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Gesundheitsministerium stellt Leitplanken zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht in Thüringen vor

16.02.2022

Ministerin Werner: „Motivieren, statt sanktionieren.“

Die Thüringer Gesundheitsstaatssekretärin Ines Feierabend hat heute die betroffenen Branchen- und Trägerverbände, Kammern, Ersatzkassen und kommunalen Spitzenverbände per Videoschalte erneut zu einem gemeinsamen Arbeitstreffen zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht in Thüringen eingeladen. Bereits im Januar hatte es eine erste Runde in dieser Form gegeben.

In dem heutigen Treffen stellte die Staatssekretärin erstmalig Leitplanken für die Umsetzungsschritte in Thüringen vor. Der Freistaat gehört damit zu den ersten Bundesländern, die eine konkrete Zeitschiene für die stufenweise Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht der Öffentlichkeit vorlegen.

Dazu erklärt die Thüringer Gesundheitsministerin Heike Werner: „Die Länder stehen in der Verantwortung, das Bundesgesetz zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht umzusetzen. Auch wenn nach wie vor viele Fragen offen sind, müssen wir zu konkreten Verfahrensweisen für alle Beteiligten kommen. Die heute vorgestellten Leitplanken geben eine erste Orientierung zur Zeitschiene und zu den einzelnen Umsetzungsschritten für Thüringen. Dort ist unter anderem auch vorgesehen, dass das Verfahren bei Personen, die Termine für eine vollständige Impfserie vorlegen, umgehend unterbrochen wird. Unsere Strategie lautet: Motivieren, statt sanktionieren.“

Verbunden mit der Zeitschiene, die im Anhang zu finden ist, informierte die Staatssekretärin auch über den aktuellen Diskussionsstand in den verschiedenen Abstimmungsgremien von Bund und Ländern. So berücksichtigt der Beschlussentwurf für die heutige Ministerpräsidentenkonferenz ebenfalls ein stufenweises Vorgehen. Demnach werde es nicht sofort flächendeckend automatisch zu Betretungsverboten kommen, vielmehr stelle dies die letzte Stufe dar, so der Entwurfstext.

Auch die Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister der Länder hatten sich am Montag erneut mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht beschäftigt. Demzufolge sehen die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts der vergangenen Woche (Beschluss vom 10. Februar 2022, Aktenzeichen 1 BvR 2649/21) als Grundlage für die zügige und rechtssichere weitere Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht und damit gleichzeitig als Bestätigung, den begonnenen Prozess der Abstimmung auf Arbeitsebene weiter fortzusetzen. In einer Beschlussvorlage der Gesundheitsministerkonferenz wird der Bund außerdem erneut aufgefordert, noch offene Fragen, insbesondere zu sozial- und arbeitsrechtsrechtlichen Folgen im Falle von Betretungs- und Tätigkeitsverboten, wie zum Beispiel zur Thematik von Lohnfortzahlungen, zügig zu klären.

Diesbezüglich machte die Staatssekretärin auch noch einmal deutlich, dass in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe intensiv an den verschiedenen noch offenen Punkten zum Vollzug gearbeitet wird. Erste Klarstellungen zur Art der betreffenden Einrichtungen und den betreffenden Personengruppen seitens des Bundes sind erfolgt. Andere Punkte sind nach wie vor fraglich und nicht geeint. „Dies betrifft insbesondere die Grundlagen des Ermessens und zur Einschätzung der Situation in den betroffenen Einrichtungen. Wir wollen den Gesundheitsämtern eine Liste mit Prüfkriterien zum Abarbeiten für entsprechende Entscheidungen an die Hand geben. Letztlich bleiben es jedoch Einzelfallentscheidungen – so gibt es das Bundesgesetz vor. Oberstes Ziel bleibt die Gewährleistung der Versorgungssicherheit für die Betreuten“, so die Staatssekretärin.

Offene Punkte, die bis Ende des Monats in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe nicht geklärt sind, werde Thüringen für sich selbst festlegen und in einen Erlass gießen, der mit den Gesundheitsämtern abgestimmt werden soll, so die Staatssekretärin weiter. Darüber hinaus werden aktuell Mustervorlagen für die Meldungen der Einrichtungen an die Gesundheitsämter und für entsprechende Anschreiben an die Betroffenen erarbeitet.

Abschließend stellt Ministerin Werner fest: „Wir befinden uns weiterhin in einem sehr dynamischen Abstimmungsprozess mit dem Bund und den Ländern. Die aktuelle Öffnungsdebatte ist eng mit der Strategie verknüpft, die vulnerablen Gruppen besonders zu schützen. Dafür ist die einrichtungsbezogene Impfpflicht ein erster Schritt. Ich appelliere allerdings nochmals mit Nachdruck an den Bund, auch die allgemeine Impfpflicht zügig auf den Weg zu bringen. Wir können die Verantwortung für das Impfen nicht allein denjenigen zuschieben, die seit zwei Jahren bereits eine Hauptlast der Pandemie tragen. Je schneller der Bund nach der einrichtungsbezogenen Impfpflicht die allgemeine Impfpflicht beschließt, umso höher könnte auch die Akzeptanz für die vorgezogene Teilimpfpflicht in den betreffenden Bereichen sein und damit die Abwanderung wertvoller Fachkräfte vermieden werden.“

Zum weiteren Verfahren bezüglich des Novavax-Impfstoffs:

Der Bund hat die Länder inzwischen über die geplanten Liefermengen für das erste Quartal informiert, siehe Übersicht in der Anlage. Demzufolge erhält Thüringen gemäß Bevölkerungsschlüssel bis Ende März 102.000 Impfdosen. Die Hälfe davon wird für die Zweitimpfungen im Abstand von drei Wochen zurückgelegt. Entsprechend können etwa 51.000 Thüringerinnen und Thüringer im ersten Quartal mit dem Novavax-Impfstoff geimpft werden. In der kommenden Woche werden die ersten 36.000 Impfdosen erwartet. Zum genauen Liefertermin gibt es nach wie vor keine Vorgaben des Bundes. In den Impfstellen sind thüringenweit Termine für den 26. und 28. Februar reserviert. Diese werden umgehend freigeschaltet, sobald klar ist, wann der Impfstoff im Freistaat eintrifft. Um diesen Prozess zu beschleunigen, ist alles für eine Abholung im zentralen Impfstofflager des Bundes vorbereitet. Die Terminvergabe wird zunächst priorisiert für die von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht erfassten Beschäftigungsbereiche erfolgen. Sobald sich abzeichnet, dass die Nachfrage gedeckt ist, können die Termine auch weitergehend geöffnet werden. 

 

Anlage Umsetzung einrichtungsbezogene Impfpflicht

→ Anlage Zuteilung Novavax 1. Quartal