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Geflügelpest im Landkreis Schmalkalden-Meiningen amtlich festgestellt

20.01.2023

Seit Mitte Oktober des vergangenen Jahres werden in Deutschland vermehrt Geflügelpestausbrüche bei gehaltenen Vögeln und im Wildvogelbereich festgestellt. Thüringen ist erstmalig im neuen Jahr betroffen. Die Gefahr für die Geflügel haltenden Betriebe ist noch nicht gebannt.

Nach einem positiven Wildvogelfund im Stadtgebiet Nordhausen bei einer Wildgans wurde nun auch in einer kleinen Geflügelhaltung im Landkreis Schmalkalden-Meiningen der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt.

Es handelt sich um eine Tierhaltung in Bettenhausen. Der Tierhalter meldete am 18. Januar 2023 beim zuständigen Veterinäramt vermehrte Verendungen seiner Hühner. Daraufhin wurden noch am gleichen Tag Proben genommen und im Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) untersucht. Aufgrund des akuten Krankheitsbildes der Tiere und des vorläufigen Befundes des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz wurden die verbliebenen 24 Tiere bereits am 19. Januar 2023 getötet. Die Bestätigung des nationalen Referenzlabors, dass es sich um das Geflügelpestvirus HPAI H5N1 handelt, erfolgte soeben, am 20. Januar 2023. Da in unmittelbarer Nähe zum Betrieb Wildenten ansässig sind, könnte dies die Einschleppungsursache für die Erkrankung sein.

Das zuständige Veterinäramt wird als weitere Maßnahme eine Schutz- und eine Überwachungszone einrichten, in der Geflügel aufgestallt werden muss. Dies dient dem Schutz vor Weiterverschleppung der Tierseuche.

Bitte informieren Sie ich in den nächsten Tagen hierzu auf der Homepage des Landkreises Schmalkalden-Meiningen oder des Thüringer Sozialministeriums (Dynamische Karte: https://tierseuchen.thueringen.de/index.php/view/map/?repository=repo1&project=h5n1).

Ministerin Heike Werner erneuert ihren Appell an die Geflügelhalterinnen und -halter, die Biosicherheitsmaßnahmen in ihrem Bestand zu verstärken, um so die Tiere bestmöglich zu schützen: „Das ist eine der wenigen Möglichkeiten, um ein Übergreifen der Tierseuche auf Geflügelbestände und sonstige Vogelhaltungen zu verhindern.“

Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass alle Geflügelhaltungen, unabhängig davon, ob die Tiere zu Erwerbs- oder Freizeitzwecken gehalten werden, beim jeweils zuständigen Veterinäramt anzuzeigen und zu registrieren sind.

Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, vermehrt aufgefundene Todesfälle oder kranke Wildvögel, insbesondere Wasservögel, Greifvögel und aasfressende Vögel, wie zum Beispiel Krähen, den zuständigen Veterinärbehörden unter genauer Angabe des Fundortes zu melden. Diese organisieren das Einsammeln, Beproben und unschädliche Beseitigen verendeter Tiere. Die Tiere und Tierkadaver sollten nicht berührt, eingefangen oder vom Fundort entfernt werden, um eine weitere Verschleppung der Seuche zu vermeiden.