Inhaltselment überspringen 

1. Mai – Tag der Arbeit

30.04.2025

Arbeitsministerin Katharina Schenk: „Keine Rückschritte beim Arbeitsschutz – zwei freie Samstage im Monat sind nicht zu viel!“

Nach jüngsten Forderungen aus der Wirtschaft und von Handelsverbänden, die Regelungen zur Samstagsarbeit zu lockern, stellt die Thüringer Arbeitsministerin Katharina Schenk klar:

„Beim Arbeitsschutz darf es keine Rückschritte geben – zwei freie Samstage im Monat sind nicht zu viel. Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Handel haben angemessene Ruhephasen und Zeit für Familie verdient. Wir können nicht weiter auf Verschleiß fahren und uns dann wundern, warum Menschen bestimmte Tätigkeiten nicht mehr ausüben wollen. Gesunde und motivierte Arbeitskräfte sind in Zeiten des Fachkräftemangels ein hohes Gut.“

Die Samstagsfreistellungsregelung in Thüringen wurde mit Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes Ende 2011 eingeführt. Die gesetzliche Regelung sieht zwei arbeitsfreie Samstage im Monat für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Verkaufsstellen vor. Das ist bundesweit einmalig und sorgte von Anfang an für Kritik bei Wirtschafts- und Handelsvertretern. Mit Urteil vom Bundesverfassungsgericht am 14. Januar 2015 und vom Thüringer Verfassungsgerichtshof am 7. Dezember 2016 wurde die Rechtmäßigkeit bestätigt. Verschiedene Änderungsinitiativen im Thüringer Landtag fanden bisher keine Mehrheit.

„Die Belastungen in den Verkaufsstellen haben in den letzten Jahren deutlich zugenommen und noch immer ist der Einzelhandel vorwiegend weiblich. Teilzeitbeschäftigung, höheres Arbeitspensum, ungünstige Arbeitszeiten und längere Ladenöffnungszeiten belasten die Familien und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Wir wollen familienfreundlichstes Bundesland werden und stehen klar an der Seite der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“, so Schenk weiter.

Arbeitsfreie Wochenenden mit zwei zusammenhängenden freien Tagen nehmen in der Regel positiven Einfluss auf die Regeneration der Arbeitskraft. Es werden deutlichere Erholungseffekte erreicht als nur bei einem arbeitsfreien Tag. Unregelmäßige Arbeitszeiten wiederum erschweren beispielsweise das Engagement in Vereinen, das soziale Miteinander und die Gestaltung des Familienlebens mit Partnern, Kindern und Freunden.

Weitere Informationen dazu:
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin „Schöne neue Handelswelt? Arbeitsbedingungen im Einzelhandel“: https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Fakten/BIBB-BAuA-16