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Nachweis der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen im Landkreis Meißen/Sachsen Nächste Stufe des ASP-Monitorings in Thüringen ist gestartet

15.11.2021

Seit September 2020 ist die Afrikanische Schweinepest (ASP) auch in Deutschland angekommen. Bisher sind nur die Bundesländer Brandenburg und Sachsen nahe der polnischen Grenze direkt betroffen. Zuletzt kam es zu einer Feststellung der Afrikanischen Schweinepest bei einem Wildschwein im Landkreis Meißen (Sachsen). Die Tierseuche ist damit weniger als 100 Kilometer von der Landesgrenze Thüringens entfernt. Der mögliche Bekämpfungserfolg nach einer Einschleppung hängt direkt davon ab, wie schnell ein Seuchenherd identifiziert und geeignete Maßnahmen ergriffen werden. Thüringen hat auf Grund dessen sofort seine Vorsorgemaßnahmen erhöht.

In der derzeitigen Situation der Seuchenfreiheit Thüringenskann eine effektive Früherkennung durch das Auffinden, die Meldung und daraus resultierende gezielte Untersuchung von Falltieren – tot aufgefundene oder verunfallte Wildschweine – gewährleistet werden. Auch krank erlegte Tiere sind gute Indikatortiere, von denen in jedem Fall Proben gewonnen und untersucht werden.

Dazu erklärt Gesundheitsministerin Heike Werner: „Mit dem Nachweis der Afrikanischen Schweinepest im Landkreis Meißen Mitte Oktober hat sich die Risikobewertung für die östlichen Landesteile Thüringens geändert. Als zusätzliche Sicherheit beginnen wir deshalb ab sofort ergänzend zur Fallwilduntersuchung ein Monitoring aus Blutproben in speziell ausgewiesenen Zonen entlang der Landesgrenze. Ich rufe alle Bürgerinnen und Bürger, insbesondere Jägerinnen und Jäger, Landwirtinnen und Landwirte, Tierärztinnen und Tierärzte, aber auch Spaziergängerinnen und Spaziergänger in Thüringen auf, jedes verendet aufgefundene Wildschwein unter möglichst genauer Angabe der Fundstelle unverzüglich beim örtlich zuständigen Veterinäramt zu melden.“

Je nach Maß der aktiven Beteiligung wird eine Meldung mit bis zu 75 Euro Aufwandsentschädigung belohnt. Die betroffenen Jagdausübungsberechtigten beziehungsweise Jagenden werden von den zuständigen Veterinärämtern über die Beprobungspflicht in Form einer Allgemeinverfügung informiert.

Gleichzeitig wird die Entsorgung sämtlicher, nicht für die Lebensmittelgewinnung verwendeter Reste des Tierkörpers (Aufbruch und die Schwarte inklusive des Schädels) von gesund erlegten Wildschweinen angeordnet. Das Vergraben beziehungsweise Zurücklassen im Wald ist somit ab sofort in den östlichen Risikogebieten untersagt. Als Risikogebiete gelten zunächst die Landkreise Altenburger Land, Greiz, die Stadt Gera sowie die Teile des Saale-Orla-Kreises, die östlich der Autobahn A9 liegen.

„Die Verlagerung des ASP-Geschehens nach Westen zeigt die Notwendigkeit, weitere Maßnahmen zur Früherkennung der Afrikanischen Schweinepest in Thüringen zu etablieren. Eine effektive Tierseuchenbekämpfung kann nur gelingen, wenn ein Eintrag in die Wildschweinpopulation Thüringens frühzeitig erkannt wird. Dazu ist eine enge Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten notwendig. Die verstärkten Maßnahmen sind notwendig, um insbesondere einen Eintrag des ASP-Virus in Hausschweinbestände vorzubeugen. Ich rufe ebenfalls alle Schweinehalterinnen und Schweinehalter auf, die notwendigen Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten und ihre Bestände vor einem Eintrag zu schützen. Die Behörden unterstützen hier durch zielgerichtete Beratung“, so Ministerin Werner abschließend.

Hintergrund:

 

Die Afrikanische Schweinepest ist eine anzeigepflichtige und daher staatlich bekämpfungspflichtige Tierseuche, die für den Menschen ungefährlich ist. Der wirtschaftliche Schaden einer Einschleppung dieser Tierseuche in die Tierbestände ist enorm hoch. Haus- und Wildschweine können sich infizieren. Die Erkrankung geht mit einer sehr hohen Sterblichkeitsrate bei den infizierten Tieren einher. Nahezu jedes infizierte Tier stirbt innerhalb kurzer Zeit. Die im Ausbruchsfall von den Behörden zu ergreifenden Maßnahmen sind umfassend. Ein Impfstoff ist nicht verfügbar. In Betrieben mit einer nachgewiesenen ASP-Infektion sind alle Schweine zu töten, größere Gebiete um den Ausbruchsort sind von Sperrmaßnahmen betroffen.

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Thema Fallwild und/oder Blutproben finden Sie in Ihren örtlich zuständigen Veterinärämtern oder im Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz. Zusätzliche Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie unter https://www.tmasgff.de/veterinaerwesen.