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Gesundheitsministerin Werner: Keine Veranstaltungen mehr mit mehr als eintausend Teilnehmern

10.03.2020

Veranstaltungen mit 500 bis 1.000 Teilnehmern können nach Prüfung im Ausnahmefall zugelassen werden

Die Thüringer Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Heike Werner (DIE LINKE), hat heute in Erfurt dem Kabinett den aktuellen Sachstand sowie die bereits vollzogenen und geplanten Maßnahmen in Bezug auf die Ausbreitung des Corona-Virus in Thüringen vorgestellt.

Das Kabinett hat sich darauf verständigt, dass es in Thüringen vorerst keine Veranstaltungen mehr mit mehr als eintausend Teilnehmerinnen und Teilnehmern geben soll. Veranstaltungen mit 500 bis 1.000 Teilnehmern können im Einzelfall nach Prüfung zugelassen werden. Dabei gelten strenge Kriterien: Eine Registrierung der Teilnehmer durch den Veranstalter ist in jedem Fall sicherzustellen. Der Veranstalter darf Personen mit erkennbaren respiratorischen Erkrankungen keinen Zugang gewähren. Verstöße müssen zum sofortigen Abbruch der Veranstaltung führen.

Diese Entscheidung ergeht als Weisung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes an die Thüringer Gesundheitsämter. Der Leiter des Landesverwaltungsamtes, Frank Roßner, hat die Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister sowie Landrätinnen und Landräte heute Mittag in einer Telefonschaltkonferenz über diesen Schritt informiert. Die schriftliche Weisung wird den Gesundheitsämtern kurzfristig zugestellt.

Derzeit gibt es acht bestätigte Covid-19-Fälle in Thüringen. Sechs Fälle weisen derzeit eine leichte Symptomatik auf, ein Patient wird stationär behandelt. Zum letzten bestätigten Fall aus Weimar liegen zum jetzigen Zeitpunkt noch keine weiteren Informationen vor.

Das Gesundheitsministerium unternimmt gemeinsam mit den Verantwortlichen vor Ort große Anstrengungen, um den Verlauf und die Ausbreitung des Virus einzudämmen und zu verlangsamen.

Der bisherige interne Koordinierungsstab des Ministeriums wurde in der vergangenen Woche um einen externen Koordinierungsstab erweitert. Aufgrund der Vielzahl an Akteuren ist heute eine Clusterung in kleinere, spezialisierte Arbeitsgruppen vorgenommen worden. Diese befassen sich beispielsweise mit den Themen ambulante und stationäre Versorgung, Versorgung mit Medikamenten und dem Management der Testauswertung. Zur Koordinierung werden sich die Clusterverantwortlichen mehrmals pro Woche austauschen.

Hintergrund

Die Verfügung des Landesverwaltungsamtes bezüglich geplanter Maßnahmen im Veranstaltungsbereich wird zeitnah auf der Seite www.tmasgff.de/covid-19 veröffentlicht.

Für die Bevölkerung ist nach wie vor wichtig, einer Ausbreitung von Covid-19 aber auch der Grippe durch grundlegende Hygienemaßnahmen vorzubeugen.

Als wichtigste vorbeugende Maßnahmen zum Schutz vor Grippe oder Covid-19 gelten:

  • Häufiges und gründliches Händewaschen mit warmem Wasser und Seife,

  • Husten und Niesen nur ins Taschentuch oder in die Ellenbeuge

  • Verwendung von Einmaltaschentüchern

Personen mit Covid-19-Symptomen, die sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sollen bitte ihren Hausarzt telefonisch zur weiteren Abklärung kontaktieren. Außerhalb der Sprechzeiten erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117. Bitte nicht ins volle Wartezimmer setzen!

Wer mit einer Person Kontakt hatte, bei der Covid-19 durch ein Labor nachgewiesen wurde, soll sich bitte unmittelbar an das zuständige Gesundheitsamt in seinem Landkreis oder seiner kreisfreien Stadt wenden.