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Zahl der Geimpften überholt Gesamtzahl der Corona-Infizierten in Thüringen

10.02.2021

Gesundheitsministerin Heike Werner ruft Impfberechtigte der höchsten Priorität im Alter von unter 65 Jahren zum Impfen auf.

In Thüringen hat die Zahl der geimpften Menschen heute die Schwelle der Corona-Infizierten in Thüringen seit Beginn der Pandemie überschritten. Demnach haben mit Stand heute rund 71.000 Menschen eine Erstimpfung erhalten (und etwa 26.000 davon auch die Zweitimpfung). Demgegenüber stehen etwa 69.000 Corona-Infizierte seit März 2020 insgesamt.

Dazu erklärt Gesundheitsministerin Heike Werner: „Auch, wenn wir noch lange nicht am Ziel sind: Das ist ein Grund zur Freude. Wir befinden uns mit den Impfungen in Thüringen über dem Bundesschnitt. Das zeigt, unsere Strategie funktioniert und wir liegen richtig. Doch wir dürfen jetzt auch nicht nachlassen. Für den AstraZeneca-Impfstoff gibt es noch freie Termine. Alle Impfinteressierten unter 65 Jahren der höchsten Priorisierungsstufe haben kurzfristig die Chance auf eine Impfung.“

Entsprechende Impfmöglichkeiten bestehen in den Impfstellen in Apolda, Arnstadt, Bad Salzungen, Blankenhain, Eisenberg, Greiz, Hildburghausen, Ilmenau, Leinefelde, Mühlhausen, Nordhausen, Rudolstadt, Schmalkalden sowie Sömmerda. Impfberechtigt sind die folgenden Personengruppen der höchsten Prioritätsstufe im Alter von unter 65 Jahren:

  1. Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind.
    Dazu zählen beispielsweise auch Homecare-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder die Beschäftigten sonstiger Dienstleister, wenn sie regelmäßig in der Betreuung von Pflegeheimen tätig sind und direkten Kontakt mit Bewohnerinnen und Bewohnern haben.
  2. Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen, sowie Personen, die im Rahmen der ambulanten Pflege Begutachtungs- oder Prüftätigkeiten ausüben.
    Dazu zählen beispielsweise auch Beschäftigte ambulanter Pflegedienste im Rahmen der Betreuung von ambulanten Wohnformen oder Spezialpflegekräfte wie Stoma- und Wundschwestern.
  3. Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, in Rettungsdiensten, als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, in den Impfzentren sowie in Bereichen, in denen für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 relevante aerosolgenerierende Tätigkeiten durchgeführt werden.
    Dazu zählen beispielsweise auch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie ihre Praxisteams, wenn sie unmittelbar aerosolgenerierende Tätigkeiten ausführen beziehungsweise dabei assistieren (HNO-Ärzte, Zahnärzte, infektiologische Schwerpunktpraxen, Anästhesisten in ambulanten OP-Praxen, Pulmologen etc.).
  4. Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht, insbesondere in der Onkologie oder Transplantationsmedizin.
    Dazu zählen beispielsweise auch die Beschäftigten in Hospizen oder von ambulanten Hospizdiensten, in radioonkologischen beziehungsweise onkologischen Praxen und Dialyseeinrichtungen.

Zur weiteren Perspektive erklärt die Ministerin: „Wir werden in den kommenden Tagen schauen, wie hoch die Impfbereitschaft in der zuvor genannten Zielgruppe noch ist. Wenn sich herausstellt, dass weiter freie Kapazitäten für den Impfstoff von AstraZeneca bestehen, ist in der Altersgruppe der unter 65-Jährigen auch der fließende Übergang in die nächste Priorisierungsstufe denkbar. Denn wir wissen, dass auch sehr viele Menschen mit Behinderungen, bestimmten Vorerkrankungen und aus weiteren medizinischen Bereichen dringend auf eine Impfung warten.“

Die zuvor beschriebene Vorgehensweise gilt für den Impfstoff von AstraZeneca. Die Impfstoffe von BioNTech und Moderna werden zunächst auch weiter vorrangig in den Pflegeeinrichtungen und Impfstellen an die über 80-Jährigen verimpft. Die höchst vulnerablen Gruppen zu schützen, hat weitere oberste Priorität.

Für die Impfstoffe von BioNTEch und Moderna können aktuell noch keine neuen Termine angeboten werden. Impfinteressierte können sich unter news.impfen-thueringen.de für den Impf-Newsletter der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen registrieren, um über neue Entwicklungen auf dem Laufenden gehalten zu werden.