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Die Richtlinie zur Förderung der Niederlassung von Ärzt:innen im ländlichen Raum vom 19. Januar 2022 ist zum 31. Dezember 2022 außer Kraft getreten. Die novellierte Richtlinie zur Förderung der Niederlassung von Ärzt:innen, Zahnärzt:innen sowie Apotheker:innen ist nun rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten.
Gefördert werden wie bisher Investitionskosten für die Neugründung oder Übernahme einer Praxis im ländlichen Raum. Gleichzeitig treten entscheidende Neuerungen ein. So wird die maximale Förderhöhe für Investitionen von 20.000 Euro auf bis zu 40.000 Euro angehoben. Darüber hinaus greift die Niederlassungsförderung zukünftig auch für Apotheken und Zahnarztpraxen. Bisher stand sie ausschließlich für Allgemein- und Facharztpraxen zur Verfügung. Neu ist auch die jährliche Evaluierung der Förderungen.
Weiterführende Erläuterungen:
Als ländlicher Raum im Sinne der Richtlinie gelten bei der Niederlassung von Arztpraxen und Apotheken Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von unter 25.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Da sich die Lage in der zahnärztlichen Versorgung drastischer darstellt als in der ärztlichen Versorgung, wird eine Förderung für Zahnarztpraxen auch in Gemeinden mit bis zu 45.000 Einwohnern ermöglicht. Grundlage für die Bemessung der Einwohnerzahl bildet die letzte amtliche Bevölkerungsstatistik.
Im Zusammenhang mit der Förderung für Investitionen können auch Förderungen für den Ausbau der Barrierefreiheit von bis zu 5.000 Euro gewährt werden.
Informationen und Anträge zur Förderung der Niederlassung von Ärztinnen
Informationen und Anträge zur Förderung der Niederlassung von Apothekerinnen
Informationen und Anträge zur Förderung der Niederlassung von Zahnärztinnen
Zwischen dem Freistaat Thüringen und der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen wurde im Jahr 2009 die Stiftung zur Förderung der ambulanten ärztlichen Versorgung im Freistaat Thüringen gegründet. Diese bietet eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten für Ärzte.
Die Stiftung hat die Möglichkeit geschaffen, dass Ärzte in Weiterbildung, die den Facharzt Innere Medizin oder Allgemeinmedizin oder zum Facharzt für Augenheilkunde absolvieren, eine Förderung erhalten können.
Die Förderung wird als monatliche oder einmalige Zuwendung an die Ärzte in Weiterbildung für den Zeitraum der Weiterbildung gewährt. Ein Stipendiat erhält bis zu 250 € monatlich für maximal 60 Monate, wenn er sich verpflichtet, nach der Weiterbildung für die Dauer von mindestens vier Jahren als Arzt an der vertragsärztlichen Versorgung in Thüringen teilzunehmen.
Grundsätzlich besteht in der ambulanten Versorgung die Möglichkeit sich niederzulassen oder als angestellter Arzt in einer Vertragsarztpraxis bzw. einem Medizinischen Versorgungszentrum tätig zu sein. In Thüringen gibt es für die Teilnahme an der ambulanten Versorgung noch eine Alternative - Die Stiftungs-Praxis.
In ausgewählten Gebieten richtet die Stiftung Arztpraxen ein, die auf dem neuesten Stand ausgestattet und für die die gesamten Investitionskosten durch die Stiftung übernommen werden. Die Stiftung stellt sowohl die Ärzte als auch das medizinische Fachpersonal an. Eine spätere Übernahme der Praxis ist gewünscht, aber nicht zwingend erforderlich. Interessierte Medizinerinnen / Mediziner können sich somit auf ihre ärztliche Tätigkeit konzentrieren und sich langsam in die mögliche Niederlassung einarbeiten.
Gefördert werden die Famulatur-Abschnitte, die in einer ärztlichen Praxis oder in einer Einrichtung der hausärztlichen Versorgung im Freistaat Thüringen absolviert werden. Der Zweck einer Famulatur ist es, die Studierenden mit der ärztlichen Patientenversorgung in Einrichtungen der ambulanten und stationären Krankenversorgung vertraut zu machen. Die Förderung wird als Unterstützung bei evtl. anfallenden Fahrtkosten oder Kosten der Unterkunft angesehen. Die Förderhöhe beträgt 250 € pro Monat und wird nach Ableistung der Famulatur als Einmalzahlung an den Famulus ausgezahlt. Sie kann für maximal zwei Monate je Famulus und seit 1. Juli 2014 auf Antrag gewährt werden.
Im Praktischen Jahr (PJ) steht die Ausbildung am Patienten im Mittelpunkt. Gefördert wird das allgemeinmedizinische Wahl-Tertial des PJ, sofern es in einer allgemeinmedizinischen Praxis im Freistaat Thüringen absolviert wird. Die Förderung wird nur gewährt, wenn die Absolvierung des Wahl-Tertials in Städten und Gemeinden mit weniger als 25.000 Einwohnwern erfolgt. Sie wird als Unterstützung bei evtl. anfallenden Fahrtkosten oder Kosten der Unterkunft angesehen. Die Förderung wird für einen Zeitraum von maximal 16 Wochen gewährt. Die Förderhöhe beträgt 250 € pro Monat und maximal 1.000 € für die gesamte Dauer des Wahl-Tertials. Die Förderung wird nach Ableistung des Tertials als Einmalzahlung ausgezahlt. Die jeweilige Förderung kann seit 1. Juli 2014 auf Antrag gewährt werden.
