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Fünfte Fachkonferenz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Thüringen tagt in Erfurt

26.09.2024

Die UN-Behindertenrechtskonvention besitzt seit inzwischen 15 Jahren Gültigkeit in der Bundesrepublik Deutschland. Ziel ist die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft.

In diesem Sinne hat sich das Thüringer Sozialministerium gemeinsam mit betroffenen Menschen, Vereinen und Verbänden sowie Akteuren aus der öffentlichen Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft zum Ziel gesetzt, den Thüringer Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu aktualisieren und stets dem neuesten Erkenntnisstand anzupassen. In Erfurt findet dazu heute eine Fachkonferenz mit rund 230 Teilnehmerinnen und Teilnehmern statt, die den Auftakt für den partizipativen Fortschreibungsprozess bilden soll.

Wesentliche Impulse wird das Verfahren durch zwei kurz zuvor abgeschlossene externe Untersuchungen erhalten. Hierbei handelt es sich zum einen um den Teilhabebericht für den Freistaat Thüringen (https://www.tmasgff.de/publikationen#pub162), zum anderen um die Evaluation des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (https://www.tmasgff.de/publikationen#pub161).

Dazu die Thüringer Sozialministerin Heike Werner: „Es ist wichtig, dass wir wissen, wie es den Menschen mit Behinderungen in Thüringen geht und wo mögliche Hürden für eine gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe in der Gesellschaft liegen. Deshalb werden Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderungen in alle Prozesse in Thüringen aktiv einbezogen. Im Ergebnis gibt es viele verschiedene Handlungsansätze, die in die Version 3.0 des Thüringer Maßnahmenplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention einfließen sollen.“

Dies geschieht in neun thematisch gegliederten Arbeitsgruppen, die sich im Anschluss an die Fachkonferenz regelmäßig treffen werden, um neue Maßnahmen anhand des Teilhabeberichts und der Evaluation des Thüringer Gleichstellungsgesetzes herauszuarbeiten. An den Arbeitsgruppen können alle interessierten Personen teilnehmen. Anmeldungen sind über die zentrale Kontaktadresse un-brk@tmasgff.thueringen.de möglich.

Zusätzlich sollen auch die Ergebnisse der deutschen Staatenprüfung vor dem zuständigen UN-Fachausschuss umfassend in den Arbeitsgruppen diskutiert werden. Diesbezüglich wird die Fachkonferenz für eine überblicksartige Vorstellung der Empfehlungen des UN-Fachausschusses dienen.

„Thüringen verschreibt sich ganz klar den Zielen der UN-Behindertenrechtskonvention, wonach eine echte Chancengleichheit von Menschen mit Behinderungen in unserer Gesellschaft erreicht werden soll. Die Ergebnisse der Berichte und die abgeleiteten Handlungsempfehlungen werden helfen, derzeit bestehende Probleme zu analysieren und diese letztlich auch zu lösen“, so Frau Ministerin Werner.

Ziel ist die Fertigstellung des Thüringer Maßnahmenplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention 3.0 bis zum ersten Quartal 2026.

Die aktuelle Version 2.0 des Maßnahmenplans steht zur Verfügung unter: https://www.tmasgff.de/soziales/menschen-mit-behinderungen/massnahmenplan-downloads

 

Weiterführende Informationen

Bei den neun thematischen Arbeitsgruppen handelt es sich um die folgenden:

•           AG 1 - Bildung und Ausbildung, Kinder mit Behinderungen

•           AG 2 - Arbeit und Beschäftigung

•           AG 3 - Bauen, Wohnen, Mobilität

•           AG 4 - Kultur, Freizeit und Sport

•           AG 5 - Gesundheit und Pflege

•           AG 6 - Kommunikation und Information

•           AG 7 - Schutz der Menschenwürde und Persönlichkeitsrechte

•           AG 8 - Teilhabe am öffentlichen und politischen Leben, Bewusstseinsbildung

•           AG 9 - Frauen mit Behinderungen

 

Wesentliche Empfehlungen des Teilhabeberichts sind beispielsweise der Ausbau von Hilfestellungen für Eltern von Kindern mit Behinderungen, die stärkere Berücksichtigung von Barrierefreiheit im Wohnungsbau und die bedarfsgerechtere Anpassung von Beratungsstrukturen.

Die Evaluation des Gleichstellungsgesetzes ergab Handlungsbedarf im Bereich der Informationsvermittlung. Das heißt, das Gesetz und die damit verbundenen Rechtsansprüche müssen Menschen mit Behinderungen bekannter gemacht werden. Die öffentlichen Träger benötigen wiederum bei der Durchführung von Maßnahmen mehr Unterstützung. Insbesondere hohe Kosten, baurechtliche Einschränkungen, technische Schwierigkeiten und fehlende Fachexpertise führen zu Umsetzungslücken. Dazu gilt es insbesondere auch die kommunalen Behindertenbeauftragten weiter zu stärken.