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In der Präambel zur amtlichen, deutschen Übersetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) wird die Wichtigkeit herausgestellt, „dass Menschen mit Behinderungen vollen Zugang zur physischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Umwelt, zu Gesundheit und Bildung sowie zu Information und Kommunikation haben, damit sie alle Menschenrechte und Grundfreiheiten voll genießen können“.
Die Möglichkeit zur Kommunikation ist dabei entscheidend, um diese Zugänge allen Menschen gleichberechtigt zu gewähren. Gemäß Artikel 2 der UN-BRK schließt Kommunikation dabei „Sprachen, Textdarstellung, Brailleschrift, taktile Kommunikation, Großdruck, leicht zugängliches Multimedia sowie schriftliche, auditive, in einfache Sprache übersetzte, durch Vorleser zugänglich gemachte sowie ergänzende und alternative Formen, Mittel und Formate der Kommunikation, einschließlich leicht zugänglicher Informations- und Kommunikationstechnologie, ein“. Unter Sprachen werden gesprochene und nicht gesprochene Sprache wie z.B. die Deutsche Gebärdensprache subsumiert.
Auf Bundes- und Landesebene existieren u.a. mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), dem Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ThürBarrWebG) und vor allem dem Thüringer Gesetz zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (ThürGIG) entsprechende gesetzliche Vorgaben zur Umsetzung der UN-BRK.
In der Praxis zeigt sich, dass die Umsetzung der o.g. Verpflichtungen mit einigen Herausforderungen verbunden ist. Neben benötigten finanziellen Ressourcen bedarf es vor allem auch des Wissens und der Sensibilität für die verschiedenen Bedarfe von Menschen mit Behinderungen, wenn es um eine barrierefreie Kommunikation geht.
Der Fachtag soll einen Einblick in verschiedene Bereiche der barrierefreien Kommunikation und wichtige Hinweise zur Planung und Umsetzung ebendieser geben.
öffentliche Stellen,
Akteure aus Wirtschaft und Wissenschaft,
Vereine und Verbände für Menschen mit Behinderungen,
Menschen mit Behinderungen,
alle am Thema interessierten Personen
Uhrzeit | Programmpunkt |
---|---|
ab 09:15 Uhr | Einlass und Anmeldung |
10:00 Uhr | Eröffnung Elisabeth Michels Referatsleiterin (komm.) im Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie |
10:15 Uhr | Fachvortrag Nadine Diekmann und Katharina Schmid Gesellschaft für Unterstützte Kommunikation "Unterstützte Kommunikation (UK)" |
11:00 Uhr | Fragen aus dem Publikum |
11:15 Uhr | Fachvortrag Anja Dworski Büro für Leichte Sprache der Lebenshilfe Sachsen "Leichte und Einfache Sprache" |
12:00 Uhr | Fragen aus dem Publikum |
12:15 Uhr | Mittagspause |
13:15 Uhr | Gesprächsrunde N.N. Berufsverband der Dolmetscher:innen für Gebärdensprache und Lautsprachen Manuel Löffelholz Biling e.V. Thomas Wartenberg Landesverband der Gehörlosen Thüringen e.V. "Deutsche Gebärdensprache" |
14:00 Uhr | Fragen aus dem Publikum |
14:15 Uhr | Fachvortrag Enrico Göbel Landesfachstelle für Barrierefreiheit Anne König Zentrale Überwachungsstelle für Digitale Barrierefreiheit beim Thüringer Finanzministerium "Digitale Barrierefreiheit" |
15:00 Uhr | Fragen aus dem Publikum |
15:15 Uhr | Schlusswort Elisabeth Michels Referatsleiterin (komm.) im Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie |
Die Veranstaltung findet ausschließlich in Präsenz statt am:
Donnerstag, der 28. November 2024
im:
Parksaal des Steigerwaldstadions in Erfurt
Mozartallee 3
99096 Erfurt
Die Teilnahme am Fachtag ist kostenfrei.
Getränke und ein Mittagsimbiss stehen vor Ort ebenfalls kostenfrei zur Verfügung.
Bei Rückfragen wenden Sie sich an:
Daniel Eberhardt
(Telefon: 0361 573 811 233)
Anke Günther
(Telefon: 0361 573 811 235)
E-Mail:
Fachtag-Ref23(at)tmasgff.thueringen.de
Die Fahrtzeit ab Erfurt Hauptbahnhof beträgt ca. 5 Minuten.
Dazu nutzen Sie:
Straßenbahnlinie 3 in Richtung „Urbicher Kreuz“ – 3 Stationen bis „Stadion Ost“ oder
Straßenbahnlinie 2 in Richtung „Wiesenhügel“ – 3 Stationen bis „Stadion Ost“ oder
Straßenbahnlinie 1 in Richtung „Thüringenhalle“ – 4 Stationen bis „Thüringenhalle“.
Fußweg ab Hauptbahnhof: ca. 25 Minuten
Parkmöglichkeiten finden Sie an der Thüringenhalle.
Für Menschen mit einem Schwerbehindertenparkausweis stehen Parkplätze unmittelbar vor dem Veranstaltungsort zur Verfügung (Zufahrtsschranke wird bei entsprechender Anmeldung geöffnet).
Der Parksaal befindet sich auf der Ostseite des Steigerwaldstadions im Multifunktionsgebäude.
Die Zufahrt erfolgt über die Werner-Seelenbinder-Straße.
Der Veranstaltungsort ist für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen zugänglich.
Sie haben die Möglichkeit Ihre Unterstützungsbedarfe im Rahmen der Anmeldung anzugeben.
Die Anmeldung zur Fachkonferenz ist bis zum 22. November 2024 möglich.
Es wird darum gebeten, dass pro Institution maximal zwei Personen teilnehmen.
Der Veranstalter behält sich vor, bei Überschreitung der Personenkapazität eine Teilnehmerauswahl vorzunehmen.
Zur Erfüllung förderrechtlicher Verpflichtungen ist die Arena Erfurt GmbH als Vermieter der Multifunktionsarena dazu verpflichtet, die Wohnherkunft der Besucher zu erheben. Daher erfolgt im Zuge der Anmeldung eine Abfrage der Postleitzahl.