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Thüringen weitet COVID-19 Testungen aus / Gesundheitsministerin Werner: „Lockerungen dürfen nicht zu Lasten der Älteren und gesundheitlich Schwächeren gehen“

05.05.2020

Gesundheitsministerin Heike Werner hat heute ein Konzept zur Ausweitung von Covid-19-Labortests in Thüringen vorgestellt. Damit greift der Freistaat die Empfehlungen des Bundesgesundheitsministeriums zur Ausweitung gezielter Testungen auf.

Dazu erklärt Gesundheitsministerin Heike Werner: „Wenn wir jetzt anfangen, die Einschränkungen des öffentlichen Lebens schrittweise zu lockern, müssen wir ganz besonders die Risikogruppen im Blick behalten. Die Rückkehr zu einer eingeschränkten Normalität für die Allgemeinheit darf nicht zu Lasten der Älteren und gesundheitlich Schwächeren gehen. Diese Menschen und ihre Kontaktpersonen zu schützen, bleibt unsere wichtigste gesamtgesellschaftliche Aufgabe.“

Vorgesehen sind insbesondere regelmäßige Screenings in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen, um Personal mit leichten Symptomen oder ohne Symptomatik festzustellen.

Dazu sollen zum einen die Veterinäruntersuchungskapazitäten des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz mit genutzt werden. Zum anderen sind ab Mai weitere Kassettentests verfügbar, welche durch Labore, die bereits über entsprechend spezielle Gerätschaften verfügen, auch zur Durchführung von Corona-Tests genutzt werden können. Kurzfristig kann damit die Testkapazität von 3.600 auf 4.000 Tests pro Tag erhöht werden. Das entspricht wöchentlich etwa 25.000 Testungen.

„Ich bin froh, dass unsere intensiven Bemühungen gemeinsam mit dem Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz Früchte tragen. Jetzt heißt es, die Gespräche mit den Laboren und Anbietern von Testsystemen fortzusetzen, um weitere Kapazitäten für die Zukunft zu sichern. Dafür haben wir im Sondervermögen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie Finanzmittel in Höhe von 25 Millionen Euro angemeldet.“

Folgende Personengruppen sollen zukünftig auf Empfehlung des Thüringer Gesundheitsministeriums getestet werden:

  1. Symptomatische Personen:

    1. Akute respiratorische Symptome + COVID-19 Kontakt bis 14 Tage vor Erkrankungsbeginn

    2. Virale Pneumonie + Zusammenhang mit Häufung in Pflegeeinrichtung oder Krankenhaus

    3. Virale Pneumonie ohne Alternativdiagnose

    4. Akute respiratorische Symptome + Tätigkeit in Pflege, Arztpraxis oder Krankenhaus

    5. Akute respiratorische Symptome + Zugehörigkeit zur Risikogruppe

    6. Akute respiratorische Symptome + Mitarbeiter in systemrelevantem Bereich

    7. Akute respiratorische Symptome + Bewohner oder Mitarbeiter in Gemeinschafts­einrichtung wie JV, Asylunterkunft, Kinderheim, Behindertenheim

    8. Akute respiratorische Symptome + Wohnort in Kreis mit hoher akuter Inzidenz

  1. Asymptomatische Personen, Screening ein- bis zweimal pro Woche:

    1. Mitarbeiter in Krankenhäusern sowie stationären und ambulanten Pflege­einrichtungen, die COVID-19 Patienten betreuen

    2. Mitarbeiter besonders gefährdeter Bereiche in Kliniken (z. B. ITS, Hämato-Onkologie, Geriatrie)

    3. Mitarbeiter in Krankenhäusern sowie stationären und ambulanten Pflege­einrichtungen in Kreisen mit hoher akuter Inzidenz

    4. Neu- und Wiederaufnahmen in Pflegeeinrichtungen (je zweimalig vor Aufnahme sowie an Tag 5 und 8 danach)

    5. Mitarbeiter und Bewohner in Pflegeeinrichtungen mit COVID-19 Fall + Kontakt

    6. Mitarbeiter, Bewohner, Patienten in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen mit COVID-19 Ausbruch + Kontakt

Weitere Informationen können Sie folgendem Link entnehmen:

https://www.tmasgff.de/fileadmin/user_upload/Gesundheit/Dateien/COVID-19/20200505_Konzept_Labortestungen_COVID-19.pdf