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Erneuter Hinweis auf Messpflicht an Arbeitsplätzen in Radon-Vorsorgegebieten

18.11.2021

Gebiete, in denen in vielen Gebäuden eine hohe Konzentration von Radon zu erwarten ist, müssen gemäß Strahlenschutzgesetz als Radon-Vorsorgegebiete ausgewiesen werden. Das Land Thüringen hat gemäß der gesetzlichen Vorgaben zum 31. Dezember 2020 seine Radon-Vorsorgegebiete bestimmt und bekannt gemacht. Dazu zählen beispielsweise Gemeinden im Altenburger Land, im Ilm-Kreis, im Wartburgkreis sowie in den Landkreisen Gotha, Greiz, Hildburghausen, Saalfeld-Rudolstadt, Schmalkalden-Meiningen und Sonneberg. In diesen Gebieten gelten erhöhte Anforderungen an den Schutz vor dem radioaktiven Edelgas.

Um die von erhöhten Radon-Konzentrationen betroffenen Gebäude zu ermitteln, hat der Gesetzgeber festgelegt, dass Betreiber und Inhaber von Betriebsstätten Messungen von Radon-222-Aktivitätskonzentrationen an Arbeitsplätzen mittels einer anerkannten Messstelle durchführen müssen. Dies ist verpflichtend und gilt für alle Arbeitsplätze, unabhängig von ihrer Zuordnung zum gewerblichen, freiberuflichen, wissenschaftlichen, öffentlichen oder sozialen Bereich. Die Unternehmen bzw. Arbeitsplatzverantwortlichen sind darüber hinaus verpflichtet, nicht nur die eigenen Beschäftigten, sondern auch Beschäftigte anderer Unternehmen in ihren Betriebsstätten über die Messergebnisse zu informieren und Maßnahmen zur Verringerung der Radon-Konzentration an den Arbeitsplätzen einzuleiten.

Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz bietet als zuständige Überwachungsbehörde auf seiner Internetseite umfassende Informationen, unter anderem zur Messdurchführung, Aufzeichnungspflicht, möglichen Fristverlängerungen und Ordnungswidrigkeiten, an: https://verbraucherschutz.thueringen.de/radon.

Bereits im Frühjahr 2021 wurden die Verantwortlichen aufgefordert, die Messungen an Arbeitsplätzen in Erd- oder Kellergeschossen gemäß Strahlenschutzverordnung rechtzeitig zu veranlassen. In vielen Fällen wurde dies bisher nicht umgesetzt. Das Thüringer Gesundheitsministerium weist Verantwortliche für Arbeitsplätze aus diesem Grund noch einmal ausdrücklich auf ihre gesetzliche Verpflichtung hin und fordert alle Betriebsstätten-Inhaber und -Betreiber in den betreffenden Gemeinden auf, die notwendigen Messungen unverzüglich einzuleiten.

 

Die Gemeinden wurden mit der  Allgemeinverfügung des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz zur Ausweisung von Radonvorsorgegebieten im Dezember 2020 bekannt gegeben: https://tlubn.thueringen.de/service/medieninformationen/medieninformationen-einzelansicht/tlubn-weist-radonvorsorgegebiete-aus

Zum Hintergrund:

Aus natürlichem Uran in Böden und Gesteinen entsteht Radon, das sich in Gebäuden ansammeln kann. Dort erhöht es das Lungenkrebsrisiko der Bewohnerinnen und Bewohner. Etwa fünf Prozent der Todesfälle durch Lungenkrebs in der Bevölkerung sind nach aktuellen Erkenntnissen auf Radon und seine Zerfallsprodukte in Gebäuden zurückzuführen. Radon ist ein sehr bewegliches, radioaktives Edelgas, das man weder sehen, riechen oder schmecken kann. Es wird aus allen Materialien freigesetzt, in denen Uran vorhanden ist. Der größte Teil der Strahlung, der die Bevölkerung aus natürlichen Strahlenquellen in Deutschland ausgesetzt ist, ist auf Radon zurückzuführen.