Thüringens Sozialministerin Heike Werner wird am Montag, 27. November 2023, am Treffen des Außerparlamentarischen Bündnisses für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) im Thüringer Landtag teilnehmen. Dort berichtet sie über aktuelle Arbeitsstände zur Umsetzung auf Landesebene.
Dafür sind drei Handlungsschwerpunkte maßgeblich:
Evaluation des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (ThürGIG):Die Prüfung des Gesetzestextes, insbesondere bezüglich der Rückbindung an die UN-Behindertenrechtskonvention, hat bereits begonnen. Aktuell werden ergänzend standardisierte Fragebögen für eine Befragung der öffentlichen Verwaltung sowie von Bürgerinnen und Bürgern vorbereitet. Zudem sind Experteninterviews mit verschiedenen Akteuren und Interessengruppen geplant. Die Evaluation soll bis Ende August 2024 mit der Vorlage eines Abschlussberichtes beendet werden.
Erstellung eines Teilhabeberichts: Unter Beteiligung von Vereinen und Verbänden wird ein Fragebogen zur Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen erarbeitet. Die aus der offenen Befragung gewonnenen Informationen sowie die bereits vorhandene Datenlage werden gesammelt und ausgewertet, um Herausforderungen und Chancen für die Teilhabe zu identifizieren. Für die Begleitung der Berichtserstellung wird ein Projektbeirat aus verschiedenen Interessensgruppen und Akteuren gebildet. Der Teilhabebricht soll ebenfalls bis Ende August 2024 vorgelegt werden.
Fortschreibung des Thüringer Maßnahmenplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention: Nach Abschluss der zuvor genannten Evaluation und des Teilhabeberichts ist ein Fachtag zur Ergebnisvorstellung geplant. Dieser soll zugleich den Fortschreibungsprozess des Thüringer Maßnahmenplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention eröffnen. Neben den Ergebnissen der Evaluation und des Teilhabeberichtes werden die aktuellen Empfehlungen des UN-Fachausschusses als wesentliche Grundlage für die bereits bestehenden neun thematischen Arbeitsgruppen dienen (vgl. https://www.tmasgff.de/fileadmin/user_upload/Soziales/Dateien/Menschen_mit_Behinderungen/20231113Uebersicht_der_Arbeitsgruppenleitungen.pdf). Die inhaltliche Fortschreibung des Maßnahmenplans erfolgt ab Ende des Jahres 2024 als partizipativer Prozess.
„Für unseren Maßnahmenplan rufe ich die Thüringerinnen und Thüringer ausdrücklich zur Mitwirkung und Beteiligung auf. Alle Vorschläge sind herzlich willkommen. Bereits jetzt können Anmeldungen gegenüber den einzelnen Arbeitsgruppenleitungen erfolgen. Die Kontakte finden sich auf unserer Internetseite*“, so Ministerin Werner.
Darüber hinaus erarbeitet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Reformkonzepte zur Weiterentwicklung von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. Diese sollen in nächster Zeit auch mit den Ländern beraten werden. Das Thüringer Sozialministerium plant zur Jahresmitte 2024 einen Fachtag dazu.
Sozialministerin Werner betont: „Thüringen bringt sich in die Prozesse zur Umsetzung der UN-Behindertenkonvention konstruktiv ein. Unser gemeinsames Ziel ist eine inklusive Gesellschaft, in der jeder Mensch, unabhängig von seinen Fähigkeiten, die gleichen Chancen erhält. Das Außerparlamentarische Bündnis für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist dafür ein wichtiger Partner."
Hintergrund:
Im Außerparlamentarischen Bündnis zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention arbeiten verschiedene Thüringer Interessengruppen zusammen. Sie setzen sich gemeinsam für die Verbesserung der Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderungen und ihren Familien ein.
*siehe Link unter 3.