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Thüringer Arbeitsministerin Heike Werner spricht im Bundesrat zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Paketzustellerinnen und Paketzusteller

11.05.2023

In der morgigen Bundesratssitzung am 12. Mai 2023 wird die Thüringer Arbeitsministerin Heike Werner zu einem gemeinsamen Entschließungsantrag mit der Freien Hansestadt Bremen und dem Saarland zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen bei der Zustellung von Paketen sprechen.

Die Ausweitung des Online-Handels in den letzten Jahren hat in der Folge auch dazu geführt, dass sich der Markt für Kurier-, Express- und Paketdienste (KEP) rasant entwickelt hat. Diese übernehmen als Auftragnehmer unter anderem für große Logistikunternehmen die Zustellung der Waren. Hier ist ein ständiges Wachstum sowohl beim Umsatz, der Zahl der Beschäftigten als auch der Zahl von Paketzustellungen zu verzeichnen.

Die Arbeitsbedingungen in diesen Sub-Unternehmen und oftmals Sub-Sub-Unternehmen sind jedoch seit längerer Zeit Thema der politischen Diskussion. Insbesondere bei kleineren Unternehmen, die von großen Konzernen des Online-Handels mit der Zustellung von Paketen beauftragt werden, kommt es häufig zur Umgehung des Mindestlohns (Lohn-Dumping), zu Verstößen gegen Arbeitszeit- bzw. Arbeitsschutzvorschriften sowie zu Sozialversicherungsbetrug und Schwarzarbeit.

Auch das Ende 2019 verabschiedete Paketboten-Schutz-Gesetz, auf dessen Grundlage ein Generalunternehmen für die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge der Beschäftigten des Subunternehmens haftet, zeigt bisher keine ausreichende Wirkung.

„Durch die Übertragung von Arbeitsaufgaben auf Sub- und Sub-Sub-Unternehmen entledigen sich Auftraggeber nicht nur von eigenen Arbeitgeberpflichten, sondern gleichzeitig auch von der Verantwortung, ihre externen Fahrdienstleister in die Pflicht zu nehmen. So werden teilweise nach wie vor anstelle von regulären Anstellungsverhältnissen Beschäftigte als Schein-Selbständige mit Dienst- oder Werkverträgen engagiert. Die Subunternehmen sind meist nicht tariflich gebunden und Betriebsräte kaum vorhanden, sodass auch auf diesem Weg die Rechte der Beschäftigten nicht durchgesetzt werden können“, so Ministerin Werner.

Die Situation verschärft sich bei Arbeitskräften aus dem Ausland, die unter großem wirtschaftlichen Druck stehen und ihre Rechte kaum kennen.

Auf Missstände in der Fleischindustrie hat der Bundesgesetzgeber bereits im Zusammenhang mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz reagiert und das Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft geändert. Fleischunternehmen ab 50 Beschäftigten dürfen im Kernbereich nur eigene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen. „In der Kurier-, Express- und Paketbranche besteht dieser Handlungsbedarf ebenso“, mahnt Werner.

In dem gemeinsamen Entschließungsantrag wird die Bundesregierung aufgefordert, die missbräuchliche Verwendung von Werkverträgen zu verhindern, indem das Gesetz zur Einführung einer Nachunternehmerhaftung in der Kurier-, Express- und Paketbranche zum Schutz der Beschäftigten („Paketboten-Schutz-Gesetz“) um ein Verbot von Werkverträgen erweitert wird.