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96. Arbeits- und Sozialministerkonferenz

28.11.2019

Die Thüringer Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Heike Werner (DIE LINKE), nimmt am 27. /28. November an der 96. Konferenz der Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder (ASMK) in Rostock teil.

Der Freistaat Thüringen hat zur 96. Arbeits- und Sozialministerkonferenz drei eigene Anträge eingebracht und ist Mitantragsteller bei weiteren Anträgen.

So initiiert Thüringen etwa einen Antrag  zur Erhöhung von Anreizen für die berufliche Weiterbildung im Arbeitsförderungsrecht.

Denn auch in Zukunft wird die berufliche Ausbildung für viele Menschen die Grundlage für ein erfolgreiches Erwerbsleben darstellen. Allerdings werden sich zahlreiche Berufsbilder und Tätigkeiten durch den digitalen Wandel in der Arbeitswelt grundlegend verändern, sodass sich auch Beschäftigte kontinuierlich an neue berufliche Anforderungen anpassen müssen.

Auf diese Weise kann sowohl ein Teil des stetig steigenden Fachkräftebedarfs gedeckt als auch Arbeitslosigkeit von vorn herein verhindert werden. Abschlussbezogene berufliche Weiterbildung muss daher stärker auf die Bedürfnisse der von Arbeitslosigkeit betroffene bzw. gefährdete Gruppen wie Ältere, (Langzeit-)Arbeitslose, Migrant*innen, sowie bildungsferne und niedrigqualifizierte Personen abgestimmt werden. Hierdurch werden die Integrationschancen der betreffenden Personengruppen in nachhaltige, stabile Beschäftigungsverhältnisse verbessert.

Aus diesem Grund ist es von großer Bedeutung, dass sowohl die Zugänge zu abschlussbezogener Weiterbildung vereinfacht, als auch deren Wirksamkeit verbessert bzw. ausgebaut werden. Die Hürden für die Aufnahme einer Weiterbildung sollten dabei so niedrig, deren Attraktivität zugleich aber so groß wie möglich sein. Eine bessere finanzielle Förderung und Einkommenssicherung im Zusammenhang mit abschlussbezogener beruflicher Weiterbildung wird daher für beide Rechtskreise als notwendig erachtet. Daher gilt es die Qualifizierung von Arbeitslosen stärker zu fördern, um diesen eine Anpassung an veränderte Qualifikationsanforderungen und eine schnellstmögliche Integration in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen.

Arbeits- und Sozialministerin Werner sagte dazu vorab: „ Es ist an uns arbeitslosen Menschen zu ermöglichen, zurück in die Arbeitswelt zu finden. Weiterbildungen sind dabei eine entscheidende Voraussetzung. Eine Verbesserung der Qualifizierungsmöglichkeiten für Arbeitssuchende ist zudem auch aus demografischer Sicht eine wichtige Aufgabe, der wir uns hiermit stellen.“

Thüringen stellt bei der 96. ASMK zudem folgende Anträge:

- zur Nutzung des Passiv-Aktiv-Transfers (PAT) im SGB II
- zur Unterbrechung der Arbeitslosigkeit durch Teilnahme an arbeitsmarktpolitischen Bundes-, Landes- oder ESF-Programmen

Thüringen ist Mitantragsteller u.a. bei:

- Kurzzeit- und Verhinderungspflege stärken und zukunftsfest gestalten
- Personalbemessung in Pflegeeinrichtungen
- Potentiale der Digitalisierung in der Pflege nutzen
- Sozialversicherungsträgerübergreifende Gestaltung von hausärztlicher Grundversorgung und Pflege

Hintergrund:

Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) gehört als Gremium der freiwilligen Zusammenarbeit zu den Fachministerkonferenzen der Länder. Sie dient der Zusammenarbeit und der Koordinierung der Länderinteressen zwischen den Ressorts sowie der Zusammenarbeit mit dem Bund, unabhängig von der förmlich geregelten Rolle des Bundesrates als Verfassungsorgan, und beschließt über wichtige und grundsätzliche Angelegenheiten der Arbeits- und Sozialpolitik.

Die ASMK tagt regelmäßig einmal jährlich am Ende des Jahres (Hauptkonferenz). Der Vorsitz und die Geschäftsführung gehen jedes Jahr auf ein anderes Bundesland über. Die Organisation wird von der Geschäftsstelle der ASMK des jeweiligen Vorsitzlandes ausgeführt.