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Geflügelpest in Thüringen

 
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Die Aviäre Influenza (AI), auch Geflügelpest genannt, ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit wobei wilde Wasservögel den natürlichen Reservoirwirt darstellen. AI-Viren kommen in zwei Varianten (gering- und hochpathpogen) und verschiedenen Subtypen (H1-16 in Kombination mit N1-9) vor. Geringpathogene AI-Viren (LPAIV) der Subtypen H5 und H7 verursachen beim Hausgeflügel, insbesondere bei Enten und Gänsen kaum oder nur milde Symptome. Durch eine spontane Mutation zu einer hochpathogenen Form, welche sich dann klinisch als Geflügelpest zeigt und mit einem schweren klinischen Verlauf und hoher Ansteckung einhergeht, entstehen besonders in Hühner- und Putenbeständen hohe Verlustraten. Der Geflügelpest ist somit eine große wirtschaftliche Bedeutung zuzuschreiben. Aktuell dominiert laut dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bei Wildvögeln der Subtyp H5N1, welcher auch bei allen Ausbrüchen beim Hausgeflügel nachgewiesen wurde. Aufgrund der Persistenz bei Wildvögeln ist die Epidemie im Sommer 2022 nicht zum Stillstand gekommen. Das FLI stuft das Risiko der Aus- und Weiterverbreitung von Hochpathogenen Aviären Influenzaviren (HPAIV) vom Subtyp H5N1 in Wasservogelpopulationen im Zusammenhang mit den hohen Dichten des Wasservogelbesatzes an Sammelplätzen innerhalb Deutschlands als hoch ein. Auch das Risiko einer Übertragung auf Geflügel und gehaltene Vögel wird weiterhin als hoch eingestuft. Derzeit dominiert das Geflügelpestvirus H5N1 nicht nur in Deutschland, sondern weltweit.

Die vollständige aktuelle Risikoeinschätzung des FLI ist hier einsehbar.

Die durch das FLI erstellten Übersichtskarten der bisher in Deutschland festgestellten HPAI-Infektionsfälle ermöglichen einen Überblick über die jeweils aktuelle Lage des Geflügelpestgeschehens.

Hintergrund:

Die hochpathogene aviäre Influenza der Subtypen H5 und H7, auch Geflügelpest genannt, ist eine staatlich bekämpfungspflichtige Tierseuche, die bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln nach teilweise schweren Erkrankungserscheinungen zu massenhaftem Verenden führen kann.

 

 
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Pressemitteilungen des TMASGFF

Geflügelpest in einem Kleinstbestand im Wartburgkreis ausgebrochen

20.03.2023 - Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (VLÜA) des Wartburgkreises hat den Ausbruch der Geflügelpest in einem Rassegeflügelbestand in der Gemeinde Hörselberg-Hainich amtlich bestätigt.

Geflügelpest im Landkreis Schmalkalden-Meiningen amtlich festgestellt

20.01.2023 - Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Seit Mitte Oktober des vergangenen Jahres werden in Deutschland vermehrt Geflügelpestausbrüche bei gehaltenen Vögeln und im Wildvogelbereich festgestellt. Thüringen ist erstmalig im neuen Jahr betroffen. Nach einem positiven Wildvogelfund im Stadtgebiet Nordhausen bei einer Wildgans wurde nun auch in einer kleinen Geflügelhaltung im Landkreis Schmalkalden-Meiningen der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt.

 

Ausbruch der Geflügelpest im Weimarer Land und in der Stadt Jena

07.12.2022 - Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) als zuständige Bundesoberbehörde hat den Ausbruch der Geflügelpest bei zwei Geflügelhaltern im Weimarer Land sowie bei einem Geflügel haltenden Betrieb in Jena bestätigt. Durch das Friedrich-Loeffler-Institut wurde das für Geflügel hochpathogene Influenza-A-Virus vom Subtyp H5N1 festgestellt. Alle betroffenen Geflügelhalter haben an einer Kreisrassegeflügelschau teilgenommen.

Geflügelpest in Thüringen: Ausbruch in einem Hausgeflügelstand im Landkreis Hildburghausen bestätigt

09.12.2021 - Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Nach einem ersten Ausbruch am 2. Dezember im Altenburger Land wurde am 8. Dezember 2021 in einem zweiten Hausgeflügelbestand Thüringens im Landkreis Hildburghausen der Ausbruch der Geflügelpest amtlich bestätigt.

