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Maul- und Klauenseuche in Brandenburg nachgewiesen

14.01.2025

Am 10. Januar 2025 wurde in Brandenburg ein Ausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS) bei Wasserbüffeln im Landkreis Märkisch-Oderland amtlich festgestellt. Entsprechende Bekämpfungs- und Schutzmaßnahmen wurden durch die zuständigen Behörden eingeleitet. Wie das Virus in den Tierbestand eingetragen wurde, ist bislang unklar. Die epidemiologischen Ermittlungen zur Eintragsursache laufen. Seit der Bekanntgabe der Untersuchungsergebnisse wurden jedoch bis zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Fälle von Maul- und Klauenseuche entdeckt.

Der letzte Ausbruch der Maul- und Klauenseuche in Deutschland ereignete sich 1988 in Niedersachsen. In Europa wurde der letzte Ausbruch in 2011 aus Bulgarien gemeldet. Davor waren 2001 das Vereinigte Königreich und in der Folge Frankreich, Irland und die Niederlande vom einem großen Ausbruchsgeschehen betroffen. 

Was ist die Maul- und Klauenseuche?

Die Maul- und Klauenseuche ist eine hochansteckende, akut verlaufende, fieberhafte Viruserkrankung bei Klauentieren, zu denen beispielsweise Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine gehören. Auch Zoo- und Wildtiere können erkranken. Es gibt keine Behandlungsmöglichkeit für erkrankte Tiere. International gelten sehr strenge Vorschriften zur Verhütung und Bekämpfung der Krankheit.

An welchen Symptomen erkennt man die Maul- und Klauenseuche bei Tieren?

Das typische Krankheitsbild der Maul- und Klauenseuche zeichnet sich durch die Bildung von Bläschen und Erosionen im Bereich der Lippen, des Zahnfleisches und auf der Zunge sowie an unbehaarten Hautstellen im Bereich der Klauen aus. Die Maul- und Klauenseuche ist eine Tierseuche der Kategorie A, das heißt, ein Verdacht muss sofort dem zuständigen Veterinäramt gemeldet werden. Ein Amtstierarzt entnimmt dann Proben, die, zunächst im Landeslabor, dem Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz, untersucht werden. Fällt diese Untersuchung positiv aus, werden die Proben zur endgültigen Abklärung an das nationale Referenzlabor mit Sitz am Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) geschickt.

Wie wird die Krankheit übertragen?

Die Maul- und Klauenseuche ist hochansteckend. Erkrankte Tiere setzen das Virus in großen Mengen über Flüssigkeiten aus aufgeplatzten Bläschen, Speichel, Ausatmungsluft und Milch frei. Es kann auf diese Weise von Tier zur Tier, aber auch über die Luft verbreitet werden.

Alles, was mit einem infizierten Tier in Berührung gekommen ist, kann zur Verbreitung beitragen: Menschen ebenso wie andere Haus- und Wildtiere sowie Fahrzeuge, Geräte, Schuhe und Kleidung. Das Virus ist sehr widerstandsfähig und kann im Boden oder eingetrocknet in Kleidung Monate bis Jahre überleben.

Was passiert, wenn die Erkrankung in einem Betrieb nachgewiesen wird?

Wird in einem Betrieb auch nur ein erkranktes Tier festgestellt, müssen, aufgrund der hohen Ansteckungsgefahr, alle Klauentiere im Ausbruchsbetrieb getötet und unschädlich beseitigt werden. Es werden eine Schutzzone von mindestens 3 km und eine Überwachungszone von mindestens 10 km um den betroffenen Betrieb eingerichtet. Auch die Klauentiere der landwirtschaftlichen Betriebe, die mit dem Seuchenbetrieb Kontakt hatten müssen getötet und alle Ställe, Fahrzeuge und Geräte gründlich desinfiziert werden. Diese Maßnahmen sind unerlässlich, um die weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern.

Thüringen ist aktuell nicht von Sperrzonen betroffen. Mit dem positiven Nachweis der Maul- und Klauenseuche verliert Deutschland seinen Tiergesundheitsstatus „frei von MKS“. Dies geht mit entsprechenden Handelsbeschränkungen einher.

Ist die Krankheit für den Menschen gefährlich?

Die Maul- und Klauenseuche stellt für den Menschen keine gesundheitliche Gefahr dar. Der Mensch erkrankt nicht bzw. nur mild. Aufgrund der vorhandenen Hygienestandards besteht in Deutschland für den Verbraucher von Milch, Milchprodukten und Fleisch keine Gefahr.