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Gesundheitsministerin Werner mahnt zum sorgsamen Umgang mit Feuerwerk

28.12.2022

Gesundheitsministerin Werner mahnt zum sorgsamen Umgang mit Feuerwerk

Nachdem in den beiden vergangenen Jahren kein Silvesterfeuerwerk verkauft werden durfte, ist der Erwerb in diesem Jahr wieder möglich. Thüringens Gesundheitsministerin Heike Werner mahnt zu einem sorgsamen Umgang mit Feuerwerk:

„Für die Umwelt, für lärmempfindliche Menschen und Tiere und mit Blick auf Unfall- und Brandgefahren wäre ein Verzicht auf Silvesterfeuerwerk am besten. Gleichwohl haben viele Menschen das Bedürfnis, das Jahresende mit Knallerei und bunten Raketen zu feiern. Wer nicht auf das Abbrennen von Feuerwerkskörpern verzichten möchte, sollte unbedingt sorgsam damit umgehen. Es darf ausschließlich in Deutschland zugelassenes Feuerwerk verwendet werden. Auf keinen Fall dürfen pyrotechnische Gegenstände selbst gebastelt werden. Das kann zu sehr schwerwiegenden oder sogar tödlichen Unfällen führen. Weggeworfene und scheinbar noch nicht gezündete pyrotechnische Gegenstände sollte man liegen lassen, da auch von ihnen unberechenbare Gefahren ausgehen können.“

Grundsätzlich sollten beim Umgang mit Silvesterfeuerwerk folgende Hinweise beachtet werden:

Das Sprengstoffgesetz legt fest, dass pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2, zu der die meisten Feuerwerkskörper gehören, in diesem Jahr vom 29. Dezember bis zum 31. Dezember an den Endverbraucher verkauft werden dürfen. Der Verkauf ist an Personen ab 18 Jahre zulässig. Alle Feuerwerkskörper müssen die Zulassung einer benannten Stelle tragen. Die Zulassung muss auf der Verpackung deutlich erkennbar sein und besteht aus der Registriernummer und dem CE-Zeichen.

Für Feuerwerkskörper der Kategorie 2 ist außerdem vom Hersteller eine Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mitzuliefern. Immer wieder kommt es zu schweren Verletzungen und Sachschäden beim Abbrennen von Feuerwerk. Die meisten Unfälle entstehen dabei aus Unwissenheit, Unachtsamkeit und Leichtsinn. Die Gebrauchsanweisung und die Sicherheitshinweise des Feuerwerkherstellers sollten deshalb unbedingt beachtet werden.

Weiterhin ist der Verkauf der Kategorie 2 nur innerhalb von Verkaufsräumen und nicht aus Kiosken und in Verkaufspassagen zulässig. Gemäß Sprengstoffgesetz haben verantwortliche Personen dafür zu sorgen, dass pyrotechnische Gegenstände nicht unbefugt aus den Verkaufsräumen weggenommen werden können. Deshalb ist das Anbieten pyrotechnischer Gegenstände aus geöffneten Packungen ohne Beaufsichtigung – also auch die Selbstbedienung – verboten.

Das Abbrennen der oben beschriebenen Silvesterraketen ist nur in der Zeit vom 31. Dezember 2022 bis zum 1. Januar 2023 zulässig. Die pyrotechnischen Erzeugnisse der Kategorie 2 dürfen nur von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Auf Grund des Lärm- und Brandschutzes ist ein Zünden von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Fachwerkhäusern unzulässig.

Hintergrund zu Abbrennverboten:

In § 23 Absatz 1 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz sind folgende Abbrennverbote enthalten:

„Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist verboten.“

Darüber hinaus haben einige Kommunen in Thüringen Allgemeinverfügungen beantragt, um das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie 2 in Teilen der Innenstadt zu untersagen:

-        Bad Blankenburg
-        Bad Langensalza
-        Gotha
-        Rudolstadt
-        Saalfeld
-        Schleusingen
-        Wasungen
-        Weimar

Die genauen Straßen bzw. Örtlichkeiten sind jeweils im Amtsblatt der Kommunen in der Ausgabe November oder Dezember 2022 veröffentlicht und haben teilweise Gültigkeit bis Silvester 2025/26. Die kommunalen Ordnungsämter sind informiert und überwachen die Einhaltung der Verbotszonen.

Amtsblätter

Bad Blankenburg
www.bad-blankenburg.de/cms/page/mod/hs/content.php

Bad Langensalza
badlangensalza.de/die-stadt/buergerservice/amtsblatt/

Gotha
www.gotha.de/service/aktuell/pressemitteilungen/pressemitteilung-detailansicht/article/verbot_von_pyrotechnik_am_schloss_friedenstein-1.html 

Rudolstadt
www.rudolstadt.de/stadt/aktuelles/meldung/4530-information-zum-abbrennverbot-fuer-feuerwerkskoerper-2022

Saalfeld
www.saalfeld.de/files/1851AF8A8E5/AB_2022-22.pdf (S. 21)

Schleusingen
www.amtsblatt-schleusingen.de/amtsblaetter/amtsblatt-schleusingen-23-12-2022/

Wasungen
www.wasungen.de/index.php

Weimar
stadt.weimar.de/aktuell/rathauskurier/rathauskurier-2022/ (S. 11)