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Zwei Ausbrüche der Geflügelpest im Landkreis Greiz bestätigt

08.10.2025

Im Landkreis Greiz wurden Anfang Oktober zwei Fälle der Hochansteckenden Aviären Influenza (HPAI) vom Subtyp H5N1 amtlich festgestellt. Bei der HPAI oder auch Geflügelpest handelt es sich um eine durch Influenza-Viren ausgelöste hochansteckende Erkrankung, die bei gehaltenen Vögeln und Geflügel zu teilweise schweren Erkrankungserscheinungen und auch zum Verenden führen kann. Das Geflügelpest-Virus kommt weltweit bei Wildvögeln vor. Wildlebende Wasservögel sind die natürlichen Reservoire der Aviären Influenza-Viren.

Einrichtung von Schutz- und Überwachungszonen

Um die betroffenen Betriebe wurden Sperrzonen mit einem Radius von drei Kilometern (Schutzzone) und zehn Kilometern (Überwachungszone) eingerichtet. Neben dem Landkreis Greiz ist von der Überwachungszone in Thüringen auch der Saale-Orla-Kreis betroffen.

Mögliche Ursache und laufende Untersuchungen

Nach derzeitigem Stand wird ein Eintrag des Virus über Wildvögel als wahrscheinlichste Ursache angenommen. Wildlebende Wasservögel gelten als natürliches Reservoir für das Geflügelpestvirus und stellen ein fortwährendes Risiko für Hausgeflügelhaltungen dar. Die Untersuchungen in den Schutz- und Überwachungszonen dauern an.

Auf einer interaktiven Karte können Sie überprüfen, ob Sie von tierseuchenrechtlichen Maßnahmen aufgrund der Feststellung von HPAI H5N1 betroffen sind.

Aufruf zur Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen

Das Thüringer Sozialministerium ruft alle Geflügelhalterinnen und -halter eindringlich zur konsequenten Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen auf.
Erkrankungen oder vermehrte Todesfälle im Geflügelbestand sind unverzüglich dem zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zu melden.

Darüber hinaus besteht eine Meldepflicht für die Haltung von Geflügel. Noch nicht registrierte Geflügelhaltungen müssen umgehend angezeigt werden.

Hinweise für Bürgerinnen und Bürger

Auch die Bevölkerung ist um Mithilfe gebeten: Funde von verendeten wildlebenden Wasservögeln oder Greifvögeln sollen den Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern gemeldet werden. Das Einsammeln und Beproben der Tiere erfolgt ausschließlich durch geschultes Fachpersonal.

Aviäre Influenza-Viren können in seltenen Fällen auch auf den Menschen übertragen werden. Personen mit engem Kontakt zu infiziertem Geflügel oder deren Ausscheidungen sollten für mindestens zehn Tage auf grippeähnliche Symptome oder Bindehautentzündungen achten und im Verdachtsfall ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.