Geflügelpest in Thüringen: Erster Fall in einem Hausgeflügelbestand im Winter 2021/2022

03.12.2021 - Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Am 2. Dezember 2021 ist der erste Fall der Geflügelpest in einer Hausgeflügelhaltung Thüringens in diesem Winter amtlich festgestellt worden. Bei einem gewerblichen Geflügelhalter im Landkreis Altenburger Land wurde durch das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) das hochpathogene Aviäre Influenzavirus (HPAIV) vom Subtyp H5, Erreger der Geflügelpest, nachgewiesen. Das Nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut hat das Untersuchungsergebnis bestätigt und das zuständige Veterinäramt somit den Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt.

 

 
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Dynamische Karte

Übersicht über Restriktionen für Tierhalter

Ab sofort können sich Tierhalterinnen und Tierhalter in Thüringen schnell und einfach mittels einer interaktive Karte über lokale Restriktionen bei der Geflügeltierhaltung informieren.

 
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Allgemeine Informationen

Aviäre Influenza (von lat. avis, Vogel), umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt, ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit, die ihren natürlichen Reservoirwirt im wilden Wasservogel hat. Diese Viren treten in zwei Varianten (gering/hochpathogen) und verschiedenen Subtypen (H1-16 in Kombination mit N1-9) auf. Geringpathogene aviäre Influenzaviren (LPAIV) der Subtypen H5 und H7 verursachen bei Hausgeflügel, insbesondere bei Enten und Gänsen, kaum oder nur milde Krankheitssymptome. Allerdings können diese Viren spontan zu einer hochpathogenen Form (hochpathogene aviäre Influenzaviren, HPAIV) mutieren, die sich dann klinisch als Geflügelpest zeigt. Geflügelpest ist für Hausgeflügel hochansteckend und verläuft mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen.

Das Friedrich-Loeffler-Institut weist darauf hin, dass es derzeit keine Hinweise darauf gibt, dass die aktuellen H5-Viren Menschen infizieren können. Um jegliche Ansteckungsgefahr zu vermeiden, werden Spaziergängerinnen und Spaziergänger dringend gebeten, tote Wildvögel nicht anzufassen. So kann auch eine Weiterverbreitung des Virus verhindert werden. Zudem sollten Hunde in Gebieten um Seen, Teiche, Flüsse und Bäche an der Leine geführt werden.

Folgende weiterführende Informationen des FLI stehen zur Verfügung:

 

 
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Was müssen Halterinnen und Halter beachten?

Alle Halter von Geflügel werden aufgefordert, ihre Tiere in Bezug auf den Gesundheitszustand regelmäßig und gewissenhaft zu kontrollieren. Bei Krankheitsanzeichen und Auffälligkeiten, wie z. B. reduzierter Legeleistung und/oder verminderte Wasser- bzw. Futteraufnahme ist ein Tierarzt hinzuzuziehen. Die tierseuchenrechtlichen Vorgaben der Verordnung (EU) 2016/429 sowie der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687 sind zu beachten. Weiterhin sind die allgemeinen Schutzmaßregeln, die in der Geflügelpest-Verordnung Geflügelpest-Verordnung vorgeschrieben sind, konsequent umzusetzen.

Hinweis: Die Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Geflügelpest mit Festlegung von vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen im Freistaat Thüringen vom 7. Januar 2021 wurde mit Wirkung ab dem 26. Mai 2021 widerrufen.

 

 
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Prüfung der Biosicherheitsmaßnahmen

Eine wichtige Maßnahme ist die Prüfung der Biosicherheitsmaßnahmenin jeder Geflügelhaltung.

Folgende Punkte müssen beachtet werden:

  • Einschränkung des Besucherverkehrs auf ein unerlässliches Mindestmaß,
  • möglichst die Verwendung betriebseigener Schutzkleidung,
  • Wechsel oder Reinigung und Desinfektion von Schuhwerk,
  • hygienische Reinigung der Hände vor jedem direkten Tierkontakt und
  • keine Lagerung von Futter oder Einstreu unter freien Himmel mit Zugang zu Wildvögeln
  • Fütterung und Tränkung von Geflügel nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen
  • Jäger und Personen, die mit verendeten Wildvögeln in Kontakt gekommen sind, sollten Ställe, in denen sich Geflügel befindet, in den folgenden 48 Stunden nicht betreten.
 
