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Einstufung des Coronavirus als „Gesundheitliche Notlage“ soll vor allem ärmere Länder schützen

31.01.2020

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat am 30. Januar 2020 die durch das neuartige Coronavirus (nCoV) verursachte Epidemie als „Gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite“ gemäß Artikel 12 der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) eingestuft. Darauf weist heute in Erfurt das Thüringer Gesundheitsministerium hin.

Grund für die Entscheidung der WHO sind einerseits die deutlich gestiegenen Erkrankungszahlen in China, insbesondere in der bereits abgeriegelten Provinz Hubei (inklusive der Metropole Wuhan). Die Maßnahme war aus Sicht der WHO aber vor allem erforderlich, um Staaten mit nur gering entwickelten Gesundheitssystemen bei der Verhinderung der Ausbreitung des nCoV zu unterstützen.

Die Arbeit an Medikamenten und Impfstoffen soll beschleunigt, Informationen sollen geteilt werden. Die WHO empfiehlt auch, gegen Gerüchte vorzugehen.

Das Ausrufen des internationalen Gesundheitsnotstands hat zur Folge, dass die WHO einen Notfallausschuss aus internationalen Expertinnen und Experten sowie Vertreterinnen und Vertretern des meldenden Mitgliedstaates (China) einberuft und über das weitere Vorgehen entscheidet. Eine weitere Folge ist, dass die relevanten Informationen zum nCoV regelmäßig an die WHO gemeldet werden. Dazu gehören: der weitere Verlauf des Geschehens, Entwicklungen der Falldefinition, Laborergebnisse, Ursache und Art des Risikos, die Zahl der Krankheits- und gegebenenfalls Todesfälle, Bedingungen, die die Ausbreitung beeinflussen sowie weitere getroffene Gesundheitsmaßnahmen. Handels- und Reisebeschränkungen werden von der WHO keine empfohlen.

Auf Thüringen hat die Einstufung von nCoV als „Gesundheitliche Notlage“ darüber hinaus derzeit keine weiteren Auswirkungen.