrierefreies Leben mit einer hohen Lebensqualität zu ermöglichen und eine Überforderung ihrer Angehörigen zu vermeiden.

Die Pflege für die Zukunft fit zu machen, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Thüringische Landesregierung begleitet und unterstützt dabei insbesondere mit den folgenden Projekten:

 
Inhaltselment überspringen 

Projekte

Nationale Demenzstrategie

Etwa 1,6 Millionen Menschen in Deutschland leben mit einer dementiellen Erkrankung – allein etwa 50.000 davon in Thüringen. Durch den Anstieg der durchschnittlichen Lebenserwartung gehen Fachleute davon aus, dass sich die Häufigkeit der Krankheitsfälle in den nächsten zwanzig Jahren verdoppeln wird. Das Thema Demenz wird daher in Zukunft noch mehr als bisher in unserem persönlichen Alltag Raum einnehmen.

Zentraler Aspekt für Menschen mit der nach aktuellem medizinischen Wissensstand unheilbaren Krankheit ist eine gute pflegerische Betreuung und medizinische Versorgung, um Selbstständigkeit zu erhalten und somit aktiv Teil der Gesellschaft zu bleiben. 

Im September 2020 wurde seitens des Bundes die Nationalen Demenzstrategie (NDS) gemeinsam mit diversen Akteuren Politik, Verwaltung, Wissenschaft, den Verbänden der Pflege und des Gesundheitswesens sowie der Zivilgesellschaft verabschiedet. Untergliedert in 4 Handlungsfelder, 27 Ziele und 163 Einzelmaßnahmen soll die Nationale Demenzstrategie von Demenz Betroffene und deren Angehörigen besser unterstützen, medizinische und pflegerische Versorgung weiterentwickeln und Forschung fördern.

Weitere Informationen zur Nationalen Demenzstrategie finden Sie auf der Projektseite des Bundes. Dort ist auch die vollständige Nationale Demenzstrategie zu finden.

Es war einmal… Märchen und Demenz

„Es war einmal ein armes, frommes Mädchen…“, so beginnt das Märchen „Der süße Brei“ der Brüder Grimm. Dieses las Ministerin Heike Werner am 07.09.2022 im AZURIT Seniorenzentrum Weimarblick den an Demenz erkrankten Seniorinnen und Senioren vor. Die Pflegeeinrichtung ist eine von insgesamt 25, die seit dem 1. Juni 2022 am Präventionsprojekt „Es war einmal… Märchen und Demenz“ im Rahmen einer Kooperation zwischen der MÄRCHENLAND – Zentrum für Prävention und Gesundheitsförderung GmbH, der IKK classic, der AOK Plus und dem Freistaat Thüringen teilnehmen.

Ziel des Projektes ist es, Lebensqualität von an Demenz erkrankten Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen zu stärken, soziale Interaktionen anzuregen und den Berufsalltag der Mitarbeitenden zu entlasten. Im Fokus stehen die Stärkung kognitiver Fähigkeiten, die Verbesserung der psychischen Gesundheit und die Reduzierung von herausforderndem Verhalten. Teil des Projektes sind unter anderem Märchenstunden, Märchenland-Boxen für die Pflegeeinrichtungen, IT-Support und Online-Schulungen von den Mitarbeitenden in den Pflegeeinrichtungen.

Digitalisierung

Digitale Angebote und Dienstleistungen werden zum immer festeren Bestandteil der Gesellschaft. Dies bietet viele Vorteile und Erleichterungen im Alltag, aber auch Nachteile und Risiken. Dies gilt selbstverständlich auch für den Bereich der Pflege.

Digitale Angebote können beispielsweise die Wahrnehmung pflegeberuflicher Pflichten erleichtern, pflegende Angehörige entlasten oder den Alltag von pflegebedürftigen Menschen bereichern. Solche Angebote können sein:

  • Eine digitalbasierte Pflegedokumentation,
  • digitalbasierte Wissensteilung per App, 
  • digitale Beschäftigungsangebote oder
  • digitale Beratungsangebote.

Eine zentrale Rolle spielt hierbei die Telematikinfrastruktur. Die Telematikinfrastruktur  – kurz TI – ist die Datenautobahn des Gesundheitswesens. Über sie sollen künftig alle Akteure des Gesundheitswesens, also insbesondere Ärzte, Therapeuten, Krankenhäuser, Apotheken, Pflegeeinrichtungen, Versicherungen und Patienten kommunizieren und Dokumente teilen können.

Mit der TI werden Ärzte schneller als bisher Überweisungen ausstellen können und die Verordnungen werden rascher bei der verantwortlichen ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtung. Auch Rezepte können schneller übermittelt werden – z. B. Medikamentenbestellungen bei Apotheken. Das Versenden oder Faxen von Verordnungen, Befunden, Röntgenbildern, Laborberichten und dergleichen ist nicht mehr notwendig. Rückfragen oder offene Angelegenheiten lassen sich schnell und unkompliziert mittels Fernkommunikation klären. Und die Pflegefachkräfte haben von Vornherein einen besseren Überblick über die Gesundheitslage ihrer Patienten.

Weitere Informationen finden Sie beispielsweise auf der Seite des Deutschen Medizinrechenzentrums oder der gematik.