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Der Geflügelgesundheitsdienst der Thüringer Tierseuchenkasse hat Biosicherheitsmaßnahmen in gewerblichen Geflügelhaltungen und in kleinen Geflügelhaltungen sowie Haltungen von Rassegeflügel zusammengefasst. Diese sind unter den nachfolgenden Links einsehbar:

Darüber hinaus muss Geflügel aufgestallt werden, sofern eine Verfügung des zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes diese Aufstallung anordnet.

 
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Verzehr von Geflügelfleisch und Geflügelfleischprodukten

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) weist in seiner Mitteilung Nr. 032/2016 vom 10. November 2016 darauf hin, dass bei den Ausbrüchen von hochpathogener aviärer Influenza bei Wildgeflügel aufgrund des HPAI-Virus vom Subtyp H5N8 keine Infektionen des Menschen mit H5N8 bekannt geworden sind. Eine Übertragung des Erregers (H5N8) über infizierte Lebensmittel ist theoretisch denkbar, aber unwahrscheinlich. Weitergehende Informationen insbesondere zu Hygienemaßnahmen beim Verzehr von Geflügelfleisch und Geflügelfleischprodukten hat das Bundesinstitut für Risikobewertung veröffentlicht.

 
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Allgemeine Meldungen

Fund verendeter Wildvögel melden

Auffälliges Verhalten und Totfunde bei Wildvögeln sollten von Jägern sowie allen Bürgerinnen und Bürgern, die in der Natur unterwegs sind, umgehend den örtlich zuständigen Veterinärbehörden zur Bergung und Untersuchung gemeldet werden, damit diese Vögel schnellstmöglich auf das Virus untersucht werden können. Vögel, die an der hochpathogenen Aviären Influenza erkrankt sind, zeigen ausgeprägte schwere Krankheitsverläufe bis hin zu Todesfällen. Laut dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) können hochpathogene, aber auch geringpathogene Aviäre Influenza-Viren bei Exposition gegenüber einer hohen Infektionsdosis auch auf den Menschen übertragen werden.

Um jegliche Ansteckungsgefahr zu vermeiden, werden Spaziergängerinnen und Spaziergänger dringend gebeten, tote Wildvögel nicht anzufassen. So kann auch eine Weiterverbreitung des Virus verhindert werden. Zudem sollten Hunde in Gebieten um Seen, Teiche, Flüsse und Bäche an der Leine geführt werden.

Biosicherheit in Geflügelhaltungen erhöhen

Oberste Priorität hat auch in Thüringen der Schutz der Nutzgeflügelbestände. Aufgrund der aktuellen Tierseuchenlage sind alle Geflügelhalter dazu aufgerufen, die Gefahr der Einschleppung der Geflügelpest zu minimieren.

Wichtig ist es vor allem, dass Geflügelhalter ihre Tiere in Bezug auf den Gesundheitszustand regelmäßig und gewissenhaft kontrollieren. Bei Krankheitsanzeichen und Auffälligkeiten ist ein Tierarzt hinzuzuziehen.

Es wird außerdem dringend empfohlen, betriebliche Biosicherheitsmaßnahmen in den Geflügelhaltungen zu überprüfen und, wenn nötig, zu verbessern.

Biosicherheit bedeutet in der Praxis:

  • Einschränkung des Besucherverkehrs auf ein unerlässliches Mindestmaß
  • Verwendung betriebseigener Schutzkleidung
  • Wechsel oder Reinigung und Desinfektion von Schuhwerk
  • hygienische Reinigung der Hände vor und nach jedem direkten Tierkontakt
  • keine Lagerung von Futter oder Einstreu unter freiem Himmel mit Zugang für Wildvögel
  • Unterbindung weiterer indirekter Eintragswege wie kontaminiertes Wasser oder verunreinigte Gegenstände (Schubkarren, Fahrzeuge usw.)
  • Errichtung einer funktionierenden physischen Barriere zwischen den Habitaten von wilden Wasservögeln (z.B. Gewässer, Felder auf denen sich Gänse, Enten oder Schwäne sammeln) und Geflügelhaltungen

