Inhaltselment überspringen 

Sonderprogramm Familienerholung geht auch im Jahr 2021 an den Start

16.06.2021

Durch die Herausforderungen der Corona-Pandemie sind bzw. waren Familien mit Kindern in besonderer Weise belastet. Nach einer erfolgreichen ersten Programmphase im Jahr 2020 verlängert das Thüringer Sozial- und Familienministerium daher gemeinsam mit den Thüringer Familienferienstätten das Angebot geförderter Familienerholungen in der Zeit der Pandemie. Familien haben demzufolge auch in diesem Jahr die Möglichkeit, an freizeitpädagogischen oder Kreativangeboten in den Familienferienstätten teilzunehmen sowie stundenweise Kinderbetreuungsangebote in Anspruch zu nehmen.

Die Förderung richtet sich an interessierte Familien aus Thüringen. Gefördert werden:

  • Eltern oder Alleinerziehende mit ihren kindergeldberechtigten Kindern (bei behinderten Kindern auch über 18 Jahre)
  • Großeltern mit Enkelkindern, mit und ohne deren Eltern
  • Familien mit pflegebedürftigen Familienmitgliedern

Für das Sonderprogramm stehen Fördermittel in Höhe von 408.850,00 Euro zur Verfügung. Das Sonderprogramm läuft ab sofort bis zum 31. Dezember 2021.

Die Aufenthalte haben eine Dauer von zwei bis maximal sieben Übernachtungen. Der Landeszuschuss beträgt 20 Euro je Übernachtung für Erwachsene und 15 Euro je Übernachtung für Kinder. Der Zuschussbetrag des Landes wird mit dem Rechnungsbetrag der Familienerholungseinrichtung direkt verrechnet.

Familien, die Interesse an einem Erholungsaufenthalt haben, sollten sich direkt in den Familienerholungseinrichtungen anmelden und das dortige Anmeldeformular nutzen.

Weiterführende Informationen zur Familienerholung finden Sie unter folgendem Link: https://www.tmasgff.de/soziales/familie/einrichtungen-fuer-familien

Ein Direktlink zu einem Infoblatt zum Sonderprogramm finden Sie hier: https://www.tmasgff.de/fileadmin/user_upload/Soziales/Dateien/Familie/Infoblatt_Sonderprogramm_Familienerholung_2021.pdf