In der heutigen Bundesratssitzung hat Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam mit Bremen und Thüringen einen Antrag zu weitreichenderen Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser für wegen der Corona-Pandemie verschobene Operationen eingebracht. Die Länderkammer hat diese Initiative unterstützt.
In dem Entschließungsantrag heißt es „Um die stationäre Versorgung von Covid 19-Patientinnen und Patienten auf dem erforderlichen maximalen Niveau zu ermöglichen, wird die Bundesregierung daher aufgefordert, die in § 21 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) vorgesehenen Ausgleichszahlungen bereits ab einer Inzidenzschwelle von 50 zu gewähren, die vorgesehene Differenzierung nach Notfallstufen aufzugeben und die Festlegung der berechtigten Krankenhäuser den Ländern zu überlassen.“
Dazu Thüringens Gesundheitsministerin Heike Werner: „Wir haben so lange wie möglich mit dem Schritt gewartet, aber in dieser Woche mussten wir nun die Thüringer Krankenhäuser auffordern, planbare Operationen auszusetzen. Damit ist die Lage vorerst stabil, alle Patientinnen und Patienten können versorgt werden. Nun ist es aber zwingend notwendig, dass alle Krankenhäuser Ausgleichszahlungen erhalten. Andernfalls können die Krankenhäuser die Sicherstellung der Versorgung nicht gewährleisten.“
Ebenfalls auf der Tagesordnung der heutigen Bundesratssitzung steht ein Antrag zum Rentenrecht, den Thüringen gemeinsam mit Hamburg und Bremen gestellt hat. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, schnellstmöglich geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Alterssicherung jüdischer Kontingentflüchtlinge zu verbessern.
Ministerin Heike Werner erklärt dazu: „Bisher werden jüdische Zuwanderer rentenrechtlich anders behandelt als Spätaussiedler. Die in den Nachfolgestaaten der Sowjetunion zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten werden für Spätaussiedler bei der Rentenberechnung in Deutschland berücksichtigt, nicht aber für jüdische Zuwanderer. Dadurch erhalten jüdische Zuwanderer aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion oft keinerlei Leistungen zur Alterssicherung aus ihren Herkunftsstaaten. Zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes sind sie dann auf die Leistungen der Grundsicherung angewiesen. Diese Diskriminierung muss schnellstmöglich beendet werden. Die Verbesserung der finanziellen Situation der oft bereits hochbetagten jüdischen Zuwanderer muss zügig umgesetzt werden.“
Thüringen erinnert in diesem Zusammenhang an die im Koalitionsvertrag auf Bundesebene zwischen CDU, CSU und SPD enthaltene Aussage, für Härtefälle in der Grundsicherung im Rentenüberleitungsprozess einen Ausgleich durch eine Fondslösung schaffen zu wollen und entsprechendes auch für die Gruppe der Spätaussiedler und der jüdischen Kontingentflüchtlinge zu prüfen.