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Gesundheitsministerin Werner: „Einigung über Mantelgesetz ermöglicht Ausbau der Corona-Testkapazitäten“

04.06.2020

Gesundheitsministerin Heike Werner begrüßt die Einigung der Koalitionsfraktionen mit der CDU-Fraktion über das sogenannte Mantelgesetz zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie. Zum Gesamtpaket zählen auch 25 Millionen Euro, die für den Ausbau der Testkapazitäten vorgesehen sind.

„Mit den Mitteln aus dem Mantelgesetz werden wir unser Testkonzept deutlich erweitern können. Dabei geht es im Kern um drei Strategien“, erklärt Ministerin Werner. „Zunächst werden wir die Tests von asymptomatischen Personen insbesondere in Hotspots ausbauen. Das betrifft beispielsweise Kontaktpersonen von Infizierten und betroffene Einrichtungen. Außerdem werden wir gemeinsam mit dem Bildungsministerium allen Beschäftigten aus Kitas, Kindergärten und Schulen die Möglichkeit eines freiwilligen, präventiven Tests anbieten. Schließlich sollen im Sinne eines Frühwarnsystems regelmäßige Screenings in Schulen, Kitas und Kindergärten sowie in Alten- und Pflegeheimen stattfinden. Mit solchen gepoolten Screenings können asymptomatische Infektionen früher als Quelle weiterer Ansteckungen verhindert werden.“

Mit diesen Plänen geht Thüringen über die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts hinaus. Der Ausbau des bestehenden Konzepts risikoadaptierter Tests ist ein zentraler Baustein, um Ausbruchsgeschehen früher zu erkennen und damit auch früher stoppen zu können. Zugleich sind umfangreiche Testreihen wichtige Beiträge zur Forschung über Covid-19. So ist beispielsweise weiterhin der Frage nachzugehen, unter welchen Bedingungen eine infizierte Person mehr oder weniger andere Personen ansteckt.

Ebenfalls im Mantelgesetz eingeplant sind Mittel für Antikörpertests, mit denen sich nachweisen lässt, ob man bereits eine Covid-19-Erkrankung überstanden hat. Bisher sind allerdings noch keine Antikörpertests auf dem Markt erhältlich, die ausreichend eindeutige Ergebnisse hervorbringen. Die verfügbaren Tests weisen eine zu geringe Sensitivität und Spezifität auf und werden derzeit von der WHO und vom Robert Koch-Institut nicht empfohlen. Sobald Antikörpertests mit ausreichender Validität zur Verfügung stehen, wird ihre Verwendung auch in das Thüringer Testkonzept integriert.