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Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes (Kleine Krankenhausgesetz-Novelle)

26.09.2023

Im Zuge der Krankenhausreform des Bundes sollen den Krankenhäusern zukünftig Leistungsgruppen zugewiesen werden, die bundeseinheitlich mit bestimmten Voraussetzungen und Qualitätskriterien definiert sind. Diese sollen als Basis für die Einführung einer Vorhaltevergütung dienen und werden den Kliniken von den Ländern als Inhaber der Planungshoheit im Bereich der stationären Krankenhausversorgung zugewiesen.

Mit der absehbaren Einführung der neuen Bundesregelungen ist es daher sinnvoll, die Systematik der Thüringer Krankenhausplanung von der derzeitigen Orientierung an Fachabteilungen nach den Facharztgruppen der Weiterbildungsordnung für Ärzte auf die Planung nach Leistungsgruppen umzustellen.

Diese Umstellung der Planungssystematik erfordert die Minimalanpassung des Thüringer Krankenhausgesetzes, indem die vorhandene Aufzählung möglicher Planungsparameter um den Begriff „Leistungsgruppen“ ergänzt wird. Dies ist der im Eckpunktepapier zwischen Bund und Ländern geeinte Begriff.

Die weiterhin offene Aufzählung unterschiedlicher Parameter ermöglicht, dass auch sektorenübergreifende Versorger – in der Diskussion zur Krankenhausreform bisher zumeist als Level Ii-Krankenhäuser bezeichnet – im Thüringer Krankenhausplan ausgewiesen werden können. Sie sollen nach derzeitigem Kenntnisstand weder Fachrichtungen noch Leistungsgruppen zugewiesen bekommen.

Dazu die Thüringer Gesundheitsministerin Heike Werner: „Auch, wenn noch nicht alle Details der Bundesreform geeint und bekannt sind: Die Einführung von Leistungsgruppen als Grundlage für die zukünftige Finanzierung ist sicher. Wir wollen uns frühzeitig darauf vorbereiten und die notwendigen Rechtsgrundlagen schaffen, um die Reform im Zuge unserer Thüringer Krankenhausplanung zügig umsetzen zu können. Durch die Aufnahme des Terminus in unser Thüringer Krankenhausgesetz stellen wir sicher, dass wir mit Inkrafttreten des Bundesgesetzes auch in Thüringen die notwendigen Regelungen treffen können.“

Parallel zu dieser Gesetzesänderung wird derzeit ein Gutachten zur Vorbereitung des 8. Thüringer Krankenhausplans erstellt. Das Beratungsunternehmen PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH ist damit beauftragt, das Versorgungsangebot an stationären Leistungen in Thüringen gutachterlich zu untersuchen. Neben Fragen zur Über- und Unterversorgung steht die Erreichbarkeit und Qualität der stationären Versorgung auf regionaler Ebene im Vordergrund. Anhand einer Prognose wird zudem der zukünftige stationäre Versorgungsbedarf unter Berücksichtigung der demografischen und epidemiologischen Entwicklung der Bevölkerung bestimmt.

Dr. Matthias Schatz, Direktor der PD, unterstreicht: „Das Gutachten wird auf der Basis umfangreicher Daten wichtige Impulse liefern, um Entscheidungen für eine flächendeckende medizinische Versorgung in bestmöglicher Qualität zu ermöglichen.“

Gesundheitsministerin Heike Werner betont: „Grundlage für die Entscheidungen zum Krankenhausplan müssen objektive und aussagekräftige Daten sein. Deswegen bin ich froh, dass wir mit der PD einen erfahrenen Partner an unserer Seite haben, der bereits ähnliche Prozesse in anderen Bundesländern betreut hat.“

Für einen vertieften Einblick in die Versorgungssituation werden alle thüringischen Krankenhäuser mit Hilfe einer Online-Befragung sowie relevante Akteure im Gesundheitswesen mittels Interviews direkt in den Analyseprozess eingebunden. Basierend auf den Analyseergebnissen sollen in dem Gutachten konkrete Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung des Krankenhausplans in Thüringen formuliert werden.

Hintergrund zur PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH

Die PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH ist ein Inhouse-Beratungsunternehmen, das umfassende Beratungs- und Managementleistungen für Bund, Länder, Kommunen und sonstige öffentliche Auftraggeber anbietet. Die PD wird von 190 öffentlichen Gesellschaftern getragen. Der Freistaat Thüringen ist ebenfalls Gesellschafter der PD. Die PD berät zudem auch die Länder Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt im Rahmen der Krankenhausplanung.

Gutachten zur Weiterentwicklung der Krankenhausplanung in Thüringen