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Thüringer Eindämmungserlass aktualisiert

21.07.2021

Das Thüringer Gesundheitsministerium hat den Landkreisen und kreisfreien Städten eine aktualisierte Fassung des Thüringer Eindämmungserlasses zur Verfügung gestellt. Damit wird der Handlungsrahmen an die derzeitige Infektions- und Verordnungslage angepasst.

Der Eindämmungserlass umschreibt auch weiterhin Rahmenbedingungen und Arbeitsweise zur Durchführung weitergehender Anordnungen (Allgemeinverfügungen) der unteren Gesundheitsbehörden. Leitindikator bleibt die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen bzw. Einwohner.

Neu ist die Berücksichtigung weiterer Faktoren zur lokalen Lagebeurteilung, wie die Intensivbettenkapazitäten und Hospitalisierungsraten, aber auch die Umstände des Ausbruchsgeschehens oder die jeweilige Impfquote. Darüber hinaus können auch neuartige wissenschaftliche Erkenntnisse, wie zum Beispiel das Abwasser-Screening, berücksichtigt und in die jeweilige örtliche Handlungsstrategie einbezogen werden. Damit wird dem aktuellen Pandemiegeschehen und den Erfahrungen aus den vergangenen Monaten Rechnung getragen.

Die Schwellenwerte für das notwendige Eingreifen durch die Landkreise und kreisfreien Städte werden von fünf auf vier Stufen reduziert:

1. Stufe: Unter 35 Neuinfektionen/100.000 Einwohnern

2. Stufe: Über 35 Neuinfektionen/100.000 Einwohnern

3. Stufe: Über 50 Neuinfektionen/100.000 Einwohnern

4. Stufe: Über 100 Neuinfektionen/100.000 Einwohnern

 

Eine gesonderte Stufe ab 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner entfällt.

Die Überschreitung der jeweiligen Schwellenwerte verpflichtet die unteren Gesundheitsbehörden unter Berücksichtigung der genannten zusätzlichen Indikatoren zur Prüfung beziehungsweise zum schrittweisen Erlass weiterer, der Infektionslage angepasster Schutzmaßnahmen.

Darüber hinaus sind die unteren Gesundheitsbehörden nach der Überschreitung des Schwellenwertes der Stufe 2 dazu angehalten, verstärkt Vorschläge für niedrigschwellige Impfangebote zu unterbreiten. Das Land und die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen werden dabei unterstützend tätig und stellen die Impfdosen sowie die Logistik zur Verfügung.

Ziel ist es, durch das eigenverantwortliche Handeln der Landkreise und kreisfreien Städte anhand festgelegter Parameter einen jeweils örtlich und lageangepassten Infektionsschutz zu gewährleisten, um Leben und Gesundheit durch die Eindämmung des Coronavirus zu schützen, das Gesundheitssystem zu entlasten und seine Kapazitäten zu erhalten.