Inhaltselment überspringen 

„Wir haben in Thüringen einen hohen Standard der Lebensmittelsicherheit“

22.10.2019

Bericht der amtlichen Lebensmittelüberwachung 2018 vorgestellt

Die Thüringer Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Heike Werner (DIE LINKE), hat heute im Kabinett über die im Jahr 2018 von der amtlichen Lebensmittelüberwachung in Thüringen durchgeführten Kontrollen und deren Ergebnisse informiert.

Ministerin Werner sagte: „Der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitlichen Risiken durch Lebensmittel, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände, aber auch vor betrügerischen und irreführenden Praktiken, ist mir ein wichtiges Anliegen. Ich freue mich deshalb über die insgesamt positive Bilanz der amtlichen Lebensmittelüberwachung in Thüringen im Jahr 2018. Wir haben im Freistaat einen hohen Standard der Lebensmittelsicherheit. Meine Anerkennung gilt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter und des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz, denen ich an dieser Stelle ausdrücklich für die engagierte und kompetente Arbeit zum Wohle der Verbraucherinnen und Verbraucher danken möchte.“

Betriebskontrollen:

Die Lebensmittelüberwachungsämter haben im Jahr 2018 in 16.745 Betrieben und Einrichtungen (das sind 55 Prozent der registrierten Betriebe und Einrichtungen, die Lebensmittel, kosmetische Mittel, Bedarfsgegenstände und Tabakerzeugnisse herstellen, verarbeiten oder vertreiben) insgesamt 34.394 Kontrollen durchgeführt.

In 1.931 Betrieben wurden dabei Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften festgestellt. Mängel der allgemeinen Betriebshygiene machten knapp die Hälfte der Verstöße aus. Unzureichende Schulung des Personals, nicht ausreichende Eigenkontrollen und Fehler bei der Kennzeichnung und Aufmachung der Lebensmittel waren weitere Beanstandungsgründe.

Auf Grund von Verstößen wurden 1.788 Verfügungen zur Abstellung der Mängel erlassen. In 14 Fällen mussten Betriebe vorübergehend geschlossen werden. Nach Beseitigung der Mängel konnten die Schließungen wieder aufgehoben werden. Zudem wurden 902 Verwarnungen ausgesprochen und 224 Bußgeldverfahren eingeleitet. In 34 Fällen musste Strafanzeige erstattet werden.

Lebensmitteluntersuchungen:

Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz untersuchte im Jahr 2018 knapp 8.500 Proben. Im Einzelnen wurden 7.769 Lebensmittelproben, 263 Kosmetika, 429 Bedarfsgegenstände sowie 22 Tabakprodukte, geprüft.

Der Großteil der untersuchten Erzeugnisse entsprach den geltenden Vorschriften. Lediglich 5,9 Prozent der Lebensmittelproben, 6,1 Prozent der Proben von kosmetischen Mitteln und 7,5 Prozent der Proben von Bedarfsgegenständen waren zu beanstanden. Beanstandungen waren am häufigsten auf Kennzeichnungsmängel und irreführende Angaben zurückzuführen, gefolgt von mikrobiologischen Verunreinigungen.

Nur 0,4 Prozent, also 33 der 8.483 Proben, mussten als potentiell gesundheitsschädlich beurteilt wurden. Der Hauptgrund für diese Beurteilung resultierte aus dem Nachweis krankheitserregender Bakterien.

Gemeldete Verdachtsfälle:

Einen weiteren Bestandteil der Arbeit der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter bilden gemeldete Verdachtsfälle von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Im Jahr 2018 wurden 111 Erzeugnisse mit dem Verdacht einer Nichtkonformität mit dem Lebensmittelrecht in den Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern der Kreise und kreisfreien Städte eingereicht.

Der Verdacht konnte bei 41 Erzeugnissen (etwa 37 Prozent) bestätigt werden. Die vergleichsweise hohe Beanstandungsquote zeigt, dass sich interessierte und informierte Verbraucherinnen und Verbraucher in Thüringen in solchen Fällen vertrauensvoll an die Behörden der Lebensmittelüberwachung wenden können.

Programme zu aktuellen Themen:

Neben den regelmäßigen, risikoorientieren Überwachungsmaßnahmen werden von den Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern und dem Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz Programme zu aktuellen Themen durchgeführt.

Ein Beispiel dafür ist der Schwerpunkt „Überwachung in Bezug auf Onlinehandel mit frischem Fleisch, Fleischzubereitungen und Fleischerzeugnissen“. Der Schwerpunkt zeigt, wie sich die Behörden der Lebensmittelüberwachung auch auf neue Vermarktungswege eingestellt haben.

Hierbei wurden 25 Betriebe überprüft, von denen vier zum Zeitpunkt der Kontrolle bereits keinen Onlinehandel mehr betrieben. Von den übrigen 21 Betrieben wurden bei acht Betrieben Mängel festgestellt. Drei Betriebe wiesen Hygienemängel auf, in einem Fall so ausgeprägt, dass der Lebensmittelunternehmer in der Folge der Kontrolle den Onlinehandel einstellte.

Weitere Programme im Jahr 2018 hatten beispielsweise die Überwachung von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen zum Inhalt, die auch für besonders schutzbedürftige Verbrauchergruppen wie ältere Menschen, Kinder oder Kranke eine Rolle spielen. So beteiligte sich Thüringen am bundesweiten Überwachungsprogramm zu Gar- und Ausgabeverfahren in der Gemeinschaftsverpflegung. Es kam hier zu Kontrollen in 327 Betrieben, von denen 291 sensible Verbrauchergruppen versorgten. Es wurde festgestellt, dass es in vielen Betrieben noch deutliche Verbesserungsmöglichkeiten bei diesen Verfahren gibt.

Beim Untersuchungsprogramm von Bedarfsgegenständen aus Leder auf Chrom (IV) ist festgestellt worden, dass 16 von 19 untersuchten Proben von Schuhen die rechtlichen Anforderungen erfüllten. Drei Proben waren allerdings so hoch belastet, dass sie als nicht verkehrsfähig beanstandet wurden. Eine dieser Proben war ein Lauflernschuh für Kleinkinder, was dem Ergebnis eine besondere Bedeutung gibt, da eine einmal eingetretene Sensibilisierung gegen Chrom (IV) lebenslang anhält und eine erhebliche Beeinträchtigung der Lebensqualität durch allergische Kontaktekzeme bedeuten kann.

Der vollständige Bericht ist online abrufbar unter: https://www.tmasgff.de/publikationen#pub33

Hintergrund:

Die amtliche Lebensmittelüberwachung ist in Thüringen eine gemeinsame Aufgabe des Landesamtes für Verbraucherschutz und der Landkreise und kreisfreien Städte. Ziel ist der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitlichen Gefährdungen durch Lebensmittel, kosmetische Mittel oder Bedarfsgegenstände. Hinzu kommt der Schutz vor Irreführung und Täuschung. Schwerpunkt der Überwachungstätigkeit sind Betriebe, in denen nach Auswertung aller zur Verfügung stehenden Informationen eher Mängel zu erwarten sind.

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter: https://www.tmasgff.de/verbraucherschutz