Stärkung der Pflegeberufe

Die Ausbildung in den Pflegefachberufen hat sich 2020 grundlegend verändert. Die bisherigen Ausbildungsberufe der Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege wurden in einer Ausbildung zur Pflegefachfrau / zum Pflegefachmann vereinigt. Mit der Einführung der neuen Ausbildung wird kein Schulgeld mehr erhoben. Auszubildende haben einen Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Die neue Pflegeausbildung wird in anderen EU-Mitgliedsstaaten anerkannt. Ergänzend zur beruflichen Pflegeausbildung wurde ein Pflegestudium eingeführt, durch welches ebenfalls die Berufszulassung „Pflegefachfrau / Pflegefachmann“ erworben werden kann. Zudem werden gesetzlich erstmals vorbehaltene pflegerische Aufgaben festgelegt, die nur von Pflegefachfrauen / Pflegefachmännern ausgeführt werden dürfen. Dadurch sollen pflegefachliche Kompetenzen und die daraus folgende Befähigung zum eigenverantwortlichen Handeln anerkannt und die Attraktivität des Berufsbildes gesteigert werden. Nähere Informationen zur neuen Pflegeausbildung finden Sie hier.

Darüber hinaus setzt sich der Freistaat Thüringen für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Beschäftigten in Pflegeberufen ein. Die Arbeitsbedingungen (Gehalt, Arbeitszeit, Urlaub, etc.) unterliegen zuvorderst der Verhandlung der Tarifvertragsparteien.

Daneben übernimmt auch der Freistaat Thüringen Verantwortung, indem er im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten auf die Einhaltung einer Personalausstattung in Pflegeeinrichtungen achtet, die mindestens notwendig ist, um eine adäquate Versorgung der pflegebedürftigen Menschen sicherzustellen und eine Überlastung des Personals zu vermeiden.

Mit der 2018 erschienen Studie „Willkommen in Thüringen. Entwicklung des Fachkräftebedarfs bis 2030 und Strategien der Fachkräftegewinnung“ wurden alle relevanten Daten für Thüringen ausgewertet und der Bezug zu unterschiedlichen Zukunftsszenarien hergestellt. Somit liegen gesicherte und belastbare Ergebnisse für den Erweiterungsbedarf einschließlich des Ersatzes für die aus Altersgründen ausscheidenden Fachkräfte bis zum Jahr 2030 vor.

Darüber hinaus ist ein neues Förderprogramm für die Gewinnung von Auszubildenden für die Pflegeberufe aus dem Ausland am 12. April 2022 gestartet. Ausbildungseinrichtungen der Pflege können mit einem Zuschuss von 4.000 Euro pro Ausbildungsplatz für die Gewinnung von jungen Menschen aus sogenannten Drittstaaten für die Ausbildung in Thüringen unterstützt werden. Mit dem Zuschuss soll ein Betrag zu den Kosten für die sprachliche Vorbereitung im Ausland sowie für die Anwerbung und Gewinnung geleistet werden. Zunächst sind dafür 400 Tsd. Euro im Rahmen des Landesprogramms „Arbeit für Thüringen“ reserviert. Anträge können Thüringer Unternehmen und Einrichtungen aus der Pflegebranche beim Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) stellen. Die Mitarbeitenden des TLVwA beraten die Antragstellenden, prüfen die Anträge und zahlen die Fördermittel aus.

Freiheitsentziehende Maßnahmen

Wenn ein Mensch durch mechanische Vorrichtungen, Medikamente oder auf andere Weise gegen seinen Willen daran gehindert wird, seinen Aufenthaltsort zu verändern, also beispielsweise sein Bett oder Zimmer zu verlassen, so handelt es sich um freiheitsentziehende Maßnahmen. Solche Maßnahmen schränken die verfassungsrechtlich garantierten Rechte auf Fortbewegungsfreiheit und Selbstbestimmung der betroffenen Personen erheblich ein, daher sind sie nur unter Einhaltung enger gesetzlicher Voraussetzungen erlaubt.

Wann und wie werden freiheitsentziehende Maßnahmen angewendet? Wie können sie vermieden werden? Der Landespflegeausschuss hat für diese Fragen einen Leitfaden speziell für stationäre Pflegeeinrichtungen erstellt. Für den Bereich der häuslichen Pflege sind alle wichtigen Informationen sowie Praxistipps und Beratungsmöglichkeiten in dem Faltblatt "Freiheit erhalten, Hilfen annehmen" zusammengefasst.

Stärkung der Teilhaberechte

Die 2014 in Kraft getretene Nachfolgeregelung zum Heimgesetz heißt nicht nur Wohn-, sondern auch Teilhabegesetz. Denn es will konsequent die Rechte Pflegebedürftiger und behinderter Menschen in stationären Einrichtungen und sonstigen Wohnformen stärken.

Das Hauptziel des Wohn- und Teilhabegesetz besteht darin, die Würde sowie die Interessen und Bedürfnisse von Bewohnerinnen und Bewohnern vor Beeinträchtigungen zu schützen. Das Regelwerk sieht zugleich moderne Anforderungen an Selbstbestimmung und Teilhabe sowie die Qualität gemeinschaftlich betreuter Wohnformen von Pflegebedürftigen oder Menschen mit Behinderung vor. Dazu werden mit dem Gesetz die Beratungs- und Informationsangebote ausgebaut, die Beschwerdemöglichkeiten durch die Einführung eines Beschwerdemanagements verbessert und die Mitwirkung der Betroffenen in ihrer Einrichtung oder Wohnform weiterentwickelt. Das Gesetz ermöglicht zudem neue Wohnformen im Sinne einer vielfältigen Angebotslandschaft zur Durchsetzung des Grundsatzes „ambulant vor stationär“.

Für die Umsetzung des Thüringer Wohn- und Teilhabegesetzes ist die Heimaufsicht des Thüringer Landesverwaltungsamts verantwortlich. Sie berät Bewohnerinnen und Bewohner sowie deren Angehörige aber auch Einrichtungsträger und deren Beschäftigte.