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Sozialministerin Werner: „Wärme- und Stromversorgung dürfen nicht vom Einkommen abhängen“

16.12.2021

Thüringen setzt sich mit Entschließungsantrag im Bundesrat für Zuschüsse zu Heiz- und Stromkosten für Menschen mit niedrigem Einkommen ein

Die steigenden Preise für Strom und Gas treffen besonders ärmere Haushalte: Für das Jahr 2020 weist die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen in Europa (EU-SILC) für Deutschland einen Anteil von 9 Prozent der Gesamtbevölkerung aus, der nicht in der Lage ist, die eigene Wohnung angemessen heizen zu können. Das sind in absoluten Zahlen rund 7,5 Millionen Menschen, darunter besonders viele Alleinerziehende sowie Alleinlebende.

Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf die aktuelle Heizperiode hat das Land Thüringen einen entsprechenden Entschließungsantrag mit Sofortmaßnahmen zur Unterstützung von Menschen mit niedrigen Einkommen im Bundesrat eingereicht. Der Antrag wird in der 1014. Bundesratssitzung am morgigen 17. Dezember 2021 eingebracht.

Hierzu Sozialministerin Heike Werner: „Die Versorgung mit Wärme und Strom gehören zu den existenziellen Mindestbedürfnissen. Sie sind Grundvoraussetzung für menschliches Wohnen und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Aber wer nur über ein geringes oder auch gar kein Einkommen verfügt, für den stellen die steigende Strom- und Heizkosten eine enorme Belastung dar. Viele Menschen haben keine finanziellen Reserven, um die steigenden Kosten stemmen zu können. Hier besteht auf Bundesebene dringender Handlungsbedarf. Wir brauchen jetzt sowohl kurzfristige Unterstützungsangebote in Form von Zuschüssen als auch langfristige Maßnahmen, um die bevorstehende Energiewende sozial gestalten zu können.“

Der Thüringer Entschließungsantrag schlägt zum einen eine Soforthilfe des Bundes vor, zum Beispiel in Form eines Energiekostenaufschlags für Menschen im Wohngeldbezug oder eines Heizkostenzuschusses bzw. eines Energieschecks für Haushalte mit niedrigen Einkommen außerhalb des Sozialleistungsbezuges. Daneben werden im Entschließungsantrag u. a. längerfristig umzusetzende Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, der Nutzung von erneuerbaren Energien und zur Sicherung der Energieversorgung für einkommensarme Haushalte gefordert.

Darüber hinaus wird die Bundesregierung zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Bemessung des existenzsichernden Regelbedarfes aufgefordert.