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Der Integrierte Teilhabeplan (kurz: ITP) bezeichnet ein Verfahren zur Feststellung von Hilfebedarfen von Menschen mit Behinderungen auf Grundlage persönlicher Zielsetzungen, Ressourcen und Beeinträchtigungen. Der ITP unterstützt damit den Prozess des Wandels in der Eingliederungshilfe von einer gegenwärtig noch überwiegend einrichtungszentrierten und pauschalen zu einer personenzentrierten und individuellen Hilfe.
Gemeinsam mit kommunalen Spitzenverbänden und der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege hat sich das Thüringer Sozialministerium dafür entschieden den ITP für Thüringen anzupassen. Das Kernstück des ITP ist ein mehrseitiger Fragebogen zur Feststellung des individuellen Hilfebedarfs. Begleitet wird der Prozess der Einführung und flächendeckenden Etablierung des ITP in Thüringen unter anderem durch das Institut für Personenzentrierte Hilfen GmbH, die den ITP entwickelt hat.
Zuständig für das ITP-Verfahren sind die jeweils zuständigen Sozialämter. Über das Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL) besteht die verfahrensvereinfachende Möglichkeit, den ITP über eine digitale Plattform auszufüllen und zu versenden.