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Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende tritt am 1. März 2022 in Kraft

23.02.2022

Am 16. Januar 2020 hat der Deutsche Bundestag das „Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende“ verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist, dass sich mehr Menschen mit der Thematik der Organ- und Gewebespende sowie der eigenen Spendebereitschaft auseinandersetzen, eine informierte Entscheidung treffen und diese im Idealfall mit einem Organspendeausweis, einer Patientenverfügung oder perspektivisch im Organspenderegister dokumentieren. Zur Sicherstellung dieses Ziels bedarf es einer umfassenden Information sowie erweiterten und verbesserten Aufklärung der Bevölkerung.

Am 1. März 2022 tritt das Gesetz nun in Kraft. In diesem Zusammenhang hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung entsprechende Informationsmaterialien an die Hausärzteschaft bundesweit versendet.

Dazu erklärt die Thüringer Gesundheitsministerin Heike Werner: „Organ- und Gewebespenden retten Leben. Vertrauen und Aufklärung sind dafür besonders wichtig. Es freut mich sehr, dass die Spendezahlen in Thüringen in den vergangenen Jahren stets gestiegen sind. Trotz der Pandemie konnte damit Patientinnen und Patienten, die dringend auf ein lebensrettendes Organ warten, geholfen werden. Das jetzt zur Verfügung gestellte Informationsmaterial kann helfen, die eigene, ganz persönliche Entscheidung zur Organspende zu treffen. Thüringerinnen und Thüringer, die Fragen zur Organ- oder Gewebespende haben, können sich jederzeit vertrauensvoll an ihren Arzt oder ihre Ärztin wenden.“

Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes können sich Patientinnen und Patienten alle zwei Jahre als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen über die Organ- und Gewebespende in ihrer Hausarztpraxis beraten lassen. Hausärztinnen und Hausärzte sind zentrale Ansprechpersonen bei diesem wichtigen Thema und können in bedeutendem Maße zur qualitativen Aufklärung beitragen.

Hintergrund:

Für den Vergleichszeitraum Januar bis Dezember berichtet die Deutsche Stiftung Organtransplantation für Thüringen mehr Organspender (2019: 27; 2020: 30; 2021: 30), mehr gespendete Organe (2019: 68; 2020: 85; 2021: 94) und auch mehr Organübertragungen am Uniklinikum Jena (2019: 103; 2020: 107; 2021: 111).

Quelle: https://dso.de/SiteCollectionDocuments/Pressemeldungen%20PDFs%20und%20Anh%C3%A4nge/Jahreszahlen%202021/vorl.%20Zahlen%2001-12.2021%20Bundesl%C3%A4nder%20Vgl%202%20Vorjahre.pdf