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Geflügelpest in Thüringen: Landestierseuchenkrisenstab hat getagt

29.03.2021

Auf Einladung des zuständigen Thüringer Gesundheitsministeriums hat heute der Landestierseuchenkrisenstab getagt. Neben den ständigen Mitgliedern waren als betroffene Verbände auch der Geflügelwirtschaftsverband und der Verband der Rassegeflügelzüchter geladen.

Die Geflügelhalter im Land haben durch die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen bisher eine Ansteckung ihrer Tiere mit der Geflügelpest durch Wildvögel erfolgreich verhindern können. Dass das Virus nun über eine Geflügelhaltung aus Nordrhein-Westfalen kurz vor den Osterfeiertagen nach Thüringen gelangt ist, stellt alle Beteiligten vor große Herausforderungen. Die Veterinärbehörden vor Ort haben umgehend alle Maßnahmen eingeleitet, um ein Übergreifen auf weitere Betriebe zu verhindern.

Bisher wurde das hochpathogene Aviäre Influenzavirus H5 N8 (HPAIV H5N8) in 25 Betrieben amtlich festgestellt, in weiteren acht liegt ein Verdacht aufgrund klinischer Symptomatik vor, der noch durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigt werden muss.

Betroffen sind nach derzeitiger Kenntnis die folgenden Landkreise und kreisfreien Städte: Weimarer Land (13 Ausbruchsbetriebe), Saale-Holzlandkreis inkl. Stadt Jena (neun Ausbruchsbetriebe), Sömmerda (zwei Ausbruchsbetriebe) und die Stadt Erfurt (ein Ausbruchsbetrieb).

Da die Geflügelpestverordnung vorsieht, dass alle empfänglichen Tiere eines HPAIV-positiven Bestandes getötet werden müssen, wurden bisher nach aktuellem Kenntnisstand im Thüringer Gesundheitsministerium 360 Stück Geflügel unter Aufsicht der zuständigen Amtstierärzte getötet.

Der Landeskrisenstab zeigte Einigkeit darin, dass eine landesweite Aufstallung von Geflügel derzeit nicht geboten ist. Diese Maßnahme ist gegen den Eintrag des Virus von Wildvögeln in Hausgeflügelbestände gerichtet. Der derzeitige Frühjahrsvogelzug nordischer Wasservögel kann laut Friedrich-Löffler-Institut zwar zur überregionalen Verbreitung beitragen, aber dennoch brachte die lokale Risikobewertung der zuständigen Behörden das Ergebnis, dass die Gefahr nicht in allen Landkreisen als hoch einzuschätzen ist (https://tierseuchen.thueringen.de/index.php/view/map/?repository=h5n8&project=h5n8).

Unabhängig davon gelten alle in den Verfügungen der Landkreise und kreisfreien Städte aufgrund der HPAIV-positiven Hausgeflügelbestände erlassenen Maßnahmen und sind zwingend zu beachten. Dies betrifft unter anderem die Aufstallung und Sperre auch von nicht infizierten, aber in den Restriktionszonen gelegenen Geflügelbetrieben. Ausnahmen, beispielsweise zum Verbringen von Konsumeiern in zugelassene Packstellen, bedarf immer der Genehmigung der zuständigen Behörde.

Das Thüringer Gesundheitsministerium appelliert erneut an alle Geflügelhalter in Thüringen, ihren rechtlichen Pflichten nachzukommen und das zuständige Veterinäramt umgehend über Krankheitssymptome, wie zum Beispiel die Abnahme der Legeleistung oder Verendungen von Geflügel zu unterrichten. Neue Geflügelhalter, die ihre Bestände noch nicht dem zuständigen Veterinäramt gemeldet haben, sind aufgerufen, ihre Geflügelhaltungen umgehend anzuzeigen.

Hinweis:

Ständige Mitglieder des Landestierseuchenkrisenstabs sind: das Thüringer Gesundheitsministerium, das Thüringer Landwirtschaftsministerium, das Thüringer Innenministerium, das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz, die Tierseuchenkasse, die Landestierärztekammer und der Thüringer Bauernverband.