Sozialministerin Heike Werner: „Betroffenen auch weiterhin die Möglichkeit zu Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen geben“
Wer in seiner Kindheit oder Jugend in der Bundesrepublik zwischen 1949 und 1975 oder in der ehemaligen DDR zwischen 1949 und 1990 in stationären Einrichtungen der Psychiatrie oder Behindertenhilfe Leid und Unrecht erfahren hat, hat jetzt noch weitere sechs Monate Zeit, Leistungen der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ zu beantragen.
Dazu erklärt Sozialministerin Heike Werner: „Menschen, die damals in Einrichtungen der Psychiatrie oder Behindertenhilfe schlimme Erfahrungen gemacht haben und noch heute unter den Folgen leiden, können von der Stiftung Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen erhalten. Dass die Frist zur Antragstellung als Reaktion auf die Corona bedingten Einschränkungen um weitere sechs Monate verlängert wurde, sehe ich als richtiges Zeichen. Ich hoffe, dass noch viele Betroffene die Angebote der Stiftung wahrnehmen.“
In der Zeit der Corona-Pandemie war die Arbeit in den Anlauf- und Beratungsstellen der Stiftung stark eingeschränkt. Viele Betroffene erreichten Informationen über die Angebote und Leistungen der Stiftung nicht zeitnah. Daher sollen die Menschen nun mehr Zeit haben, um ihre Ansprüche geltend zu machen.
Bund, Länder und Kirchen als Errichter der Stiftung haben die Meldefrist bis zum 30. Juni 2021 und die Bearbeitungszeit um ein Jahr bis Ende 2022 verlängert. Zudem wurde das Stiftungsvermögen auf insgesamt über 305 Millionen Euro erhöht, um die Ziele der Stiftung zu erreichen.
Leistungsberechtige können von der Stiftung Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen von bis zu 14.000 Euro erhalten. Seit Einrichtung der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ im Jahr 2017 haben sich in Thüringen schon 1.371 Betroffene gemeldet, bundesweit sind es über 27.500.
Insgesamt wurden bisher rund 172 Millionen Euro Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen an über 16.500 Menschen ausgezahlt, davon 8,37 Millionen Euro in Thüringen.
Ministerin Heike Werner ruft Gerichte, Betreuungsverbände, Betreuerinnen und Betreuer sowie Angehörige auf, betroffene Menschen über die Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ zu informieren und bei der Anmeldung zu unterstützen. Detaillierte Informationen über die Angebote und Leistungen der Stiftung bietet der barrierefreie Internetauftritt. Betroffene mit Wohnsitz in Thüringen können sich telefonisch, schriftlich oder per E-Mail bei der Thüringer Anlauf- und Beratungsstelle der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ melden:
Telefon: 0361 573813-100
Fax: 0361 573813-000
E-Mail: StiftungAH@tmasgff.thueringen.de
Weitere Informationen unter http://www.stiftung-anerkennung-und-hilfe.de/DE/Infos-fuer-Betroffene/Anlauf-und-Beratungsstellen/thueringen-anlaufstelle.html.