Mit der Richtlinie für „Öffentlich geförderte Beschäftigung und gemeinwohlorientierte Arbeit in Thüringen“ (ÖGB-Richtlinie) unterstützt das Thüringer Sozialministerium Projekte, um langzeitarbeitslose Personen oder Personen, die sich im Langzeitleistungsbezug nach dem SGB II befinden und einen besonderen Unterstützungsbedarf aufweisen, wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Durch eine bis zu 36 Monate dauernde Tätigkeit am sozialen Arbeitsmarkt, die meist in Wohnortnähe ausgeübt werden kann, erlangen die auf diese Weise Beschäftigten nach oftmals vielen Jahren der Arbeitslosigkeit positive Erfahrungen in einem dem Erwerbsleben nachempfundenen geschützten Umfeld.
Dazu erklärt Arbeitsministerin Heike Werner: „Auf diese Weise gelingt es nicht nur, die gesellschaftliche Teilhabe der Teilnehmenden zu stärken. Über die gesammelten positiven Erfahrungen können Betroffene Selbstvertrauen und Mut schöpfen, um sie wiederum in die Lage zu versetzen, gemeinsam mit ihren Ansprechpartnern in den Jobcentern ein künftiges Arbeitsleben zu planen und zu gestalten. In Zeiten eines auch weiterhin steigenden Arbeitskräftebedarfs bildet auch diese landesgeförderte Unterstützung einen wichtigen Baustein zur Erschließung des bestehenden Potenzials.“
Das Auswahl- und Interessenbekundungsverfahren (Vorverfahren) zur Umsetzung entsprechender Vorhaben ist nun gestartet. Es wird über das Thüringer Landesverwaltungsamt umgesetzt. Interessierte Träger können ab sofort bis zum 24. März 2024 Beschreibungen für wettbewerbsneutrale, zusätzliche und gemeinwohlorientierte Tätigkeiten einreichen. Ein entsprechend aktualisiertes Formblatt steht auf der Homepage des Thüringer Landesverwaltungsamtes zur Verfügung: http://www.foerderportal-thueringen.de.
Die ersten Projekte sollen ab Mitte Mai 2024 starten.
Zum Hintergrund
In den beiden zurückliegenden Jahren konnten aufgrund von erheblichen Haushaltskürzungen keine Förderrunden in der ÖGB-Richtlinie umgesetzt werden. Im Jahr 2024 gelingt es nun erstmals wieder, Landesmittel zu diesem Zweck zu verwenden. Bewilligungen werden bis 2027 ausgesprochen. Insgesamt sind für den Zeitraum von 2024 bis 2027 rund 8,3 Millionen Euro veranschlagt. Thüringenweit sollen etwa 200 Projekte umgesetzt werden.