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„Inklusion geht uns alle an“

07.03.2024

Sozialministerin Heike Werner ruft zur Beteiligung an Online-Umfragen auf

Das Thüringer Sozialministerium hat heute, den 7. März 2024, unter dem Stichwort „Teilhabedialog“ zwei Online-Umfragen zum Thema „Inklusion von Menschen mit Behinderungen im Freistaat Thüringen“ veröffentlicht. Ausgangspunkt für die breit angelegten Bürger-Befragungen sind zum einen die Evaluation des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (ThürGIG) und zum anderen die Erstellung eines Thüringer Teilhabe-Berichts.

Sozialministerin Heike Werner hierzu: "Inklusion geht uns alle an. Daher beteiligen wir in beiden Verfahren die Zivilgesellschaft ganz aktiv. Es sind die Menschen mit Behinderungen selbst, deren Vertraute und Angehörige, die uns am besten über ihre Lebenssituation berichten können. Um verwertbare Ergebnisse zu bekommen, brauchen wir daher eine hohe Beteiligung an beiden Befragungen. Ich bitte alle Thüringerinnen und Thüringer mit einer Einschränkung: Nehmen Sie selbst an der Umfrage teil und leiten Sie die Informationen zu den Umfragen an andere Menschen mit Behinderungen weiter. Helfen Sie uns dabei, ein möglichst genaues Bild der aktuellen Situation zu bekommen – nur so können wir Lücken erkennen und Veränderungen anstoßen."

Die Umfrage „Teilhabe-Bericht“ enthält Fragen zu verschiedenen Themen, zum Beispiel zu Wohnen, Arbeit oder Freizeit. Die Umfrage „Evaluation“ enthält unter anderem Fragen zur Barrierefreiheit von Behörden. Beide Umfragen können vom 07. März bis zum 12. Mai 2024 online beantwortet werden. Die Teilnahme an den Umfragen erfolgt freiwillig und anonym.

Weitere Informationen sowie die Links zu den Umfragen finden Sie unter: https://www.tmasgff.de/teilhabedialog

Hintergrund

Thüringen bemüht sich seit vielen Jahren über verschiedene Maßnahmen und Instrumente, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben zu verbessern. Um diesen Weg konsequent in allen Bereichen fortsetzen zu können, werden derzeit zwei Analysen parallel durchgeführt.

Hierbei handelt es sich zum einen um die Evaluation des Thüringer Gesetz zur Inklusion und Gleichstellung von für Menschen mit Behinderungen (ThürGIG). Das Gesetz schafft die gesetzlichen Rahmenbedingungen für das Thema Inklusion und verpflichtet die öffentlichen Stellen in Thüringen unter anderem zur Einhaltung von Mindeststandards in der baulichen und kommunikativen Barrierefreiheit. Zielsetzung der Gesetzesevaluation ist es, Impulse für die nächste Überarbeitung des Thüringer Behindertengleichstellungsgesetzes zu bekommen. Die Evaluation ist in Paragraf 26 Absatz 2 des ThürGIG vorgeschrieben.

Zum anderen wird derzeit ein sogenannter Teilhabebericht erstellt, der ganz konkret die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen im Freistaat untersuchen, beschreiben und letztlich einzelne Verbesserungsvorschläge aufzeigen soll. Der Bericht ist in Paragraf 26 Absatz 1 ThürGIG vorgeschrieben.

Die einzelnen Schritte hin zu tatsächlichen Verbesserungen sollen dann entweder in einer Anpassung des Thüringer Behindertengleichstellungsgesetzes oder im sogenannten Thüringer Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention Niederschlag finden. Vor diesem Hintergrund wird die derzeit bestehende Version 2.0 des Maßnahmenplans ab Herbst 2024 in einem beteiligungsorientierten Verfahren zur Version 3.0 fortgeschrieben.