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Arbeitsministerin Werner: „Grundrente sichert nicht ausreichend vor Altersarmut“

03.07.2020

Anlässlich der heutigen Beratung und Beschlussfassung im Bundesrat kritisieren Arbeitsministerin Heike Werner (DIE LINKE.) und Kulturminister Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (DIE LINKE.) den vorliegenden Kompromiss zur Grundrente als richtig, aber nicht weitgehend genug: „Die Grundrente ist ein wichtiger Schritt, um Altersarmut zu bekämpfen, allerdings greift der Gesetzentwurf für das erklärte Ziel zu kurz.“

Mit der Grundrente sollen geringe Rentenansprüche, die unter anderem auf langjährige Beschäftigung im Niedriglohnsektor zurückzuführen sind, nun über einen Zuschlag verbessert werden. Den Zuschlag zur Rente soll erhalten, wer im Laufe des Erwerbslebens mindestens 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes bezog (2018: 12.624 Euro) – und höchstens 80 Prozent.

Arbeitsministerin Heike Werner sagt: „Die Grundrente ist zwar ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, um Altersarmut entgegenzuwirken, ist dieser Schritt jedoch zu klein. Vor allem die viel zu hohe Anzahl an nachzuweisenden Beitragsjahren ist für chronisch Kranke oder erwerbslose Menschen nur schwer zu erreichen. Auch die viel zu bürokratische und mit hohen Verwaltungskosten verbundene Einkommensprüfung für eine Leistung, die im Durchschnitt bei weniger als 80 Euro pro berechtigter Person liegen wird, ist schlicht und ergreifend unverhältnismäßig. Darüber hinaus werden durch die vorgesehene Kürzung in Höhe von 12,5 Prozent viele Menschen weiter in der bedürftigkeitsgeprüften Grundsicherung im Alter verbleiben müssen. Damit die Grundrente wirklich vor einem Leben in Altersarmut schützt, muss schnellstmöglich nachgebessert werden.“

Kulturminister Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff kritisiert ebenfalls die nachzuweisenden Beitragsjahre sowie das geforderte Mindesteinkommen. Gerade in Branchen, in denen oft prekäre Arbeitsbedingungen vorherrschen, wie dem Kulturbereich, werden viele Kunst- und Kulturschaffende leer ausgehen. Hoff hierzu: „Angesichts prekärer und schwankender Einkommensverhältnisse werden viele Kreative das geforderte Mindesteinkommen gar nicht oder nur in wenigen Monaten erreichen. Die Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse ist hier nicht ohne Grund mit zehn Prozent des Durchschnittseinkommens festgelegt: Bildhauerinnen und Bildhauer hatten 2018 beispielsweise ein Durchschnittseinkommen von 11.668 Euro, Künstlerinnen und Künstler lediglich 9.389 Euro. Wichtig und zielführend wäre daher, diesem ersten Schritt weitere folgen zu lassen, um den Kreis der Berechtigten zu erweitern und sie damit vor Altersarmut zu schützen.“