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Dritter Gleichstellungsbericht der Thüringer Landesregierung beschlossen

23.05.2023

Frauenministerin Werner: „Ergebnisse zeigen Fortschritte und Schwachstellen zugleich“

Die Gleichstellung von Frauen und Männern in den Behörden des Landes, seiner Gebietskörperschaften und anderer Träger der öffentlichen Verwaltung hat in Thüringen Verfassungsrang – das kann in einigen Bereichen im Freistaat gut umgesetzt werden, in anderen besteht noch Verbesserungsbedarf. Während es zum Beispiel einen erkennbaren Anstieg des Frauenanteils in Führungspositionen in den obersten Landesbehörden gibt, ist die Stellung der Gleichstellungsbeauftragten häufig ausbaufähig. Dies belegt der in der heutigen Kabinettssitzung beschlossene Dritte Gleichstellungsbericht der Thüringer Landesregierung.

„Die positiven Wirkungen zeigen sich unter anderem am Anteil weiblicher Sachgebiets- und Geschäftsleitungen. Bei den Beamtinnen betrug dieser im Jahr 2020 49,5 Prozent und bei den weiblichen Tarifangestellten 53,7 Prozent. Der Anteil an Fortbildungen zur Führungskräftequalifikation ist bei Frauen und Männern nahezu ausgeglichen. Ein positiver Trend lässt sich auch in der Beförderungspraxis feststellen: 38,7 Prozent der Beförderungen im höheren Dienst im Jahr 2017 und 43,3 Prozent im Jahr 2020 entfielen auf Frauen“, fasst Ministerin Heike Werner zusammen.

Der Bericht zeigt jedoch auch die Schwachstellen auf. So ist der Teilzeitanteil von Frauen nach wie vor hoch, nur 50 Prozent der weiblichen Bediensteten arbeiten in Vollzeit. Im Vergleich der Jahre 2017 und 2020 ist sogar ein Anstieg des Teilzeitanteils von 41,2 Prozent auf 46,6 Prozent erkennbar. Deutlicher Verbesserungsbedarf zeigt sich auch bei der paritätischen Besetzung von Gremien. Zum Stichtag 30. Juni 2020 lag der Frauenanteil nur bei rund 35 Prozent.

Mittels einer Interviewanalyse und einer Fragebogenerhebung wurde außerdem ersichtlich, dass die Position der Gleichstellungsbeauftragten in den Behörden nicht immer ausreichend bekannt, formalisiert und akzeptiert ist. Die gesetzlich vorgesehene Einbindung sowie die finanziellen und personellen Ressourcen der Gleichstellungsbeauftragten sind nicht immer garantiert und werden zu wenig kontrolliert. Ebenso wurde ersichtlich, dass in rund einem Drittel der vom Gesetz umfassten Dienststellen kein Gleichstellungsplan vorhanden ist. Hier sind noch wichtige Schritte zu gehen.

„Der Bericht liefert wichtige Impulse, an welcher Stelle bestehende gesetzliche Regelungen aktuellen gleichstellungspolitischen Ansprüchen und den Herausforderungen unserer Zeit angepasst werden müssen. Diese Denkanstöße sollten genutzt werden, um dem Verfassungsrang der Gleichstellung in Thüringen angemessen zu entsprechen“, so die Landesgleichstellungsbeauftragte Gabi Ohler.

Dem Dritten Gleichstellungsbericht liegen die Daten der Thüringer Gleichstellungsstatistik – Stichtage 30. Juni 2017 und 30. Juni 2020 – zu Grunde. Er wird nun dem Thüringer Landtag vorgelegt.

Hintergrund:

Das Thüringer Gleichstellungsgesetz in der Fassung vom 6. März 2013 dient der Verwirklichung der in der Verfassung des Freistaats Thüringen festgelegten Verpflichtung des Landes, seiner Gebietskörperschaften und anderer Träger der öffentlichen Verwaltung, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Bereichen des öffentlichen Lebens durch geeignete Maßnahmen zu fördern und zu sichern. Gesetzlich vorgesehen ist dafür unter anderem eine regelmäßige Berichterstattung zur Umsetzung an den Thüringer Landtag.