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Förderinstrumente für Langzeitarbeitslose zeigen Wirkung

05.05.2021

Thüringen bei Umsetzung des Teilhabechancengesetzes bundesweit Spitze

Seit dem 1. Januar 2019 ist das Teilhabechancengesetz in Kraft. Damit wurden zwei weitere Förderinstrumente in die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) aufgenommen: Die Förderung der "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen" nach § 16e SGB II und der "Teilhabe am Arbeitsmarkt" nach § 16i SGB II. Ziel der Maßnahmen ist es, Menschen, die schon sehr lange arbeitslos sind, wieder eine Perspektive auf dem Arbeitsmarkt und damit auch für soziale Teilhabe zu eröffnen. Gleichzeitig werden Arbeitgeber dazu animiert, diesen Menschen eine Chance zu geben. Thüringen hat sich mit Blick auf die guten Erfahrungen, die es schon früh mit seinem Landesprogramm „Öffentlich geförderte Beschäftigung und gemeinwohlorientierte Arbeit“ gemacht hat, bereits 2016 im Rahmen der Arbeits- und Sozialministerkonferenz für einen sozialen Arbeitsmarkt eingesetzt.

Dazu erklärt Thüringens Arbeitsministerin Heike Werner: „Wir wollen Langzeitarbeitslose in für Sie passende Beschäftigungsverhältnisse integrieren und damit auch einen Beitrag zur Fachkräftesicherung leisten. Die Einführung der neuen Instrumente des sozialen Arbeitsmarktes auf Bundesgesetzebene war eine richtige und wichtige Entscheidung. Die Thüringer Jobcenter haben die neuen Fördermöglichkeiten des Bundes mit den eigenen erprobten Umsetzungsstrukturen auf regionaler Ebene schnell ins Laufen gebracht. Beide Fördermöglichkeiten wurden und werden sehr gut angenommen.“

Ende 2020 befanden sich bundesweit rund 54.000 Teilnehmende in einer nach dem Teilhabechancengesetz geförderten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, davon rund 42.000 in einer Beschäftigung nach § 16i SGB II. „In Thüringen wurden seit Einführung des Teilhabechancengesetzes insgesamt etwa 2.100 Menschen mit einer Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben und circa 800 Menschen mit der Förderung der Eingliederung von Langzeitarbeitslosen unterstützt. Gemessen am Anteil an allen Langzeitleistungsbeziehenden und Langzeitarbeitslosen nimmt Thüringen damit bundesweit einen Spitzenplatz ein. Grundlage für diese gute Bilanz bildet auch das große Interesse der Arbeitgeber. Das freut uns außerordentlich und spricht auch zukünftig für diesen Ansatz“, so die Ministerin weiter.

Gut zwei Jahre nach der Einführung zeigt die Evaluation des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), dass die aktive Finanzierung von Arbeit statt Arbeitslosigkeit sehr gut funktioniert: Für viele Menschen, die bereits sehr lange arbeitslos waren und Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten haben, konnte eine Perspektive auf dem Arbeitsmarkt geschaffen werden. Der Dreiklang aus geförderter Beschäftigung, einem flankierenden Coaching zur Stabilisierung der Beschäftigung sowie Weiterbildungs- und Praktikumsmöglichkeiten zur Vorbereitung des Übergangs in ungeförderte Beschäftigung bietet Vielen die Möglichkeit für soziale Teilhabe im Arbeitsleben, die ohne diese Unterstützung kaum Chancen am Arbeitsmarkt haben.

Hintergrund

Nach § 16i SGB II geförderte Arbeitsverhältnisse entstehen überwiegend im privaten Sektor (etwa 70 Prozent). Öffentliche Arbeitgeber sind mit 19 Prozent und kirchliche Arbeitgeber mit sieben Prozent beteiligt. Beschäftigungsträger sind mit einem Anteil von insgesamt 32 Prozent an allen Arten von Arbeitgebern vertreten. Weit mehr als die Hälfte aller Geförderten konnte durch das mit der Erwerbstätigkeit erzielte Einkommen ihre Hilfebedürftigkeit überwinden und war nicht mehr auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zum Lebensunterhalt angewiesen. Entscheidend dafür ist die Größe der Bedarfsgemeinschaft und der Stundenumfang der Beschäftigung.

99 Prozent aller Jobcenter nutzen den Passiv-Aktiv-Transfer (PAT) bei der Finanzierung des Förderinstruments Teilhabe am Arbeitsleben. Im Haushaltsjahr 2020 wurden im Rahmen des Passiv-Aktiv-Transfers insgesamt 211 Millionen Euro aus dem Ansatz Arbeitslosengeld II für die Maßnahmen nach §16i SGB II eingesetzt.

Weitere Informationen unter:

https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-langzeitarbeitslosen

https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Grundsicherung-Arbeitslosengeld-II/Beschaeftigungschanchen-im-SGB-II/Teilhabechancengesetz/ueberblick-fuer-arbeitgeber-und-langzeitarbeitslose.html