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Bundesrat lehnt Änderung des Tarifvertragsgesetzes ab

28.05.2021

Am heutigen Freitag, den 28. Mai, ist der Bundesrat zu seiner 1005. Sitzung zusammengekommen. In dieser Sitzung wurde auch über die von Thüringen, Berlin und Bremen eingebrachte angestrebte Änderung des § 5 Tarifvertragsgesetz abgestimmt. Das Ziel der angestrebten Gesetzesänderung war die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen zu erleichtern. Durch Allgemeinverbindlicherklärung weitet das zuständige Arbeitsministerium die Anwendung des Tarifvertrages auf die Arbeitgeber/-innen und Arbeitnehmer/-innen aus, die zwar unter dessen Geltungsbereich fallen aber nicht tariflich gebunden sind.

Arbeitsministerin Heike Werner: „Wir wollen faire und gute Arbeitsbedingungen sichern. Als Thüringer Arbeitsministerin verfolge ich daher den Bedeutungsverlust tarifvertraglicher Strukturen mit großer Besorgnis. Die Tarifbindung ist in den letzten Jahren fast um die Hälfte gesunken – vor allem in kleinen und mittleren Unternehmen. Aufgabe und Verantwortung des Staates ist es, dieser zunehmenden Erosion der Tariflandschaft etwas entgegenzusetzen. Dabei kommt der Allgemeinverbindlicherklärung eine maßgebliche Bedeutung zu: Nur durch die hinreichende Verbreitung von Tarifverträgen können wir Beschäftigte davor schützen, dass der wirtschaftlich stärkere Arbeitgeber einseitig die Arbeitsbedingungen bestimmt. Tarifverträge sind das zentrale Instrument, um faire Löhne und zu erzielen und die soziale Absicherung der Menschen zu gewährleisten.“

Im Bundesrat wurde der von Bremen initiierte Antrag auf Gesetzesänderung jedoch abgelehnt.

Hierzu Werner: "Ich bedauere das Abstimmungsergebnis sehr. Durch die Unterstützung der Initiative aus Bremen wollten wir Anreize für die Tarifvertragsparteien setzen, verstärkt von der Allgemeinverbindlicherklärung Gebrauch zu machen. Auf diese Weise hätten mehr Menschen von besseren Arbeitsbedingungen profitieren können.“