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Landesregierung beschließt Landesaktionsplan zur Istanbul-Konvention

19.06.2024

Der Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention wurde am 18. Juni 2024 vom Thüringer Kabinett beschlossen. Dieser wird nun an den Landtag zur Kenntnisnahme weitergeleitet.

„Es ist uns gelungen, mit allen Ministerien und der Thüringer Staatskanzlei einen gemeinsamen Aktionsplan der Thüringer Landesregierung zu erstellen“, sagt die Landesgleichstellungsbeauftrage Gabi Ohler, „das ist deutschlandweit einmalig.“ Dass die Sozial-, Innen- und Justizministerien für das Thema Gewaltschutz zuständig seien, liege auf der Hand. Aber auch jene mit einzubinden, die für Medien, Hochschulen und Umweltschutz zuständig sind, sei sehr erfreulich. „Damit bekundet diese Landesregierung, dass der Kampf gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt eine gemeinsame, ressortübergreifende Aufgabe ist“, so Ohler.

Hier werde der Wert der in dieser Legislatur eingerichteten Koordinierungsstelle sichtbar: nur durch die intensive Arbeit mit den einzelnen Ministerien seien über 130 Maßnahmen zustande gekommen, die bis zum Jahr 2030 umgesetzt werden sollen. Ebenso wertvoll war die Zusammenarbeit mit dem Beirat Gewaltschutz, der sich aus über 30 Vertretungen aus Zivilgesellschaft, Land und Kommunen zusammensetzt und seit über zwei Jahren die Landesregierung berät.

Die von den 46 Staaten des Europarates im Jahr 2011 beschlossene und seit 2018 in Deutschland in Kraft getretene Istanbul-Konvention hat Gesetzesrang und muss somit auf Bund-, Länder- und kommunaler Ebene umgesetzt werden. Dafür ist auf Landesebene der Aktionsplan ein wichtiges Instrument. So umfassend die Konvention sich dem Kampf gegen Gewalt verschreibt, so vielfältig sind auch die Maßnahmen im Aktionsplan. Sie reichen von einer besseren Versorgung mit Schutz- und Beratungseinrichtungen über verbesserte Täterarbeit bis hin zu Vereinbarungen in der Filmförderung und Bildungsarbeit in der Jugendarbeit, u. a. bei den Umweltschutzverbänden.

Die Landesregierung bekennt sich mit ihrem Aktionsplan zum Schutz aller Frauen und Menschen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind. „Uns ist besonders wichtig, dass es keinen Unterschied macht, welche sexuelle Orientierung eine Person hat oder aus welchem Land sie kommt. Schutz, Unterstützung müssen für alle gelten und Bewusstseinsbildung muss sich an alle richten“, bestätigt Gabi Ohler. „Wir gehen davon aus, dass sich auch zukünftige Landesregierungen an den gesetzlich vorgegebenen Auftrag der Gewaltbekämpfung halten werden.“

Weitere Informationen zum Thüringer Landesaktionsplan finden Sie hier.