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1,4 Millionen Euro für Niederlassungen im ländlichen Raum

09.02.2024

Mit der 2023 novellierten „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Niederlassung von Ärzt:innen, Zahnärzt:innen und Apotheker:innen im ländlichen Raum“ wurde die Niederlassungsförderung im Freistaat Thüringen unter anderem auf Zahnarztpraxen und Apotheken ausgeweitet. Für das Haushalsjahr 2024 stehen insgesamt 1,415 Millionen Euro für die Niederlassungsförderung zur Verfügung.

Hierzu erklärt die Thüringer Gesundheitsministerin Heike Werner: "Die flächendeckende und bedarfsgerechte gesundheitliche Versorgung in Thüringen ist ein zentrales Anliegen der Thüringer Landesregierung. Hierzu zählt neben einem umfassenden Angebot an Haus- und Facharztpraxen vor allem auch die zahnärztliche und kieferorthopädische Versorgung. Dieser Zielstellung folgend, hat das Thüringer Gesundheitsministerium 2023 die Richtlinie zur Förderung von Niederlassungen im ländlichen Raum grundlegend überarbeitet und erweitert. So wurde die maximale Förderhöhe für Investitionen von 20.000 Euro auf bis zu 40.000 Euro angehoben. Darüber hinaus greift die Niederlassungsförderung nun erstmals auch für Apotheken und Zahnarztpraxen. Bisher stand sie ausschließlich für Allgemein- und Facharztpraxen zur Verfügung. Ich möchte daher insbesondere auch Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker dazu aufrufen, von der Förderung Gebrauch zu machen."

Hintergrund

Die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Niederlassung von Ärzt:innen, Zahnärzt:innen und Apotheker:innen im ländlichen Raum“ ist rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten und hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2025. Anträge können über das Thüringer Landesverwaltungsamt gestellt werden.

Weitere Informationen zur Antragstellung unter: www.aw-landesverwaltungsamt.thueringen.de/aktuelles/wichtige-hinweise/niederlassungsfoerderung-von-zahn-aerztinnen-und-apothekerinnen-im-laendlichen-raum-in-kraft-getreten