Aufstallung von Geflügel – Dynamische Karte bietet aktuellen und schnellen Überblick über betroffene Gebiete

Das Geflügelpestgeschehen ist hochdynamisch. Viele Geflügelhalter stehen daher regelmäßig vor der Frage, ob sie ihr Geflügel aufstallen müssen oder nicht. Die Entscheidung, ob die Anordnung einer Aufstallung erforderlich ist, trifft das jeweils zuständige Veterinäramt auf Grundlage einer laufenden Risikobewertung der Tierseuchenlage.

Das Thüringer Gesundheitsministeriums verfolgt aufmerksam die aktuelle Lage und bewertet fortlaufend die Auswirkungen für die hiesigen Geflügelhalter. Sollte sich das Risiko weiter erhöhen, so kann in Thüringen risikoorientiert eine Aufstallung für Geflügel mit Freilandhaltung angeordnet werden. Grundsätzlich wird die präventive Aufstallung von Geflügel in sogenannten Allgemeinverfügungen durch die die Landkreise und kreisfreien Städte angeordnet. Auch weitere Maßnahmen zum Schutz vor der Geflügelpest werden in diesem Rahmen verfügt.

Für einen aktuellen Überblick über mögliche bestehende Aufstallungsanordnungen in Thüringen steht eine dynamische Karte zur Verfügung. Diese kann unter folgendem Link aufgerufen werden: https://tierseuchen.thueringen.de/

Die Karte weist, soweit möglich, tagesaktuell alle Gebiete in Thüringen mit Aufstallverpflichtung bzw. mit weiteren Restriktionen grafisch abgebildet aus. Zusätzlich bietet die dynamische Karte die Möglichkeit der Suche durch Adresseingabe. Die Karte stellt ein wichtiges Hilfsinstrument dar, denn der Nutzer/ die Nutzerin wird schnell und aktuell über die bestehenden Einschränkungen informiert und gleichzeitig auf die rechtlich bindende Verfügung der zuständigen Behörde verwiesen bzw. dorthin verlinkt.

Aufstallungsanordnungen sind für die Geflügelhalter rechtlich verbindlich. Ihnen ist in jedem Fall nachzukommen. Sie dienen der Verhinderung des Eintrags des Geflügelpestvirus aus der Wildvogelpopulation in Hausgeflügelbestände und/ oder der Verhinderung der Weiterverbreitung des Virus in den Regionen um betroffene Ausbruchsbetriebe herum.

Hinweis: Nur die amtlichen Veröffentlichungen bzw. Verfügungen mit den dort genannten Gemeinden, Gebieten und Fristen sind rechtlich bindend und führen bei Nichteinhaltung zu Ahndungen!

Allgemeinverfügung des TLV vom 07.04.2021 ist weiterhin gültig

Die im Rahmen des Geflügelpestgeschehens im Frühjahr 2021 für Thüringen erlassene Allgemeinverfügung des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz (TLV) ist weiterhin gültig.

Somit gilt für alle Geflügelhalter in Thüringen:

„Geflügel darf im gesamten Gebiet des Freistaates Thüringen außerhalb einer gewerblichen Niederlassung oder, ohne eine solche Niederlassung zu haben, nur abgegeben werden, soweit das Geflügel längstens vier Tage vor der Abgabe klinisch tierärztlich oder im Fall von Enten und Gänsen virologisch untersucht wurden. Die Untersuchung ist vom Abgeber durch eine Bescheinigung nachzuweisen.“

Das Vorhandensein dieser erforderlichen Gesundheitsbescheinigung ist vor Aufnahme von Geflügel in den eigenen Tierbestand zu prüfen.

Die vollständige Allgemeinverfügung ist unter folgendem Link veröffentlicht: https://verbraucherschutz.thueringen.de/fileadmin/startseite/tiergesundheit/tierseuchen/doc/20210407_Notbekanntgabe_Gefluegelpest-Reisegewerbe.pdf

 
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Weitere Hinweise und Links

des Friedrich-Loeffler-Instituts