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Thüringen bereitet staatliche Kennzeichnung von frischem Fleisch von Mastschweinen vor

26.07.2024

Registrierungsverfahren für Mastschweinebetriebe zur Umsetzung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes in Thüringen läuft an

Im August 2023 ist bundesweit das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG) in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, die Haltung von Fleisch auf Verpackungen und in den Auslagen des Einzelhandels für Verbraucherinnen und Verbraucher transparenter zu machen. Die Kennzeichnung soll Klarheit schaffen und eine bewusste Kaufentscheidung der Verbraucherinnen und Verbraucher unterstützen.

Vorerst geht es dabei um die staatliche Kennzeichnung von Schweinefleisch. Diese ist ab dem 1. August 2025 verbindlich vorgeschrieben und muss nun vorbereitet werden. Das Gesetz sieht hierbei die Kennzeichnung von fünf Haltungsformen vor: Dies sind „Stall“ (STA), „Stall+Platz“ (STP), „Frischluftstall“ (FRI), „Auslauf/Weide“ (AFW) und „Bio“ (BIO).

Demzufolge sind Inhaberinnen und Inhaber von Mastschweinebetrieben bis zum 1. August 2024 aufgefordert, für ihre Haltungseinrichtungen in Thüringen alle erforderlichen Informationen an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz zu übermitteln.

Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz prüft diese Angaben und vergibt im Anschluss Kennnummern, die sich aus mehreren Informationen zusammensetzen (siehe Beispiel in der Abbildung). Jede Kennnummer bezieht sich auf eine einzelne Haltungseinrichtung eines Betriebes.

Für die Registrierung und Vergabe der Kennnummern werden derzeit keine amtlichen Gebühren erhoben.

Der Meldebogen zur Registrierung der Mastschweinebetriebe und ein Infoblatt sind auf der Website des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz abrufbar unter: https://verbraucherschutz.thueringen.de/lebensmittel/herstellung-von-lebensmitteln

Weitere Informationen zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz: https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/tierschutz/tierhaltungskennzeichnung/tierhaltungskennzeichnung_node.html

Abbildung Tierhaltungskennzeichnungspflicht