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Unterstützung für die Gewinnung von Auszubildenden aus dem Ausland in der Pflege

07.06.2024

Thüringen setzt Förderung im Rahmen der Pflege-Azubi-Richtlinie fort

Seit dem Jahr 2012 unterstützt Thüringen mit der „Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen zur Gewinnung von Auszubildenden aus Drittstaaten für eine qualifizierte berufliche Ausbildung zur Pflegefachkraft“ Unternehmen, die Jugendliche aus dem Ausland für eine Ausbildung gewinnen und vorbereiten möchten. Die Richtlinie wurde zuletzt im Jahr 2023 erneuert und wird in diesem Jahr mit verbesserten Konditionen fortgesetzt.

Dafür wurde die pauschale Förderungshöhe um 1.000 Euro angehoben. Unternehmen erhalten nun einen Betrag von 5.000 Euro pro Ausbildungsplatz, vorher waren es 4.000 Euro.

Thüringens Arbeitsministerin Heike Werner betont: „Der Fachkräftemangel ist eine der größten Herausforderungen in der Pflege. Wenn wir die Versorgung auch in den kommenden Jahren sicherstellen wollen, kommen wir um die Fachkräftegewinnung aus dem Ausland nicht herum. Durch den Zuschuss unterstützen wir Unternehmen, Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste bei den entstehenden Kosten für die Anwerbung und sprachliche Vorbereitung im Ausland.“

Die Gewinnung und Vorbereitung der interessierten und geeigneten Jugendlichen findet im Herkunftsland statt. Diese müssen ein Sprachzertifikat in Deutsch erwerben, wobei Teile der Sprachausbildung auch in Deutschland stattfinden können. Die Unternehmen können sich dabei anerkannter Dienstleister bedienen, die sich den Kriterien für eine faire, transparente und ethisch korrekte Gewinnung verpflichtet haben. Die praktische Ausbildung erfolgt immer bei einem Unternehmen oder einer Einrichtung, die in Thüringen als Ausbildungsträger zugelassen ist.

Insgesamt stehen im Jahr 2024 für die Förderung Mittel in Höhe von 400.000 Euro im Landeshaushalt bereit.

Weitere Informationen zur Richtlinie und Antragstellung finden Sie hier: https://www.tmasgff.de/arbeit/berufliche-bildung