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Impfvorbereitungen in Thüringen laufen auf Hochtouren

22.12.2020

Gesundheitsministerin Werner: „Neueste Zahlen zu Liefermengen geben uns mehr Planungssicherheit“

Das Bundesgesundheitsministerium hat den Ländern gestern vorläufige Liefermengen des BioNTech-Impstoffs für Dezember und Januar mitgeteilt. Für die letzte Dezemberwoche soll Thüringen insgesamt 19.500 Impfdosen erhalten. Für die Kalenderwochen 1 bis 7 des Jahres 2021 sind ebenfalls jeweils 19.500 Dosen vorgesehen. Für eine Immunisierung gegen das Coronavirus sind zwei Impfungen im Abstand von etwa drei Wochen notwendig. Die Gesundheitsminister der Länder teilen die Einschätzung der Ständigen Impfkommission, dass jeweils die Hälfte des gelieferten Impfstoffs für Zweitimpfungen zurückgehalten werden sollte, falls es zu Lieferschwierigkeiten kommt. Daher können in der letzten Dezemberwoche und den ersten beiden Wochen des neuen Jahres jeweils bis zu 9.750 Personen geimpft werden. Ab der vierten Kalenderwoche können auf diese Weise jeweils knapp 10.000 Personen die Erstimpfung und ebenso knapp 10.000 Personen die Zweitimpfung erhalten.

Dazu Gesundheitsministerin Werner: „Mit der Benennung der Liefermengen haben wir jetzt mehr Planungssicherheit für die Corona-Impfungen. Wir bleiben dabei, dass wir zuerst in Alten- und Pflegeheimen die Impfung anbieten wollen. Deshalb möchte ich die Bewohnerinnen und Bewohner der Einrichtungen und ihre Angehörigen bitten, sich mit dem Thema Corona-Impfung auseinanderzusetzen und sich möglichst für eine Impfung zu entscheiden. Dafür werden wir den Alten- und Pflegeheimen kurzfristig Informationsmaterial, ein Aufklärungsmerkblatt und Einwilligungsbögen auf unserer Internetseite zur Verfügung stellen. Die nächsten Tage sollten genutzt werden, die Impfungen in den Senioreneinrichtungen vorzubereiten. Wer geimpft werden möchte, muss sein Einverständnis auf einem Einwilligungsbogen dokumentieren.“

Die Thüringer Impfstellen werden voraussichtlich am 13. Januar ihre Arbeit aufnehmen. Zuvor wird ab 4. Januar die Terminvergabe über die Hotline und über das Online-Portal der Kassenärztlichen Vereinigung beginnen. Dieses Angebot richtet sich zunächst ausschließlich an Thüringerinnen und Thüringer, die laut der Impf-Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums in die Personengruppe zählen, deren Impfung höchste Priorität hat. Danach folgen in den nächsten Wochen schrittweise die Gruppen mit hoher Priorität und mit erhöhter Priorität.

Gesundheitsministerin Werner: „Ich weiß, dass viele Menschen ungeduldig auf die Impfung warten. Bei der Festlegung der Reihenfolge müssen wir aber solidarisch sein und den Schutz zuerst denjenigen geben, die am verletzlichsten sind. Daher wird das Angebot der Impfstellen in den ersten Wochen des Jahres nur für die Personengruppe mit der höchsten Priorität offenstehen, also Menschen über 80, Beschäftigte von Pflegeheimen und Personal auf Intensivstationen, in Notaufnahmen und Rettungsdiensten. “

Abschließend weist die Ministerin darauf hin, dass das System der Impfungen Anlaufzeit benötigen wird: „Wir können nicht versprechen, dass wir ab dem ersten Tag ein reibungslos laufendes System haben. Es wird ruckeln, das ist ganz normal. Die Vorbereitungen liefen sehr gut, aber manche Tücken zeigen sich erst im laufenden Betrieb. Mit der Kassenärztlichen Vereinigung haben wir einen hochkompetenten und zuverlässigen Partner an unserer Seite, der die Organisation der Impfungen stemmen wird. Dafür schon jetzt mein herzlichster Dank!“

Hintergrund:

Das Bundesgesundheitsministerium hat heute die Coronavirus-Impfverordnung veröffentlicht. Sie schafft Klarheit darüber, wer sich zuerst impfen lassen kann.

Schutzimpfungen mit höchster Priorität sollen Menschen ab dem 80. Lebensjahr sowie deren Pflegekräfte erhalten. Zur Gruppe mit höchster Priorität zählt auch medizinisches Personal mit sehr hohem Expositionsrisiko für das Coronavirus - insbesondere auf Intensivstationen, in Notaufnahmen und bei Rettungsdiensten. Auch Pfleger, deren Patienten ein hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf haben, zählen zu dieser Gruppe, etwa in der Transplantationsmedizin.

Im Verordnungstext (Paragraph 2) der Coronavirus-Impfverordnung heißt es:

Schutzimpfungen mit höchster Priorität

Folgende Personen haben mit höchster Priorität Anspruch auf Schutzimpfung:

  1. Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben,
  2. Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind,
  3. Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen,
  4. Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, in Rettungsdiensten, als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, in den Impfzentren im Sinne von § 6 Absatz 1 Satz 1 sowie in Bereichen, in denen für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 relevante aerosolgenerierende Tätigkeiten durchgeführt werden,
  5. Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht, insbesondere in der Onkologie oder Transplantationsmedizin.