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Gemeinsame Medieninformation - Thüringer Schulordnung für die Helferberufe in der Pflege tritt zum 1. August 2024 in Kraft

23.04.2024

Am 1. Juli 2023 trat bundesweit mit Paragraf 113c SGB XI eine neue Vorgabe zur Personalbemessung in der Pflege in Kraft. Die neuen Regelungen orientieren sich am tatsächlichen Bedarf und berücksichtigen neben der Anzahl der Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen auch deren Pflegegrad. Darauf aufbauend muss jede vollstationäre Pflegeeinrichtung den Personalschlüssel individuell berechnen und den Personalbedarf neu bestimmen. Für die Umsetzung gilt ein Übergangszeitraum bis 2025.

Dazu die Thüringer Gesundheitsministerin Heike Werner: „Den Personalbedarf besser an den tatsächlichen Bedingungen zu orientieren, ist richtig. Mit den neuen Quoten entsteht jedoch ein Mehrbedarf an Fachpersonal und insbesondere an Pflegeassistenzkräften bei ohnehin knappen Ressourcen. Deshalb haben wir uns in Thüringen zügig auf den Weg gemacht und Lösungen erarbeitet, um das vorhandene Potential an ungelernten Pflegehilfskräften zu qualifizieren. Im Ergebnis wird die Thüringer Schulordnung für die Helferberufe in der Pflege zum 1. August 2024 angepasst. Das ist ein wichtiger Baustein zur Umsetzung der neuen Vorgaben und wir sind uns sicher, dass sich dieses schnelle Handeln auszahlen wird.“

Durch die geänderte Schulordnung erhalten ungelernte Pflegehilfskräfte mit einschlägiger Berufserfahrung die Möglichkeit, den Helferabschluss nachträglich zu erwerben. Voraussetzung ist die Teilnahme an einem 200 Stunden umfassenden Vorbereitungskurs und das Ablegen einer externen Prüfung an einer staatlichen beziehungsweise staatlich anerkannten Pflegeschule.

An dem Vorbereitungskurs kann teilnehmen, wer eine ununterbrochene dreijährige oder eine fünfjährige Tätigkeit mit Unterbrechungen innerhalb von zehn Jahren als Hilfskraft in einer Pflegeeinrichtung nachweisen kann. Nach Auswertungen im Auftrag des Landespflegeausschusses könnten diese Voraussetzungen in Thüringen auf bis zu 2.200 Personen zutreffen.

Dazu der Thüringer Bildungsminister Helmut Holter: „Das Qualifizierungsprogramm und die notwendigen Rahmenbedingungen wurden gemeinsam mit den Pflegeverbänden erarbeitet. Es handelt sich um einen Vorbereitungskurs zur Prüfung, in dem die theoretischen Inhalte der regulären Helferausbildung in einer komprimierten Form vermittelt werden. Erste Interessierte könnten voraussichtlich bereits im Herbst dieses Jahres die Prüfung absolvieren.“

Die entsprechenden Thüringer Pflegeschulen wurden durch das Thüringer Bildungsministerium über die Änderungen und das Angebot des Vorbereitungskurses informiert. Dafür wird in Kürze eine Handreichung veröffentlicht.

Die Einrichtungsleitungen wurden durch die Pflegeverbände über die ergänzende Qualifizierungsmöglichkeit informiert. Interessierte sollten sich bei Bedarf an ihren Arbeitgeber wenden. Anmeldungen sind ab sofort möglich.

Weiterführende Informationen für Arbeitgeber und Interessierte zur Durchführung des Vorbereitungskurses und zu den Möglichkeiten einer Förderung stehen unter dem folgenden Link bereit:

https://www.aok.de/gp/fileadmin/user_upload/Pflege/Stationaere_Pflege/Vollstationaere_Pflege/thr_psk-beschluss_faq.pdf