Die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen und die Landesverbände der Krankenkassen und der Ersatzkassen fördern Ärzte, die in bestimmten Gebieten im Freistaat Thüringen praktizieren bzw. sich niederlassen wollen.
Hierzu wurden durch den zuständigen Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in Thüringen Beschlüsse gefasst. Diese beinhalten für einzelne Facharztbereiche und bestimmte Gebiete verschiedene Fördermöglichkeiten u. a. bei Praxisneugründungen, Übernahmen bestehender Praxen oder der Gründung eine Zweigpraxis.
Praxisinhaber, die einen Arzt in Weiterbildung beschäftigen, haben die Möglichkeit, eine Förderung zu beantragen. Die maximale Förderungsdauer in derselben Praxis beträgt 24 Monate. Weitere Informationen sowie Antragsformulare finden Sie auf der Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen (kvt).
Seit Juli 2011 fördert der Freistaat Thüringen die Ansiedlung von Ärzten in bestimmten Gebieten finanziell. Hierfür steht den Ärzten das Förderprogramm Thüringen-Dynamik offen. Durch dieses Programm erhalten Ärzte durch die Thüringer Aufbaubank zinsvergünstigte Kredite, um damit ihre zu Beginn der Niederlassung zu tätigenden Investitionen für eine Praxisausstattung finanzieren zu können.
Mit dem Ziel der Praxisneugründung bzw. -übernahme stehen Existenzgründer vor der Entscheidung, wie der notwendige finanzielle Investitionsrahmen zur Verfügung gestellt werden soll. Neben den üblichen Krediten der eigenen Bank gibt es auch die Möglichkeit einen Gründerkredit der KfW-Bank zu beantragen. Dieser wird sowohl über die KfW-Bank angeboten, als auch über die eigene Hausbank des Arztes bzw. Psychotherapeuten.
Medizinstudenten sollen in Thüringen bereits während ihres Studiums an der Friedrich-Schiller-Universität Jena für eine Niederlassung als Allgemeinmediziner im Freistaat Thüringen begeistert werden. Hierzu wurde das Institut für Allgemeinmedizin eingerichtet.
Durch die Arbeit des Instituts und dessen Leiter werden Medizinstudenten frühzeitig mit der Tätigkeit als Hausarzt in Berührung gebracht, im weiteren Verlauf des Studiums engmaschig betreut und erhalten Kontakt zu Hausärzten.
Mit der Internetseite arzt-in-thueringen.de sind deutschlandweit in einmaliger Art und Weise Informationen über Niederlassungsmöglichkeiten in den Landkreisen und kreisfreien Städten in Thüringen abrufbar. Außerdem informiert die Seite über Angebote der Landkreise und Städte in den Bereichen Kinderbetreuung, Schulen, Jobangebote, Freizeit und Kultur.
Im April 2010 wurde zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen, der Landesärztekammer Thüringen und der Thüringer Landeskrankenhausgesellschaft in Zusammenarbeit mit dem Institut für Allgemeinmedizin an der Friedrich-Schiller-Universität Jena eine Koordinierungsstelle Allgemeinmedizin gegründet.
Diese hat zum Ziel, den sich abzeichnenden Hausärztemangel aufzuhalten und somit die hausärztliche Versorgung langfristig zu sichern. Dieses Ziel soll durch eine gezielte Förderung der allgemeinmedizinischen Weiterbildung im ambulanten sowie im stationären Bereich erreicht werden. Die Aufgabe der Koordinierungsstelle besteht darin, Koordination und organisation der Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin auf regionaler und ggf. überregionaler Ebene aus einer Hand zu gewährleisten. Sie dient als Informationsplattform und Vermittlungsstelle für angehende Allgemeinmediziner in Thüringen.
Das Pilotprojekt "Ärztescout" - initiiert von Thüringer Krankenkassenverbänden, der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen sowie dem Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit - startet in der 2. Jahreshälfte 2014 am Universitätsklinikum Jena.
Der Ärztescout soll für alle Interessenten als zentraler Ansprechpartner installiert werden, diese bei allen Fragen betreuen, für eine ärztliche Tätigkeit in Thüringen werben, Fragen beantworten und Entwicklungen nachfragen. Der Ärztescout soll zu Verantwortlichen in der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen, der Landesärztekammer, dem Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit, den Krankenhäusern, den Weiterbildungspraxen, bei lokalen Entscheidungsträgern, den Krankenkassen und anderen verantwortlichen Institutionen Kontakt halten und so junge Ärzte für eine zukünftige dauerhafte Tätigkeit im Freistaat Thüringen gewinnen. Um Interessenten für den Freistaat Thüringen zu gewinnen, soll die Kontaktaufnahme mit potenziell in Thüringen tätigen Ärzten durch den Ärztescout bereits während des Medizinstudiums bzw. verstärkt während der ärztlichen Weiterbildung erfolgen.
Vor dem Hintergrund der Notwendigkeit einer dauerhaften Sicherung der ärztlichen Versorgung der gesetzlich Krankenversicherten sollen alle Möglichkeiten genutzt werden, Ärzte für Thüringen zu gewinnen. Wegen der Vielzahl von Fördermöglichkeiten in der ärztlichen Weiterbildung und zahlreicher Institutionen, die diese Hilfen anbieten, ist es erforderlich, einen zentralen Ansprechpartner in Thüringen zu etablieren. Dieser soll Wege in die ambulante Tätigkeit als Arzt aufzeigen und helfen, etwaige Vorbehalte der Nachwuchsmediziner gegenüber der vertragsärztlichen Tätigkeit abzubauen.