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Nachbarschaftshilfe zur Unterstützung Pflegebedürftiger im Alltag

16.12.2024

In Thüringen gibt es etwa 166.000 pflegebedürftige Menschen. Viele von ihnen brauchen Hilfe im Alltag. Denn Behördengänge, Großeinkäufe oder das Lesen wichtiger Dokumente können große Schwierigkeiten bereiten. Um Pflegebedürftige in ihrem Tagesablauf zu entlasten, können Nachbarschaftshelfer und Nachbarschaftshelferinnen tätig werden und dafür auch einen finanziellen Ausgleich erhalten.

Das heißt, Menschen, die keine direkten Angehörigen sind und dennoch pflegebedürftige Menschen im Alltag betreuen, können eine Aufwandsentschädigung als Nachbarschaftshelfer oder Nachbarschaftshelferin bekommen.

Was ist Nachbarschaftshilfe?

Die Nachbarschaftshilfe soll Pflegebedürftige in ihrem Alltag unterstützen. Voraussetzung ist ein Pflegegrad. Also ältere Menschen, chronisch Kranke oder Menschen mit Behinderungen, die eine Pflegegrad haben, können durch Nachbarschaftshelfende unterstützt werden. Als Nachbarschaftshilfe zählt die Begleitung zu Arztbesuchen, die Unterstützung beim Wocheneinkauf oder bei der Hausarbeit. Aber auch gemeinsames Gedächtnistraining, das Vorlesen aus Büchern oder die Unterstützung beim Durchführen von Gymnastikübungen können Teil der Nachbarschaftshilfe sein.

Wie wird die Nachbarschaftshilfe gefördert?

Für die Tätigkeit als Nachbarschaftshelferin oder Nachbarschaftshelfer kann eine Aufwandsentschädigung gezahlt werden. Das ist in Paragraf 45b Sozialgesetzbuch XI so festgeschrieben. Die Entschädigung beträgt in der Regel zehn Euro pro Stunde (kann aber auch abweichen). Nachbarschaftshelfer dürfen im Monat  maximal 40 Stunden tätig sein. Die Abrechnung der Tätigkeit erfolgt bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person.

    Muss die Nachbarschaftshilfe beantragt oder angemeldet werden?

    Das nachbarschaftliche Angebot ist über die Pflegekasse der oder des Helfenden zu registrieren. Dabei hat die Nachbarschaftshelferin oder der Nachbarschaftshelfer gegenüber der Pflegekasse nachzuweisen, dass die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt sind. Die Registrierung erfolgt einmalig und gilt gegenüber allen Pflegekassen. Die Registrierung ist Voraussetzung für die Abrechnung der Leistungen bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person.

    Weitere Informationen zum Thema und Formulare zur Nachbarschaftshilfe sind bei den zuständigen Pflegekassen erhältlich.